Forum Allgemeine Themen Aktuelle Themen Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4

Aktuelle Themen Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4

thea136
thea136
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von thea136
als Antwort auf olga64 vom 13.06.2024, 17:46:40

😂 😅

öltanks umziehen...das ist wirklich putzig

das amüsiert mich wirklich sehr!

einmal am tag herzlich gelacht ist schon gesund...
zweimal ist schon eine wohltat.

thea

chris33
chris33
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von chris33
als Antwort auf taralenja1.11. vom 13.06.2024, 16:45:10

Hallo Tara, 

die Kommunikation mit der Krankenkasse  oder anderen zuständigen Stellen zur Beschleunigung des Prozesses ist  eine wichtige Aufgabe des Betreuers. 

Ausserdem ist so ein teurer Rollstuhl.!! wohl auch versichert und es koennten Probleme  mit der Reparatur - Finanzierung  durch  die Versicherung verursacht werden,z. B. 

Weshalb arbeitest du nicht mit deiner Betreuerin eng zusammen? 
Deine Chancen waeren besser, 

meint Chris33 


 

Ingrid60
Ingrid60
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Ingrid60
als Antwort auf thea136 vom 13.06.2024, 18:06:08

In einem modernen Sozialstaat soll jedoch keine Bürgerin und kein Bürger ohne Schutz im Krankheitsfall sein. Deshalb besteht für alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Deutschland die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung.

.....

sagt das Bundesinnenministerium 


Ingrid60 


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cosi
cosi
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von cosi
als Antwort auf olga64 vom 13.06.2024, 17:46:40

Frau Olga,
hätte man Sie doch erstmal um Rat gefragt. Hmmm.

Beneidenswert Ihre Umsicht und Weitsicht👍
 Lieber Gruß
          cosi.

 

olga64
olga64
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von olga64
als Antwort auf cosi vom 13.06.2024, 19:37:31

Jetzt sammeln sich hier wieder die Gruppen,denen es nicht um einen sachlichen Austausch von Meinungen und Informationen geht, sondern ausschliesslich darum, ob nicht doch ein grosser Streit in Gang gesetzt werden kann.
Warum ist das nur so bei einigen? Was geschieht in deren Leben nicht,dass sie so reagieren müssen? Schon sehr bedauerlich. Olga

olga64
olga64
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von olga64
als Antwort auf thea136 vom 13.06.2024, 18:03:25
😂😅

dann liefern sie doch mal den gesetzestext wo steht, dass jeder deutscher die pflicht hat, sich zu versichern.

jeder der sich privat versichern kann, kann das freiwillig tun, eben um nicht 100% selbst zu bezahlen.


thea

 
Es scheint Sie sehr zu freuen, wenn Sie laufend Dinge falsch darstellen - ich finde es einfach nur peinlich, was Sie hier wieder mal machen.

1.) es geht nicht um Deutsche mit der KV-Pflicht, sondern um Menschen, die in Deutschland leben. Das kann ein grosser Unterschied sein.
2.) es kann sich nicht jeder privat versichern. Wenn Sie berufstätig sind, müssen Sie eine bestimmte Gehaltshöhe vorweisen,damit eine PKV Sie annimmt und das bedeutet dann aber, dass Sie nie wieder aus dem System herauskommen.
Und eine PKV kann auch abgeschlossen werden als Zusatzversicherung oder auf einem niedrigeren Niveau alsBasisversicherung, wo dann nur ein Teil der anfallenden Kosten erstattet wird.
Olga
 

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Zaunkönigin
Zaunkönigin
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf thea136 vom 13.06.2024, 18:03:25
😂😅

dann liefern sie doch mal den gesetzestext wo steht, dass jeder deutscher die pflicht hat, sich zu versichern.

jeder der sich privat versichern kann, kann das freiwillig tun, eben um nicht 100% selbst zu bezahlen.


thea

 

Befreiung von der Krankenversicherungspflicht (gesetzlichekrankenkassen.de)

Zitat:
Seit dem 1. Januar 2009 besteht in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Schon zum 1.4.2007 war eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Personen eingeführt worden, die nicht anderweitig krankenversichert und zuletzt gesetzlich bzw. weder gesetzlich noch privat versichert waren. Ausnahmen galten nur, wenn die betreffenden Personen selbständig oder aus anderen Gründen versicherungsfrei waren. Dies wird in §5 Abs. 1 Nr. 13 und § 6 SGB V geregelt.

In bestimmten Ausnahmefällen können sich Arbeitnehmer auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Sie müssen dann aber nachweisen, dass sie das Risiko einer Erkrankung anderweitig abgedeckt haben. In § 8 SGB V sind die Voraussetzungen zur Befreiung von der Krankenversicherungspflicht aufgeführt.
Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf Ingrid60 vom 13.06.2024, 18:17:34

Hier ist die Allgemeine Krankenversicherungspflicht geregelt: SGB V, § 5

Und hier die relativ wenigen Ausnahmen, in denen man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen kann:  SGB V, § 8

Gute Nacht

DW

Ingrid60
Ingrid60
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Ingrid60
als Antwort auf Der-Waldler vom 13.06.2024, 21:51:15
Dankeschön. 
Dir und allen Mitlesern auch eine gute Nacht.

Gruß Ingrid60 
inni
inni
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von inni
als Antwort auf Ingrid60 vom 13.06.2024, 22:00:58

Hier in Dänemark sind wir alle automatisch durch die Steuer versichert


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