Aktuelle Themen Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
es gibt auch leute, die weder fernseher noch radio noch internet haben......................Haben Sie dafür selbst nachprüfbare Beweise oder behaupten Sie nur wieder mal irgendetwas.?
Es gäbe natürlich die Möglichkeit, jede Wohnung von 84 Mio Deutschen mehrmals im Jahr zu prüfen, ob da nicht doch irgendwo ein Radio o.ä. rumsteht, bzw. in Betrieb genommen wird.
Aber dann würden sich die jetzigen GEZ-Gebühren in gigantische Höhen bewegen, denn solche Kontrollen müssten von Menschen durchgeführt werden, die verständlicherweise Lohn oder Gehalt für ihre Tätigkeiten beanspruchen, das irgendwie erwirtschaftet werden muss und in diesem Fall dann durch Gebührensteigerungen.
Wäre das ein Weg, den Sie gut fänden? Olga
Ja da hilft nur Auswandern ....denn in Andorra, Belgien, Bulgarien, Estland, Frankreich, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Rumänien, Russland, Spanien, der Ukraine, Ungarn und Zypern werden keine Rundfunkgebühren erhoben.
Den entsprechenden öffentlichen Finanzierungsanteil erhalten die dortigen Rundfunkprogrammanbieter über Steuern aus dem Staatshaushalt.Ja, das ist interessant und nachahmenswert.
Aber wäre trotz 'Einsparung von Rundfunktgebühren derzeit eine Auswanderung in die Ukraine empfehlenswert? Schon gehört, dass dort seit vielen Jahren ein erbitterter Krieg tobt und evtl. TV oft stark beeinträchtigt sein könnte, wenn Putins Raketen vom Himmel geworfen werden.?
Aber woher kommen die Steuern - wer bezahlt die?
Ist das der gütige, alte Mann im Himmel mit langem Bart und funktionierender Gelddruckmaschine, die er unermüdlich bearbeitet?
Die schöne Schweiz hat dieser gütige Gelddrucker wohl vergessen: dort kosten die Rundfunkgebühren ca 350 SFR .
In Dänemark werden die Gebühren nun ebenfalls aus Steuergeldern finanziert - gehören also auch zum Arbeitsfeld des erwähnten, gütigen, bärtigen Mannes über uns. Olga

in dem zusammenhang ärgert es uns, dass der alte rollstuhl kaputt ist.
taralenja und familie
Wen meinst du mit dem gütigen alten Mann?
Deinen Bruder? Wo Du doch auch so klug, so allwissend und vor allem so gütig bist ?
Ansonsten habe ich mich wieder einmal sehr über Deinen ulkigem Humor amüsiert.
Ich finde es gut, dass ich Rundfunkgebühren zahlen muss und das nicht über Steuern finanziert wird. So
m e r k e ich wenigstens, dass es nicht umsonst ist.
Ach ja, sind nicht Menschen mit geringem Einkommen ohnehin von diesen Gebühren befreit?
Doch, es gibt sie noch, die Menschen ohne Fernseher. Ich kenne ein Paar aus meiner Lehrer-Verwandtschaft, die den Fernseher sehr demonstrativ ablehnen (beide lehren am Gymnasium und sind um die 50, haben 2 Kinder).
Sie äußern auch regelmäßig und demonstrativ ihren Ärger über die vierteljährlich fällige Rundfunkgebühr, obgleich ihnen der Betrag finanziell bestimmt nicht wehtut.
Vanessa
als ich das jetzt gelesen hab, hab ich mich gefreut, daß ich die gebühr zahlen muß.
gewundert hab ich mich nur schon oft, wieso die für das viele geld kaum neues, sondern vor allem permanent wiederholungen zeigen.
lg
minerva
Abgekupfert vom VDK:
Eine komplette Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist aus gesundheitlichen und sozialen Gründen möglich. Folgende Personengruppen können die Befreiung vom Beitrag aus gesundheitlichen Gründen beantragen:
- taubblinde Menschen
- sonderfürsorgeberechtigte Menschen im Sinne des § 27e Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Empfänger von Blindenhilfe nach SGB XII oder Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Empfänger von Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II / "Hartz 4") oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22
- Sozialgesetzbuch (SGB) II
- Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach den §§ 27a oder 27d des Bundesversorgungsgesetzes,
- Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG)
- Empfänger von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
- Empfänger von Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)
- Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
- Empfänger von Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichgesetz (LAG)
- Volljährige, die in einer stationären Einrichtung nach SGB VIII leben (Kinder- und Jugendhilfe)
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfänger von BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld, die nicht bei ihren Eltern wohnen
Der Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Wohngeld berechtigt nicht zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Vanessa
Olga, vor vielen Jahren gab es solche Kontrolleure, die die Haushalte abgegangen sind, an der Haustüre geklingelt haben und nachgefragt haben, ob und wieviele Geräte im Haushalt aufgestellt waren. Aber wie sie schon erwähnten, wurde das aus Kostengründen wohl abgeschafft.
Wenn ich mich recht erinnere, mußte sogar ein Autoradio angemeldet sein, wenn es das einzige Gerät gewesen wäre.
Einen netten Gruß in die Runde von
Jutta
Heute sind meine beiden neuen Gusseisenpfannen gekommen (24 cm und 20 cm). Darüber freue ich mich sehr. Morgen werde ich sie einbrennen.
DW
was machen die mit dem vielen geld ???
lg
minerva