Aktuelle Themen Zwangsversteigerung
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sigrid
Vielleicht hat von Euch auch schon mal jemand erfahrung mit einer Zwangsversteigerung gemacht.
Folgendes: Wir haben ein Grundstück zwangsversteigern lassen. Das ist auch abgeschlossen. Nun folgende Situation: Es gibt 24 Erben !!! und es muß, so heißt es, jeder seine Zustimmeung zur Auszahlung des Geldes geben. Da gibt es Schwierigkeiten die Leute anatworten nicht.
Mein Mann als der Zwangsversteigerer hatte bis dahin auch Kosten für Grundst.etc. die in den Jahren angelaufen sind.
Das ersteigerte Geld, auch die Auslagen, kommen für 30 Jahre auf ein Sperrkonto wenn die Unterschriften nicht kommen.
Warum macht man eine Z.V.ST. wenn der Antragsteller und Betreiber nicht seinen Anteil ausgezahlt bekommt?
Weiß jemand einen Rat wie das weitergehen soll? Über Antworten würde ich mich freuen.
Sigrid
sigrid
Vielleicht hat von Euch auch schon mal jemand erfahrung mit einer Zwangsversteigerung gemacht.
Folgendes: Wir haben ein Grundstück zwangsversteigern lassen. Das ist auch abgeschlossen. Nun folgende Situation: Es gibt 24 Erben !!! und es muß, so heißt es, jeder seine Zustimmeung zur Auszahlung des Geldes geben. Da gibt es Schwierigkeiten die Leute anatworten nicht.
Mein Mann als der Zwangsversteigerer hatte bis dahin auch Kosten für Grundst.etc. die in den Jahren angelaufen sind.
Das ersteigerte Geld, auch die Auslagen, kommen für 30 Jahre auf ein Sperrkonto wenn die Unterschriften nicht kommen.
Warum macht man eine Z.V.ST. wenn der Antragsteller und Betreiber nicht seinen Anteil ausgezahlt bekommt?
Weiß jemand einen Rat wie das weitergehen soll? Über Antworten würde ich mich freuen.
Sigrid
Liebe Sigrid
Leider kann ich dir nicht mit Erfahrungen dienen.
Ich habe mich aber im Internet bei Wiki und bei anderen über Zwangsversteigerungen bzw. Teilungsversteigerungen schlau gemacht und habe dabei gemerkt, dass dies doch ein nicht zu unterschätzender Paragraphenschlungel ist und dazu auch noch je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden kann.
Deshalb mein Ratschlag an dich, falls du hier nicht doch noch jemanden findest der auch schon Teilungsversteigerung-Erfahrungen hat:
Wende dich, an das für diese Versteigerung zuständige Amtsgericht, die sind verpflichtet dir Auskunft zu geben. Und wenn dies keine Klarheit bringt, solltest du dich bei einem Fachanwalt und/oder Notar beraten lassen. Ob die Verbraucherzentrale in diesem Fall weiterhelfen kann, weiss ich nicht.
Ich wünsche dir, dass ihr doch noch an euer Geld kommt.
--
heijes
PS: Habe gerade noch einen Link gefunden, danach würdet ihr zumindest eure Gerichtskosten gleich erstattet bekommen. Setze dir einen Link
Leider kann ich dir nicht mit Erfahrungen dienen.
Ich habe mich aber im Internet bei Wiki und bei anderen über Zwangsversteigerungen bzw. Teilungsversteigerungen schlau gemacht und habe dabei gemerkt, dass dies doch ein nicht zu unterschätzender Paragraphenschlungel ist und dazu auch noch je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden kann.
Deshalb mein Ratschlag an dich, falls du hier nicht doch noch jemanden findest der auch schon Teilungsversteigerung-Erfahrungen hat:
Wende dich, an das für diese Versteigerung zuständige Amtsgericht, die sind verpflichtet dir Auskunft zu geben. Und wenn dies keine Klarheit bringt, solltest du dich bei einem Fachanwalt und/oder Notar beraten lassen. Ob die Verbraucherzentrale in diesem Fall weiterhelfen kann, weiss ich nicht.
Ich wünsche dir, dass ihr doch noch an euer Geld kommt.
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heijes
PS: Habe gerade noch einen Link gefunden, danach würdet ihr zumindest eure Gerichtskosten gleich erstattet bekommen. Setze dir einen Link
Liebe heijes,
danke für Deine Nachricht. Ich werde mich mal durch den Link arbeiten.
Es ist ja auch keine Angelegenheit die man nun laufend hat. Somit sind die Erfahrungen natürlich spärlich.
Ich denke wir werden schon weiterkommen. Einen Anwalt haben wir ja, derhat auch Versteigerung veranlaßt. Du kannst Dir aber denken, daß bei so vielen Erben immer einer querschießt.
Nochmals vielen Dank
-sigrid
danke für Deine Nachricht. Ich werde mich mal durch den Link arbeiten.
Es ist ja auch keine Angelegenheit die man nun laufend hat. Somit sind die Erfahrungen natürlich spärlich.
Ich denke wir werden schon weiterkommen. Einen Anwalt haben wir ja, derhat auch Versteigerung veranlaßt. Du kannst Dir aber denken, daß bei so vielen Erben immer einer querschießt.
Nochmals vielen Dank
-sigrid
Sigrid,
ich wusste es bisher auch nicht, dass bei einer Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft damit nicht auch die Aufloesung der (Erben-)gemeinscchaft verbunden ist und jeder im sog. Verteilungstermin seinen Anteil ausbezahlt bekommt.
Die Gemeinschaft besteht also nach wie vor fort, wie auch im Linktipp nachzulesen. Solange sich die Erbengemeinschaft also nicht vor dem Notar ueber die Verwendung des Erloeses auseinandersetzt (schoenes Juristendeutsch), hat der Betreiber der Versteigerung wenig erreicht. Meist hat er aber (weil er vielleicht die Mehrheit am Erbe traegt oder das Finanzamt und andere Stellen bei ihm am einfachsten Steuern und Gebuehren eintreiben konnten) jetzt fuer die Bezahlung dieser gemeinschaftlich zu tragenden Kosten Zugriff auf den Erloes und muss nicht aus eigenem Vermoegen vorstrecken.
Ich stelle mir das jedenfalls ohne weitere Recherche so vor und deshalb wird der Anwalt wohl auch zur Versteigerung geraten haben, die ja nicht billig ist und auch nicht den tatsaechlich am Markt zu erzielenden Erloes erbringt.
Verwende mal die Schbegriffe Aufhebung der Gemeinschaft Zwangsversteigerung Verteilung in GOOGLE, um weitere Infoss zu erhalten. So berechnen sich die Anwaltskosten z.B. nach dem Erbanteil am Gegenstandswertwert der Versteigerung, nicht etwa nach dem vollen Gegenstandswertwert der Versteigerung.
Ich habe leider noch was Unerfreuliches ausgebuddelt, wenn eine Einigung innerhalb von 30 Jahren nicht erfolgt:
Der Erlös der Versteigerung wird nach erfolgter Einigung über die Verteilung ausgezahlt. Erfolgt keine Einigung hinsichtlich der Erlösverteilung, wird das Geld bei Gericht hinterlegt. Die Beteiligten haben 30 Jahre die Möglichkeit eine Einigung zu erreichen. Danach verfällt das Geld der Bundesrepublik Deutschland.
--
baerliner
ich wusste es bisher auch nicht, dass bei einer Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft damit nicht auch die Aufloesung der (Erben-)gemeinscchaft verbunden ist und jeder im sog. Verteilungstermin seinen Anteil ausbezahlt bekommt.
Die Gemeinschaft besteht also nach wie vor fort, wie auch im Linktipp nachzulesen. Solange sich die Erbengemeinschaft also nicht vor dem Notar ueber die Verwendung des Erloeses auseinandersetzt (schoenes Juristendeutsch), hat der Betreiber der Versteigerung wenig erreicht. Meist hat er aber (weil er vielleicht die Mehrheit am Erbe traegt oder das Finanzamt und andere Stellen bei ihm am einfachsten Steuern und Gebuehren eintreiben konnten) jetzt fuer die Bezahlung dieser gemeinschaftlich zu tragenden Kosten Zugriff auf den Erloes und muss nicht aus eigenem Vermoegen vorstrecken.
Ich stelle mir das jedenfalls ohne weitere Recherche so vor und deshalb wird der Anwalt wohl auch zur Versteigerung geraten haben, die ja nicht billig ist und auch nicht den tatsaechlich am Markt zu erzielenden Erloes erbringt.
Verwende mal die Schbegriffe Aufhebung der Gemeinschaft Zwangsversteigerung Verteilung in GOOGLE, um weitere Infoss zu erhalten. So berechnen sich die Anwaltskosten z.B. nach dem Erbanteil am Gegenstandswertwert der Versteigerung, nicht etwa nach dem vollen Gegenstandswertwert der Versteigerung.
Ich habe leider noch was Unerfreuliches ausgebuddelt, wenn eine Einigung innerhalb von 30 Jahren nicht erfolgt:
Der Erlös der Versteigerung wird nach erfolgter Einigung über die Verteilung ausgezahlt. Erfolgt keine Einigung hinsichtlich der Erlösverteilung, wird das Geld bei Gericht hinterlegt. Die Beteiligten haben 30 Jahre die Möglichkeit eine Einigung zu erreichen. Danach verfällt das Geld der Bundesrepublik Deutschland.
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baerliner
Liebe Sigrid,
ich habe bis vor 4 Jahren bei einem Insolvenzverwalter gearbeitet und dieses Problem kam leider häufiger vor.
Meine Frage? Hat Euer Anwalt Euch nicht unterrichtet, was für Probleme auf Euch zukommen? Hat er nicht gesagt, dass Ihr die Unterschriften von ALLEN Erben haben müßt? Vielleicht habt Ihr Glück und es ist eine Person vorhanden, die unterschriftberechtigt für alle Erben ist (muss jedoch notariell beglaubigt sein), wenn das der Fall ist, krallt Euch diese Person. Bei so einer großen Anzahl von Erben ist das oft der Fall. Mehr kann ich leider nicht sagen.
--
kitty
ich habe bis vor 4 Jahren bei einem Insolvenzverwalter gearbeitet und dieses Problem kam leider häufiger vor.
Meine Frage? Hat Euer Anwalt Euch nicht unterrichtet, was für Probleme auf Euch zukommen? Hat er nicht gesagt, dass Ihr die Unterschriften von ALLEN Erben haben müßt? Vielleicht habt Ihr Glück und es ist eine Person vorhanden, die unterschriftberechtigt für alle Erben ist (muss jedoch notariell beglaubigt sein), wenn das der Fall ist, krallt Euch diese Person. Bei so einer großen Anzahl von Erben ist das oft der Fall. Mehr kann ich leider nicht sagen.
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kitty
liebe kitty, liebe/r baerliner,
ganz herzlichen Danke für Eure Antworten. Habe mich da durchgelesen und festgestellt, es ist anstrengend.
unser Anwalt hat uns eigentlich aufgeklärt, wir haben es trotzdem gewagt weil immer mehr Kosten auf meinen Mann zukamen. Wir wollten das Grundstück einfach nur loswerden.
Im Vorfeld waren die Unterschriften einfach nicht zu bekommen, sonst hätte man es ja frei verkaufen können mit mehr Erlös.
Jetzt sieht es aber seit heute so aus: Nun haben sie alle mitbekommen, daß es Geld gibt und siehe da bis auf 2 Unterschriften sind alle da. Wir hoffen die bekommen wir auch noch.
Man hat wieder was dazu gelernt. Warum machen die Leute nur kein Testament?
Nochmals Danke
es grüßt Sigrid