Forum Allgemeine Themen Aktuelle Themen Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4

Aktuelle Themen Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4

Barbara48
Barbara48
Mitglied

Re: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Barbara48
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 15.07.2016, 13:58:21
Ich ärgere mich momentan darüber, dass mein AB nicht mehr funktioniert.

Kann warum auch immer keine Nachrichten mehr abhören,
obwohl sie mir auf dem Display angezeigt werden.

Hatte 5 Nachrichten drauf und weiß nicht, wer versucht hat mich telefonisch zu erreichen.

Habe nun alles durchgeprüft, aber es funktioniert trotzdem nicht.

LG - Barbara -
schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von schorsch
als Antwort auf ehemaligesMitglied29 vom 14.07.2016, 17:20:50
Beides, - wenn vor mir einer rumzockelt, dann werde ich schon mal zum drängler.
Nichts ist schlimmer, als wenn so eine schlafmütze vor einem fährt. 😂
geschrieben von Eponine


Meine Erfahrung: Aus der Sicht von Dränglern sind alle korrekt vor ihnen Fahrenden Schlafmützen.....
pschroed
pschroed
Mitglied

Re: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von pschroed
Es hängt viel vom gesetzlichen vorgeschriebenen Sollwert ab, ist 50 km/h angesagt und der Vordermann fährt mit 40 ist das nicht ok die hinterherfahrenden fühlen sich provoziert.

Auch auf der Autobahn sind Schleicher mit 90 km/h sehr gefährlich. Hält man sich an die vorgeschriebene 130 und plötzlich muss man im Nu auf 90 km/h runter. Es ist aber auch nicht verboten mit 90 auf der AB zu zuckeln.

Ausbremsen würde meine Wenigkeit ein Drängler niemals, man könnte die Erfahrung machen daß dieser im Kofferraum landet .

Phil.

Anzeige

Re: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pschroed vom 17.07.2016, 11:42:43
Ich freue mich, weil wir unsere Gartenarbeit heute erfolgreich abgeschlossen haben. Mit der Schwerstarbeit ist nun erst mal für ein Weilchen Ruhe.
Bruny
olga64
olga64
Mitglied

Re: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaligesMitglied29 vom 14.07.2016, 16:10:06
xxxx Falsch gedacht, Olga. Den Hinterkopf sieht man nicht, weil ja Kopfstützen
die Sicht behindern.

AAAber - man kann ja in den Rückspiegel des Vordermanns schauen, noch
nicht mitbekommen? Allzu oft scheinen sie ja nicht mit dem Auto zu
fahren, sonst wüssten sie das.

Nichts für ungut .
geschrieben von Eponine

...
geschrieben von Eponine


Es kommt darauf an, ob in einem Auto jemand mit einer Körperhöhe von 160 cm oder wie in meinem Fall von 176 cm sitzt; das betrifft natürlich auch den Hintermann oder -frau. Wenn der oder die grade mal über das Lenkrad schauen kann und selbst noch auf einem dicken Kissen sitzt, damit dies gelingt, sind die Sichtweisen sicher versperrt.
Übrigens - ich fahre täglich im eigenen Autos seit mehr als 50 Jahren. Trifft dies auch auf Sie zu oder "dürfen" Sie die Familienkutsche nur dann fahren, wenn "er" was getrunken hat?
In dieser langen Zeit habe ich mir immer angewöhnt, drei Autos zu fahren: mein eigenes, den Vordermann (oder-frau) und das rückwärtige Fahrzeug. So bin ich bisher bestens gefahren und hoffe, es noch einige Jahre weiter so zu tun.
Irgendwelche Details zu den Menschen aus den anderen Autos interessieren mich eher weniger, weil mein Interesse zum an Handy telefonierenden Mitbürgern oder jenen, die in der Nase bohren, doch recht gering ist. Olga
ehemaligesMitglied29
ehemaligesMitglied29
Mitglied

Re: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von ehemaligesMitglied29
als Antwort auf olga64 vom 18.07.2016, 18:08:33
Immer diese dummen Klieschees! 😡😡😡😡

Müssen sie zwanghaft jedes Thema kommentieren?

Anzeige

schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von schorsch
als Antwort auf olga64 vom 18.07.2016, 18:08:33
Als ich mich mal mit einem Arbeitskollegen über den Strassenverkehr unterhielt, sagte er: "Nicht der Nächste, der dir entgegenkommt, ist der Gefährliche, sondern der Übernächste". Ich habe das erst dann richtig kapiert, als einmal einer in der Gegen-Kolonne die Nerven verlor und den "Kopf" der Autoschlange überholte!
gitti66
gitti66
Mitglied

Re: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von gitti66
Gewundert habe ich mich gerade über einen Anruf,
als ich mich mit Namen meldete kam ein Band: Wären sie bitte so lieb
und würden sie keine blaue Plastiktüte vom Discounter mitnehmen.
Ich hab aufgelegt, ob das wieder ein neuer Trick ist
Gitti
pschroed
pschroed
Mitglied

Re: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von pschroed
Interessanter Link.

Phil.

ZITAT FAZ

Drängeln und vehementes Benutzen der Lichthupe kann als Nötigung ausgelegt werden.

Behindern bedeutet, einen anderen in dem von ihm beabsichtigten Verkehrsverhalten nachhaltig zu beeinträchtigen. Eine Gefährdung oder gar Schädigung ist nicht erforderlich. Ganz kurzfristige oder unvermeidbare oder zumutbare Beeinträchtigungen bleiben außen vor.

Das Verhindern des Überholens durch verkehrswidrige Fahrweise kann auch strafbare Nötigung gemäß Paragraph 240 Strafgesetzbuch (StGB) sein. Dies allerdings nur unter besonderen Umständen. Es muss besonders hartnäckiges, schikanöses Handeln „ohne vernünftigen Grund“ über eine längere Strecke hin, gegebenenfalls sogar unter Fahren von Schlangenlinien, vorliegen. Aber so ist es ja bei den notorischen Linksfahrern nicht, diese fahren einfach nicht rechts.

Wie verhält man sich gegenüber derartigen Verkehrsteilnehmern?
Kennzeichen des Störerfahrzeugs notieren und - um sicherzugehen, dass der Verkehrssünder auch seiner gerechten Strafe zugeführt werden kann - den Fahrer anschauen, so dass eine möglichst genaue Personenbeschreibung bei der Anzeigeerstattung abgegeben werden kann. Existiert nämlich eine solche nicht und der wegen des Vorwurfs von der Behörde angeschriebene Fahrzeughalter reagiert auf eine Anhörung oder eine Zeugenbefragung nicht, muss das Verfahren letztlich wegen Nichtermittlung des verantwortlichen Fahrzeugführers eingestellt werden.
olga64
olga64
Mitglied

Re: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von olga64
als Antwort auf pschroed vom 19.07.2016, 16:52:21
Um andere Verkehrsteilnehmer anzuzeigen, bzw. diese zu "massregeln", muss jemand schon viel Zeit und Lust haben, sich amateurhaft-juristisch zu betätigen. Meist klappt dies ja nicht, wenn man allein im Auto sitzt und keine Zeugen für die Untat aufzuweisen hat (aber der andere vielleicht doch). Zudem braucht man einen Anwalt, der dies vor Gericht erledigt und demzufolge eine belastbare Rechtsschutzversicherung, die allerdings auch nach dem 2. oder 3. Fall kündigen wird.
Fotos dürften auch nicht viel nützen, weil es ja meist schnell gehen muss und jemand am Steuer dann doch Probleme haben wird, hier gut erkennbare Digitalfotos zu schiessen.
Es ist witzig vor Gericht, wenn dann jemand z.B. nach der Farbe des Autos gefragt wird oder dem Kennzeichen -- Zeugen sind oft nicht belastbar und führen zu einer Einstellung der Sache vor Gericht.
Ich schimpfe dann vor mich hin, manchmal auch recht ordinär, habe aber nach wenigen Minuten den Vorfall längst wieder vergessen. Es sind halt viele Deppen unterwegs in unseren dicht besiedelten LÄndern und ebensolchen Strassen.
Das Phänomen ist ja meist, dass man sich selbst als den besten Autfahrer aller Zeiten sieht; die Schlechten sind immer die anderen. Klingt ein wenig nach Sartre: Die Hölle sind immer die anderen ("die geschlossene Gesellschaft"). Olga

Anzeige