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lupus
lupus
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Auffassung vom Recht
geschrieben von lupus

Im Potcast des MDR wurde über folgende Fall berichtet:
88Jähriger Mann beantragt Bei der Bank eine Kreditkarte , diese lehnt ab und er zieht vor Gericht , er bekommt Recht und ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro.

Nun der MDR dazu:
Die Bank legt sich mit dem falschen Mann an , denn dieser ist ein pensionierter Richter und kennt seine Rechte ganz genau.


Was für eine Meinung von einem Rechtsstaat und dessen Wirkung wird hier verbreitet!
Für mich empörend!😡

lupus

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Lenova46
Lenova46
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf lupus vom 10.02.2024, 12:56:24

Hier greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Nach § 1 AGG dürfen Menschen u.a. wegen ihres Alters nicht benachteiligt werden. 

Es ist mir unerklärlich, warum die Bank eine Kreditkarte verweigern wollte. 

Leider kommt immer wieder Altersdiskriminierung vor. Deshalb finde ich es gut, wenn sich Betroffene auf die Hinterbeine stellen. Im Falle eines Falles sollten sie unbedingt Unterstützung und Hilfe erhalten. 

Zaunkönigin
Zaunkönigin
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf lupus vom 10.02.2024, 12:56:24
Im Potcast des MDR wurde über folgende Fall berichtet:
88Jähriger Mann beantragt Bei der Bank eine Kreditkarte , diese lehnt ab und er zieht vor Gericht , er bekommt Recht und ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro.

Nun der MDR dazu:
Die Bank legt sich mit dem falschen Mann an , denn dieser ist ein pensionierter Richter und kennt seine Rechte ganz genau.


Was für eine Meinung von einem Rechtsstaat und dessen Wirkung wird hier verbreitet!
Für mich empörend!😡

lupus

Podcast MDR
ich glaube, ich stehe auf der Leitung. Was genau stört Dich an der Aussage des MDR?

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lupus
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von lupus
als Antwort auf Zaunkönigin vom 10.02.2024, 14:56:09

Mich stört doch nicht der Vorgang an sich, sondern die Aussage, dass der Mann Recht bekommt, weil er sich auskennt.
Natürlich hilft ihm seine Kenntnis um vor Gericht zu ziehen, jedoch ist das nicht der Kern der Aussage des MDR.
lupus

aixois
aixois
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von aixois
als Antwort auf Lenova46 vom 10.02.2024, 13:51:22

Es ist mir unerklärlich, warum die Bank eine Kreditkarte verweigern wollte. 
Ich kenne den Einzelfall nicht.

Normalerweise überprüft eine Bank, ob sie z.B. ein Konto eröffnen will bzw. je nach Risikoexposition, ob sie eine Kreditkarte (VISA o.ä.- nicht Bankkarte !) ausgeben will oder nicht, wie hoch der Dispo-Rahmen oder das Limit zum Abheben usw. ist. 

Das hat mit dem Alter nichts zu tun, schon eher mit der Schufa Auskunft und den finanziellen Verhältnissen des Kunden, ganz unabhängig davon , ob er nun pensionierter Richter ist oder nicht.
Ein "Recht auf Kreditkarte" gibt es nicht, jede Bank entscheidet individuell über einen Antrag.  Wegen der Karte hat der ex-Richter (der seine 'Rechte kennt')  aber auch nicht geklagt, sondern wegen der Ablehnungsbegründung ( könntest ja morgen schon tot sein...).
Die Schlagzeile des mdr ist dahingehend etwas irreführend " Kreditkarte auch für alte Menschen".

Bevor ich aber vor Gericht ziehe, würde ich die Bank wechseln, eine , wo das Vertrauensverhältnis stimmt und die Kompetenz beim Banken-Personal vorhanden ist,die es braucht, damit die Dienste der Bank dem Minimumstandard der Branche entsprechen.
Wie bescheuert muss ein Bankangestellter sein, um eine Kreditkarte zu verweigern, explizit aus Altersgründen. Er hätte verweigern können, ohne Angabe von Gründen.

Hat der ex-Richter ja vielleicht auch gemacht, aber erst mal so nebenbei 3000 € Schmerzensgeld kassiert - ist ja auch nicht schlecht und hat ihm sogar Spass gemacht, wieder mal in seinem Metier aktiv zu sein .... 😋.

Wenn einem Nicht-Richter das passiert, kann er/sie sich ja vom Verbraucherschutz beraten lassen. Keinem wird der Zugang zu seinen Rechten verwehrt -er muss sie halt kennen. Aber das kann man dem Staat nicht zum Vorwurf machen.

Aber wie gesagt, es kommt auf den Einzelfall an.
olga64
olga64
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von olga64
als Antwort auf Lenova46 vom 10.02.2024, 13:51:22
Hier greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Nach § 1 AGG dürfen Menschen u.a. wegen ihres Alters nicht benachteiligt werden. 

Es ist mir unerklärlich, warum die Bank eine Kreditkarte verweigern wollte. 

Leider kommt immer wieder Altersdiskriminierung vor. Deshalb finde ich es gut, wenn sich Betroffene auf die Hinterbeine stellen. Im Falle eines Falles sollten sie unbedingt Unterstützung und Hilfe erhalten. 
Auch eine Kreditkarte ist eine Gewährung eines Kreditrahmens durch die Bank. Banken legen verständlicherweise Wert darauf, dass ihre Kredite zurückbezahlt werden.
Dabei hilft die Schufa oder die Bank selbst mit Vermögensauskünften.
Aber auch die Gewährung von direkten Krediten ist für ältere Menschen praktisch nicht möglich, weil auch hier geprüft wird, ob in der Zeit, wo der Kreditnehmer noch lebt, die Rückzahlung erfolgen kann.
ich empfinde das nicht als Altersdiskriminierung - sonder als sehr logisch.

Eine Bank gehört ja nie einem einzelnen, reichen Menschen. Banken sind meist Aktiengesellschaften, d.h. sie handeln auch im Auftrag ihrer Aktionäre (d.h., Investoren).

Es ist fraglich, ob es zu juritischem Erfolg führen kann, wenn ein Betroffener dann Gerichte einschaltet, um doch zu seinem Kredit/Kreditkarte zu kommen. Das kostet ja wieder Geld und ein verantwortungsvoller Anwalt, den der Kläger bezahlen muss, wird ihm sicherlich davon abraten.
Ab einem hohen Alter besteht auch das Risiko,dass der Kläger das Urteil gar nicht mehr erlebt. Olga
 

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Lenova46
Lenova46
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf aixois vom 10.02.2024, 17:43:41

Auch ich weiß in diesem Falle nicht über die näheren Umstände Bescheid.

Aufschlussreich ist der Inhalt dieses Links:

https://www.lto.de/recht/kurioses/k/ag-kassel-435c777-23-diskriminierung-alter-kreditkarte-ex-bag-richter-entschaedigung-agg/

Erstaunlich ist für mich der Fall immer noch. 
Immerhin kann die Kreditkarte auf einen bestimmten Verfügungsrahmen den Umständen des Kunden entsprechend begrenzt werden.

Im Online-Handel hat sich die Kreditkarte ziemlich durchgesetzt.

Ich besitze z. B. eine Prepaid-Kreditkarte, mit der es keine Schwierigkeiten gibt. Da bestimme ich selbst, wie viel Geld ich einzahle, um später darüber zu verfügen. 

 

olga64
olga64
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von olga64
als Antwort auf Lenova46 vom 10.02.2024, 18:16:04

Ich bin seit meiner Zeit, wo ich inden USA lebte, also den 70er Jahren im Besitz einer Kreditkarte,die mir meine Hausbank zur Verfügung stellt und wo auch nie das Problem bestand, dass ich sie aufgrund meines Alters nicht mehr erhalten würde.
Der Kreditverfügungsrahmen beträgt 5.000 Euro monatlich ,den ich noch nicht mals ansatzweise je ausgeschöpft habe, bzw. dies jeweils plane.
Ich zahle damit wenige Online-Käufe, auch Einkäufe bei Aldi und in der Apotheke, da ich meine Medikamente,die ich dort bekomme, bezahlen muss und erst dann die Abrechnungen an meine PKV einreichen kann.
Auch einen Disporahmen habe ich für die zwei Konten, die ich bei der Hausbank habe - werden aber a uch nicht ausgeschöpft.
Eine Kreditaufnahme plane ich schon lange nicht mehr - . Ein kleineres Konto habe ich noch bei der Sparkasse, um vor Ort an Bargeld zu kommen. Aber davon reichen mir mittlerweile maximal 200.- Euro monatlich, weil ich den Rest mit diversen Karten bezahle.
Alles geht unproblematisch - auch die Zusammenarbeit mit den Banken. Olga

aixois
aixois
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von aixois
als Antwort auf Lenova46 vom 10.02.2024, 18:16:04

Habe den LTO Link gelesen.

Es  verhält sich so,  wie ich geschrieben habe. Da war halt ein völlig überforderter "Bank Beamter"  im Spiel.

Als Student hatte ich mal einen interessanten (gut bezahlten) Ferienjob bei einer Bank und durfte auch in der sog. Kontokorrent -Abteilung aushelfen, wozu die vorbereitende Prüfung von Anträgenzuur Kontoeröffnung,Kreditkarten, Überziehungsrahmen und -kredite gehörten. Die verantwortlichen entschieden immer gemäß meiner Einschätzung.
Einmal machten sie sich das 'Vergnügen', mich an den Schalter zum Kunden zu schicken, um ihm den ablehnenden Bescheid zu verklickern. Ich musste das so gut gemacht haben, dass der Kunde rückwärts rausging mit vielen Verbeugungen und Entschuldigungen unsere knappe Zeit beansprucht zu haben ..., (etwas übertrieben gesagt).
Aber immer leicht war das nicht, jemand der in wirklicher Not war eine erneute Aufstockung eines Kontokredits zu verweigern.
Da flossen schon mal Tränen (aber solche Fälle überliess 'ich' nun doch den Kollegen ...)- mehr darf ich aber nicht sagen, ich bin an mein Schweigegelübde bis zum Tode gebunden (obwohl,die Bank als solche und wohl auch die meisten Kunden gibt's heute gar nicht mehr,wohl aber durch Aktienverkäufe entstandene Nachfolger).

Zaunkönigin
Zaunkönigin
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf lupus vom 10.02.2024, 17:32:55
Mich stört doch nicht der Vorgang an sich, sondern die Aussage, dass der Mann Recht bekommt, weil er sich auskennt.
Natürlich hilft ihm seine Kenntnis um vor Gericht zu ziehen, jedoch ist das nicht der Kern der Aussage des MDR.
lupus

das ist m.E. die falsche Schlussfolgerung aus dieser Aussage. 

Er hat Recht bekommen weil er wusste, dass er dagegen vorgehen kann, wie er es angeht, kannte evtl. auch noch einen passenden Anwalt dafür.
Ein anderer hätte erst einmal auf den Gedanken kommen und dann sich einen Anwalt suchen müssen. Und nicht zu guter Letzt ist es dann auch noch eine Frage der Finanzen. 

Ich hatte den MDR nicht so verstanden, dass dieser Mann Recht bekam weil er Richter und damit bekannt war, sondern weil er wusste, dass er sich dagegen wehren kann.

Ihn dürfte der ganze Vorgang auch deutlich weniger Nervenkitzel beschert haben als einen ehemaligen Lagerarbeiter mit Rente knapp über dem Mindesteinkommen. 

 

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