Forum Allgemeine Themen Aktuelle Themen Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4

Aktuelle Themen Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4

Juro
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Juro
als Antwort auf Karl vom 27.10.2022, 20:16:25

Karl, danke für den Hinweis und dass du das Thema für wichtig hältst.
Ich probiere das mal ab morgen.
Juro

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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Juro
als Antwort auf olga64 vom 27.10.2022, 18:13:38

Volles Verständnis Olga64.
Aber es geht hier wirklich nicht darum, einem Politiker etwas nachzusagen. Wenn du Beiträge aus anderen Ländern liest, und ich meine hier die seriösen in unserer befreundeten Nachbarschaft, dann halten sich viele Juristen die Hand vors Gesicht, um nicht das hämische Grinsen in ihren Gesichtern sehen zu lassen. Deutschland hat sich mit der Unterlassung einerseits (Sachverhalte nicht zu benennen) und der Überziehung andererseits (vor den Forderungen der EU zu landen), der Unterlassung einer parlamentarischen Debatte sowie der Unterlassung der Einbeziehung von Sachgremien und des Kombinierens dieses Paragraphen des Strafgesetzbuches mit einer Registratur-Rechtlichkeit zur internationalen Erfassung von Straftaten einfach einen Schnitzer erlaubt, über den international und sicher bei den ersten Verfahren auch national diskutiert wird. Das haben wir doch nicht nötig! 

Juro

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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Juro
als Antwort auf Karl vom 27.10.2022, 20:16:25

Guten Morgen Karl,
das Thema wäre wirklich geeignet über Demokratie und das Erscheinungsbild von Parteien zu diskutieren. Aber dieses Gesetz ist beschlossen und, sollte nicht noch seitens der Prüfgremien mit Status Verfassungsorgan eine Einrede erfolgen, gültig. Da könnten wir uns hier abarbeiten, es brächte nichts.
Ich gehe ja inhaltlich so weit mit, dass eine Leugnung oder Bagatellisierung usw. von Kriegs- oder Menschenrechtsverbrechen strafbar sein wird. Mich verwundert nur, dass unser Gesetzgeber die Definitionen hierzu, anders als in der EU und in anderen Ländern, unterlassen hat. Damit wird keine Rechtssicherheit gefördert. Wie schon in etlichen der zu findenden seriösen Stellungnahmen geschrieben, wird man in Zukunft den Rechtsweg beschreiten müssen, also bis EU oder UNO durchklagen.
Das könnte Wasser auf die Mühlen von Orban, von PiS und wer da noch alles sich die Finger dran wärmen will, sein. 
Ich nehme nur die Fälle des Migrationskonfliktes an den EU-Außengrenzen. Die inzwischen vielfach gewaltsame Push-back-Praxis ist klarer Bruch des Völkerrechts. Es zu übersehen, nicht zu benennen, Beifall für die Täter (Staaten) usw. - ist das schon Verharmlosung, oder gar Förderung des Vergehens gegen Menschenrechte? Mit der angekündigten italienischen Haltung hierzu werden wir sicher wieder mehr davon zu hören und lesen bekommen. Ich beneide die Richter, die in diesen Fällen urteilen sollen, nicht.
Sicher, gegen den Überfall Russlands auf die Ukraine muss man demonstrieren. Völkerrechtsbruch kann nicht toleriert werden. Und Gegendemonstrationen hierzu müssen sehr genau beobachtet sowie Verstöße im Sinne der Unterstützung des Aggressors geahndet werden.
Gerade deshalb wäre ein wenig mehr handwerkliche Sorgfalt bei der Erarbeitung dieses Gesetzestextes wünschenswert gewesen. 

Ich glaube, wir werden die Sache der klagenden Kritik vor den nationalen und internationalen Gerichten überlassen müssen. 
Warum hat die EU nur die Möglichkeit, ein Versäumnis der Anpassung eines Gesetzes zu rügen, nicht aber die wenig gründliche Umsetzung sowie die über das Ziel hinausschießende Lösung durch den Gerügten nicht?
Juro
 


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aixois
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von aixois
als Antwort auf Juro vom 28.10.2022, 10:46:20

Warum hat die EU nur die Möglichkeit, ein Versäumnis der Anpassung eines Gesetzes zu rügen, nicht aber die wenig gründliche Umsetzung sowie die über das Ziel hinausschießende Lösung durch den Gerügten nicht?

Deine Frage wundert mich jetzt aber.

Die Kommission muss dafür Sorge ttragen, dass beschlossenes EU Recht in das Landesrecht übertragen und korrekt umgesetzt wird.
Dabei geht es um Mindestanforderungen, gerade bei Empfehlungen bei Rahmenbeschlüssen. Weniger geht also nicht, aber jeder MS ist frei, seine Umsetzung strenger zu gestalten (wie das früher mal bei Umweltstandards der Fall war). Die KOM würde auch einschreiten, wenn sie festsstellen muss, dass es das Gesetz zwar gibt, es aber so gut wie nicht, oder falsch (den Intentionen zuwiderlaufend) in einem Mitgliedstaat angewendet wird.

Da 130.5 bis auf die 'Verschärfungen' den Empfehlungstext derEU von 2008 kopiert, wird die KOM das wohl als 'vertragserfüllend' ansehen und das Verletzungsverfahren einstellen.
Es wird daher auch keine Klagen über Karlsruhe  (BVerfG) hinaus geben.
Für mögliche juristische Kuddelmuddel ("Rechtssicherheit") ist jedes Land selbst verantwortlich. Wie ich bereits eingangs schrieb, die Gerichte werden sich freuen ... besonders , was meine Hauptsorge angeht : die Abgrenzung zum hohen Rechtsgut der  Meinungsfreiheit.

 
Mitglied_162e28b
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Ich nehme mit großer Verwunderung zur Kenntnis, dass Themen wie das oben diskutierte bisher noch keinen eigenen Thread haben, sondern ausgerechnet hier besprochen werden.

 

vivienne
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Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von vivienne
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.10.2022, 13:40:15
Ich nehme mit großer Verwunderung zur Kenntnis, dass Themen wie das oben diskutierte bisher noch keinen eigenen Thread haben, sondern ausgerechnet hier besprochen werden.
 

geschrieben von Enya
... und mich ärgert total, dass Karls ausdrückliche Bitte, dies zu ändern, einfach ignoriert wird 😠

vivienne

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aixois
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von aixois

Also wenn ich schon dabei bin: saumäßig geärgert habe ich mich heute über einen jungen Mann, der mich beim Einladen meiner Einkäufe um 'etwas zu essen' bat mit entsprechenden Handbewegungen zum Mund.
Ich hatte gerade ein belegtes Brötchen erstanden und gab ihm das, nachdem ich ihm den Belag (Omelette) gezeigt und gefragt hatte, ob er so was essen möge. Er nahm das Brötchen, steckte es in seinen Parka.
Beim Ausfahren aus dem Parkplatz sah ich ihn wieder, er warf das Brötchen , eingepackt wie es war, in den Abfallbehälter ...😖

Mitglied_3fbaf89
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf aixois vom 28.10.2022, 14:15:06

..ich glaube, ich wäre ausgestiegen, hätte mir den Kerl  geschnappt und ihm das Brötchen bis hinter die Mandeln geschoben .. sorry für die Gewaltphantasie, aber sowas macht mich unglaublich wütend -
Ähnliches berichtete mir eine Nachbarin, die bei der Tafel in der Nachbarstadt ehrenamtlich arbeitet - da kam es jetzt mehrfach vor, dass Frauen Waren UMTAUSCHEN wollten und gemeckert haben, weil der Jughurt nicht den gewünschten Fruchtgeschmack hatte und weil ein paar der Äpfel etwas angedrückt, aber unbeschädigt waren -  was die Damen der Tafel sich da anhören mussten, wiederhole ich lieber nicht

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.10.2022, 14:25:06

ja corgy, ich wäre auch stinksauer gewesen und hätte mir das Kerlchen vorgknöpft. Ich kann Dich da voll verstehen.
Wie kann man denn meckern, wenn man etwas geschenkt bekommt und dann noch die lieben Damen von der Tafeln anmachen? So etwas geht gar nicht und solche Leute müssten einen Platzverweis bekommen. Die Damen von der Tafel machen das schließlich ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Die Fahrer auch und niemand hat Einfluss darauf, was von den Lebensmittelgeschäften gespendet wird.
Das ist meine Meinung dazu.
Jutta
 

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Wir sind heute mal zum Tankumsee gefahren und haben ihn per Fuß umrundet in 1,5 Stunden. Da die Sonne noch so schön schien, konnte man sich noch gut auf Bänken ein bisschen ausruhen. Es war ein wundervoller Nachmittag, den wir sehr genossen haben und darüber freue ich mich sehr.
Allen Usern ein schönes Wochenende wünscht
Jutta


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