Forum Allgemeine Themen Aktuelle Themen Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4

Aktuelle Themen Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4

Zaunkönigin
Zaunkönigin
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Zaunkönigin

Auto.. immer noch Auto 👽

Heute habe ich erfahren, dass es sein kann, dass der Fehler am PKW erst am 23.07. ausgelesen werden kann. 

Und in der Zwischenzeit kann man sehen wie man vom Fleck kommt - jetzt hoffe ich mal auf unseren Fuhrpark. 

Ich ommme mich mal ein und übe mich in Gelassenheit.

Man stelle sich vor 20 Tage bis man erfahren kann WAS überhaupt defekt ist. Dann ist das Auto nicht zwingend auch wieder in Stand gesetzt.

Zaunkönigin
Zaunkönigin
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf Vanessa vom 03.07.2024, 06:50:42
Wenn Väter (auch die Schein- und Kuckucks-) Hartz IV / Bürgergeld beziehen, kommt Vater Staat für den Unterhalt auf, aber er schießt es nur vor. Kriegt der Papa Geld von Arbeit oder - hier - Rente, kriegt er eine Rechnung über den ganzen Betrag, den das Sozialamt für Unterhalt ausgelegt hat. Das sind seine Schulden.


Vanessa


 
.. und um den Faden dann weiter zu spinnen. Wenn dann die Kinder erben und somit auch die Schulden, würden sie quasi ihren eigenen Unterhalt wieder zurück zahlen. 
Vanessa
Vanessa
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Vanessa
als Antwort auf Zaunkönigin vom 03.07.2024, 12:03:15
Wenn Väter (auch die Schein- und Kuckucks-) Hartz IV / Bürgergeld beziehen, kommt Vater Staat für den Unterhalt auf, aber er schießt es nur vor. Kriegt der Papa Geld von Arbeit oder - hier - Rente, kriegt er eine Rechnung über den ganzen Betrag, den das Sozialamt für Unterhalt ausgelegt hat. Das sind seine Schulden.


Vanessa


 
.. und um den Faden dann weiter zu spinnen. Wenn dann die Kinder erben und somit auch die Schulden, würden sie quasi ihren eigenen Unterhalt wieder zurück zahlen. 
aber die Kinder schlagen das Erbe natürlich aus.

Und dann?

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Zaunkönigin
Zaunkönigin
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf Vanessa vom 03.07.2024, 13:01:32
 
 
aber die Kinder schlagen das Erbe natürlich aus.

Und dann?

bleiben die Schulden beim Staat. 

Allerdings hätte dann der doch auch den Hund geerbt und eigentlich müsstest Du doch dann die Steuer beim Staat einfordern können. (denke ich mal so als Laie.)

Das ist eine interessante Frage. (selbst dann, wenn Du den Hund bereits emotional adoptiert haben solltest)
Bruny_K
Bruny_K
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Bruny_K
als Antwort auf Vanessa vom 03.07.2024, 13:01:32

Hi @Vanessa
Ich würde mich zuerst bei deiner Gemeinde erkunden. Wir hier können nur vermuten. Schildere den Fall, dass du auf den Hund aufgepasst hast, während sein Besitzer im Krankenhaus war, du ihn gerne adoptieren würdest aber selbstverständlich ohne Altlasten. Ich bin mir sicher, es wird eine Lösung gefunden werden und ich hoffe sie wird nicht auf dem Rücken des Tieres ausgetragen. 

Toi, toi, toi 
Bruny

 

Vanessa
Vanessa
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Vanessa
als Antwort auf Zaunkönigin vom 03.07.2024, 13:40:39

Nein, die Hundesteuer liegt eindeutig beim Halter und das war ich nun einmal im letzten Jahr.

Ja, aber Hunde gelten ja als Sache und haben somit einen rechtlichen Eigentümer. Der kann quasi/theoretisch den Hund von mir zurückfordern. Er kann mir so quasi/theoretisch sogar vorwerfen, dass ich ihn mir unrechtmäßig angeeignet habe. Ich hätte ihn ins Tierheim bringen müssen. 

Das Ganze ist einfach absurd.

Ich war gestern auf der Gemeinde wegen der Rechnung. Die Sachbearbeiterin ist seit dieser Woche in Urlaub für 3 Wochen. Solange werde ich die Sache erst einmal vergessen, habe genug andere Baustellen.

Vanessa



 


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Vanessa
Vanessa
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Vanessa
als Antwort auf Bruny_K vom 03.07.2024, 13:57:07
 Ich bin mir sicher, es wird eine Lösung gefunden werden und ich hoffe sie wird nicht auf dem Rücken des Tieres ausgetragen. 

Toi, toi, toi 
Bruny

 
Auf gar keinen Fall wird mein Dackel darunter leiden, Bruny. Ich habe ihn sehr lieb gewonnen inzwischen.

Vanessa
Drachenmutter
Drachenmutter
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Drachenmutter

Heute freue ich mich über den so überaus schnell gelieferten Rollstuhl. Warum ich den brauche, habe ich hier erwähnt: #11838089 
Ich habe den Rollstuhl erst vorgestern bestellt und heute ist er schon mit GEL Express gekommen. Der nette Zusteller hat mir das Paket sogar bis in die Wohnng gebracht.

Nun muss ich nur noch warten, bis meine Tochter Zeit hat, um ihn für mich auszupacken und aufzubauen, denn auch das kann ich nicht mehr alleine. Das Paket wiegt 32 KG. Damit bin ich inzischen körperlich überfordert.

Aber ich freue mich sehr darauf, ihn auszuprobieren, bringt er mir doch ein Stück Bewegungsfreiheit zurück.

LG,
Drachenmutter

Rispe
Rispe
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Rispe
als Antwort auf Vanessa vom 03.07.2024, 14:06:25

Liebe Vanessa,
juristisch gelten Tiere nicht mehr als Sache, das wurde vor einigen Jahren geändert.

Hier ein Artikel darüber: § 90a BGB ▷ Sind Tiere im rechtlichen Sinne nur Sachen?

Aber ob dir das hilft, weißt du sicher besser als ich. 😉
 

minerva
minerva
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von minerva

gewundert:  wolkig, windig, 13 (dreizehn) grad, regen und das im sommer und bei angekündigter klimaerwärmung..........................

lg
minerva

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