Forum Allgemeine Themen Aktuelle Themen Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4

Aktuelle Themen Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4

olga64
olga64
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von olga64
als Antwort auf jeweller vom 24.07.2024, 15:53:52
Habe gelesen, dass man in Deutschland ab 16 wählen darf. Das hat mich gefreut. Man kann sich mit 16 meistens noch nicht ernähren, aber man darf sich aussuchen wer es tun soll. Finde ich gut, na ja lustig.

LG Hubert

 
Verbreiten Sie eigentlich solche Unwahrheiten, weil Sie etwas nicht wissen oder aus reinerLust an Lügen?

In einigenBundesländern darf man bei Landtagswahlen in Deutschland ab 16 Jahren wählen; bei den EU-Wahlen generell.
Bei der Bundestagswahl erst ab 18 Jahren.

Aber in unseren demokratischen Ländern machen wir es sicher nicht davon abhängig,ob sich jemand ernähren kann undvergeben dann das Wahlrecht. So eine abstruse Meinung habe ich wirklich noch nie von jemanden gehört.
Ist das in Südafrika so? Da dort m.W. viele auch unterernährte Menschen leben - dürfen die dann nicht wählen? Und woher kommen dann die 11 Parteien, die jetzt die Regierung mitbestimmen? Olga
Zaunkönigin
Zaunkönigin
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf olga64 vom 24.07.2024, 17:48:34
Es ist Ihnen hoffentlich bekannt ,dass ich die Urheberrechte für diesen o.g .Bericht habe, den Sie anscheinend abschreiben und hier wiederholen. DAs möchte ich nicht, weil mir dieKontrolle darüber fehlt, was Sie hier hinzufügen oder weglassen - es wäre mir auch zu aufwendig, dies detailliert zu prüfen.

Und völlig unnötig: verwenden Sie doch einfach die eingesellte Zitate-Funktion, womit Sie auf der korrekten Seite sind.
Ich hoffe, damit keine Fehlbitte zu stellen, will heissen, dass auch Sie sich daran halten und ich nicht evtl. doch noch den Admin einschalten muss, um die korrekte Verfahrensweise sicherzustellen.
Danke für Ihr Verständnis - Olga

nur zu meinem besseren Verständnis. Was ist der Unterschied in Bezug auf "Sicherheit, dass der Ursprungstext 1:1 wiedergegeben wird"? 
Man kann sowohl den zitierten Text als auch dien kopierten Text ändern sofern man böswillig wäre. 

Was ist also der Kerngedanke dahinter? 
olga64
olga64
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von olga64

Heute war Übergabe meines Autos mit frischer TÜV-Plakette.
Der zuständige Werkstattmitarbeiter wollte das Gefährt rausfahren - aber es sprang nicht mehr an. Die Untersuchung ergab, dass die 5 Jahre alte Batterie ihren Geist aufgegeben hatte. Wurde sofort erneuert.

Ich bin sehr ,sehr froh,d ass das in der Werkstätte geschah und nicht an einem regnnerischen oder eiskalten Tag in freier Landschaft, wo ich dann vermutlich stundenlang auf den ADAC hätte warten müssen,damit dieser eine neue Batterie einbaut.

So jetzt habe ich hoffentlich einige Zeit Ruhe mit Auto-Doktoren -auch wenn die noch so nett und freundlich und professionell sind wie "meiner" muss das nicht allzu oft der Fall sein .Olga


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Xalli
Xalli
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Xalli
als Antwort auf olga64 vom 24.07.2024, 17:48:34
werte @Olga, ich habe eine 1:1 Kopie deines Beitrages #11853704  angewendet zur Erinnerung an dein nachlassendes Gedächtnis, ergo eine Zitatfunktion die durchaus
üblich und gebräuchlich ist.

Dir bleibt überlassen den Admin zu informieren, vor Monaten hast du in gleicher Angelegenheit mit Anwalt gedroht, nun hast du heut die Wahl 😅.

Xalli




 
olga64
olga64
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von olga64
als Antwort auf Xalli vom 24.07.2024, 18:26:52
werte @Olga, ich habe eine 1:1 Kopie deines Beitrages #11853704 
angewendet zur Erinnerung an dein nachlassendes Gedächtnis, ergo eine Zitatfunktion die durchaus
üblich und gebräuchlich ist.

Dir bleibt überlassen den Admin zu informieren, vor Monaten hast du in gleicher Angelegenheit mit Anwalt gedroht, nun hast du heut die Wahl 😅.

Xalli




 
Dieses Mal habe ich zuerst juristischen Rat eingeholt und werde dann so vorgehen, wie wir es richtig finden, also unterEinschaltung des Admin.
Hätten Sie die Zitirfunktion benützt - wäre dies am Ende ersichtlich gewesen.
Ich bitte Sie nochmals und fordere Sie ultimativ auf, künftig das Abschreiben meiner Berichte, für die ich dieUrheberrechte habe, zu unterlassen und ebenfalls solche Unverschämtheiten wie "mein nachlassendes Gedächtnis".
Warten Sie ab, was sich daraus für Sie entwickeln wird - ich jedenfalls bin schon mit anderen Dingen fertiggeworden als solchen Unannehmlichkeiten. Olga
Vanessa
Vanessa
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Vanessa
als Antwort auf olga64 vom 24.07.2024, 19:17:00

Ach jeeee, dieser Streit freut mich nicht, wundert mich nicht, ärgert mich nicht - amüsiert mich ein wenig.

Vanessa


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Xalli
Xalli
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Xalli
als Antwort auf Zaunkönigin vom 24.07.2024, 17:53:11
ob bei @olga mit ihren Beiträgen überhaupt das Urheberrecht anzuwenden ist liebe @Zaunkönigin, wäre die vorrangige Frage, ich habe bisher von ihr noch keinen Beitrag gelesen der den Anspruch der Schöpfungshöhe erfüllt, nur dann würde Urheberschutz greifen.


Schöpfungshöhe  
 

Urheberrecht: das Maß individueller Kreativität bzw. Originalität in einem geistigen Werk, welches darüber entscheidet, ob dem Werk Urheberrechtsschutz zukommt

Quelle: Wiktionary

 
Xalli
Xalli
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Xalli
als Antwort auf olga64 vom 24.07.2024, 19:17:00
werte @Olga dir zur Kenntnis, ich schreibe nicht ab, ich nutze die Kopierfunktion 😉
Seija
Seija
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Seija
als Antwort auf olga64 vom 24.07.2024, 19:17:00

@Olga64 - man muss nicht über jedes Stöckchen springen, das einem hingehalten wird.

Der Ärger ist - wie schon so oft - vorprogrammiert und im Grunde lohnt es sich doch nicht.

Ich habe in Ihrem Beitrag keine Abwertung erkennen können, jedoch fehlendes Verständnis.
Aber wie oft haben wir auch für Menschen, die einem sehr nahe stehen kein Verständnis.
Ich glaube davon kann sich keiner frei sprechen. Aber wir werten sie damit nicht ab und sie bleiben
für uns "wertvolle" Menschen.
Seija
 

olga64
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von olga64
als Antwort auf Xalli vom 24.07.2024, 19:28:43

mit ihren Beiträgen überhaupt das Urheberrecht anzuwenden ist liebe Zaunkönigin, wäre die vorrangige Frage, ich habe bisher von ihr noch keinen Beitrag gelesen der den Anspruch der Schöpfungshöhe erfüllt, nur dann würde Urheberschutz greifen.olgaob bei @
Urheberrecht: das Maß individueller Kreativität bzw. Originalität in einem geistigen Werk, welches darüber entscheidet, ob dem Werk Urheberrechtsschutz zukommt

Quelle: Wiktionary

 


Schöpfungshöhe  
 
Xalli - seien Sie vorsichtig. Sie machen in der permanenten Hassverfolgung gegen mich alles nur noch schlimmer für sich selbst. Beruhigen Sie sich und pflegen Sie endlich einen zivilisatorisch anständigen Umgangsstil. Dass wir einander unsympathisch sind,beruht auf Gegenseitigkeit und ist Alltag.
Aber das sollten Sie einfach souverän handhaben,denn an der SAche ändert sich nichts - es ist nur belästigend für mich und andere. Unterlassen Sie bitte ab sofort das Kopieren und Vervielfältigen meiner Berichte - benützen Sie die Zitierfunktion, wenn Sie aus meinen Berichten etwas klarstellen oder hervorheben wollen. Olga

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