Forum Allgemeine Themen Aktuelle Themen Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4

Aktuelle Themen Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4

olga64
olga64
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von olga64
als Antwort auf minerva vom 20.05.2024, 19:34:41
es gibt auch leute, die weder fernseher noch radio noch internet haben......................
Haben Sie dafür selbst nachprüfbare Beweise oder behaupten Sie nur wieder mal irgendetwas.?

Es gäbe natürlich die Möglichkeit, jede Wohnung von 84 Mio Deutschen mehrmals im Jahr zu prüfen, ob da nicht doch irgendwo ein Radio o.ä. rumsteht, bzw. in Betrieb genommen wird.

Aber dann würden sich die jetzigen GEZ-Gebühren in gigantische Höhen bewegen, denn solche Kontrollen müssten von Menschen durchgeführt werden, die verständlicherweise Lohn oder Gehalt für ihre Tätigkeiten beanspruchen, das irgendwie erwirtschaftet werden muss und in diesem Fall dann durch Gebührensteigerungen.
Wäre das ein Weg, den Sie gut fänden? Olga
olga64
olga64
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von olga64
als Antwort auf Malinka vom 20.05.2024, 20:11:32
Ja da hilft nur Auswandern ....denn in Andorra, Belgien, Bulgarien, Estland, Frankreich, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Rumänien, Russland, Spanien, der Ukraine, Ungarn und Zypern  werden keine Rundfunkgebühren erhoben.
Den  entsprechenden öffentlichen Finanzierungsanteil erhalten die dortigen Rundfunkprogrammanbieter über Steuern aus dem Staatshaushalt.

 
Ja, das ist interessant und nachahmenswert.
Aber  wäre trotz 'Einsparung von Rundfunktgebühren derzeit eine Auswanderung in die Ukraine empfehlenswert? Schon gehört, dass dort seit vielen Jahren ein erbitterter Krieg tobt und evtl. TV oft stark beeinträchtigt sein könnte, wenn Putins Raketen vom Himmel geworfen werden.?
Aber woher kommen die Steuern - wer bezahlt die?
Ist das der gütige, alte Mann im Himmel mit langem Bart und funktionierender Gelddruckmaschine, die er unermüdlich bearbeitet?
Die schöne Schweiz hat dieser gütige Gelddrucker wohl vergessen: dort kosten die Rundfunkgebühren ca 350 SFR .
In Dänemark werden die Gebühren nun ebenfalls aus Steuergeldern finanziert - gehören also auch zum Arbeitsfeld des erwähnten, gütigen, bärtigen Mannes über uns. Olga
taralenja1.11.
taralenja1.11.
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von taralenja1.11.
wir ärgern uns, dass weder das sanitätshaus noch die hausärztin der bitte des medizinischen dienstes nachgekommen sind und begründungen für drei extraeinbauten im neu beantragten e-rollstuhl geschrieben haben. seit anfang februar zieht sich jetzt die bearbeitung des antrages hin.
in dem zusammenhang ärgert es uns, dass der alte rollstuhl kaputt ist.

taralenja und familie

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Malinka
Malinka
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Malinka
als Antwort auf olga64 vom 21.05.2024, 18:24:48

Wen meinst du mit dem gütigen alten Mann? 
Deinen Bruder? Wo Du doch auch so klug, so allwissend und vor allem so gütig bist ?

Ansonsten habe ich mich wieder einmal sehr über Deinen ulkigem Humor amüsiert. 

Vanessa
Vanessa
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Vanessa
als Antwort auf olga64 vom 21.05.2024, 18:24:48

Ich finde es gut, dass ich Rundfunkgebühren zahlen muss und das nicht über Steuern finanziert wird. So
   m e r k e   ich wenigstens, dass es nicht umsonst ist. 

Ach ja, sind nicht Menschen mit geringem Einkommen ohnehin von diesen Gebühren befreit? 

Doch, es gibt sie noch, die Menschen ohne Fernseher. Ich kenne ein Paar aus meiner Lehrer-Verwandtschaft, die den Fernseher sehr demonstrativ ablehnen (beide lehren am Gymnasium und sind um die 50, haben 2 Kinder). 

Sie äußern auch regelmäßig und demonstrativ ihren Ärger über die vierteljährlich fällige Rundfunkgebühr, obgleich ihnen der Betrag finanziell bestimmt nicht wehtut.

Vanessa



 

minerva
minerva
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von minerva
als Antwort auf Vanessa vom 22.05.2024, 10:19:33
befreit sind wohl nur taubblinde und menschen mit einem einkommen unterhalb der grundsicherung.
als ich das jetzt gelesen hab, hab ich mich gefreut, daß ich die gebühr zahlen muß.
gewundert hab ich mich nur schon oft, wieso die für das viele geld kaum neues, sondern vor allem permanent wiederholungen zeigen.

lg
minerva

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Vanessa
Vanessa
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Vanessa
als Antwort auf minerva vom 22.05.2024, 10:39:00

Abgekupfert vom VDK:

Eine komplette Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist aus gesundheitlichen und sozialen Gründen möglich. Folgende Personengruppen können die Befreiung vom Beitrag aus gesundheitlichen Gründen beantragen:

  • taubblinde Menschen
  • sonderfürsorgeberechtigte Menschen im Sinne des § 27e Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Empfänger von Blindenhilfe nach SGB XII oder Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Hinzu kommen einen Reihe von „sozialen Gründen“, aus denen man sich ebenfalls befreien lassen kann. Berechtigt sind:
  • Empfänger von Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II / "Hartz 4") oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 
  • Sozialgesetzbuch (SGB) II
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach den §§ 27a oder 27d des Bundesversorgungsgesetzes,
  • Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG)
  • Empfänger von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
  • Empfänger von Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
  • Empfänger von Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichgesetz (LAG)
  • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung nach SGB VIII leben (Kinder- und Jugendhilfe)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld, die nicht bei ihren Eltern wohnen
Wer keinen Anspruch auf diese genannten Leistungen hat, weil sein Einkommen geringfügig über der Einkommensgrenze liegt, kann ebenfalls die Befreiung beantragen. Die Überschreitung der Einkommensgrenze muss geringer als der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro sein.

Der Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Wohngeld berechtigt nicht zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Vanessa
Juttchen
Juttchen
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Juttchen
als Antwort auf olga64 vom 21.05.2024, 18:15:41

Olga, vor vielen Jahren gab es solche Kontrolleure, die die Haushalte abgegangen sind, an der Haustüre geklingelt haben und nachgefragt haben, ob und wieviele Geräte im Haushalt aufgestellt waren. Aber wie sie schon erwähnten, wurde das aus Kostengründen wohl abgeschafft.
Wenn ich mich recht erinnere, mußte sogar ein Autoradio angemeldet sein, wenn es das einzige Gerät gewesen wäre.
Einen netten Gruß in die Runde von
Jutta

Der-Waldler
Der-Waldler
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Der-Waldler

Heute sind meine beiden neuen Gusseisenpfannen gekommen (24 cm und 20 cm). Darüber freue ich mich sehr. Morgen werde ich sie einbrennen.

DW

minerva
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von minerva
als Antwort auf minerva vom 22.05.2024, 10:39:00
und die "öffentlich-rechtlichen"  zeigen für das viele geld nicht nur sehr oft nur wiederholungen, sondern auch werbung.
was machen die mit dem vielen geld ???

lg
minerva

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