Forum Allgemeine Themen Aktuelle Themen Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4

Aktuelle Themen Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4

vivienne
vivienne
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von vivienne
als Antwort auf vivienne vom 26.10.2022, 13:50:19

Welch eine Freude! 😊

Der Download der Steuer-Software hat schon mal geklappt, wenn auch wieder ziemlich holprig ... So, jetzt mache ich erst mal eine längere Pause - zur Belohnung und weil zuviel Steuererklärung an einem Tag meinen zarten Nerven einfach nicht gut bekommen! 😉
Morgen ist ja auch noch ein Tag, und bis zum letzten Abgabetermin (31.10.) sind es schließlich noch 5 lange Tage ... 😊

vivienne

olga64
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von olga64
als Antwort auf Bruny_K vom 26.10.2022, 12:23:57
Ich stelle nur fest, ohne mich zu wundern oder ärgern und nur bedingt zu freuen.

Wir haben Temperaturen wie im Sommer - der Oktober verabschiedet sich mit über 30 Grad und das Mittelmeer lädt zum baden ein. Wir haben praktisch seit Mai Dauersommer 😳.
Das klingt ja wie das gegenwärtige Wetter in Deutschland. Temperaturen ähnlich - nur fehlt natürlich das Mittelmeer. Aber wo ich wohne, haben wir ja einen der schönen bayerischen Seen vor der Haustür,der allerdings allmählich recht kühl ist, um darin zu baden. ABer die Boote fahren (nicht die grossen SChiffe,die haben jetzt Winterpause),die SUP-Leute sind unterwegs und die Enten und Möwen freuen sich ihres tierischen Lebens. Olga
val
val
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von val

Ich ärgere mich über mich, weil ich es gestern mit der Gartenarbeit übertrieben habe, widerliche rechtsseitige Rückenschmerzen habe, hier rumsitze und mir nix einfällt.
Warum bin ich so unvernünftig? Ich weiss es doch.
Noch nicht mal zum Lesen reicht es. Val
 


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vivienne
vivienne
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von vivienne
als Antwort auf val vom 26.10.2022, 16:50:04
Ich ärgere mich über mich, weil ich es gestern mit der Gartenarbeit übertrieben habe, widerliche rechtsseitige Rückenschmerzen habe, hier rumsitze und mir nix einfällt.
Warum bin ich so unvernünftig? Ich weiss es doch.
Noch nicht mal zum Lesen reicht es. Val
 
geschrieben von val
Oh Du Arme! Das ist wirklich gemein!
Gute Besserung, liebe @val!

vivienne
Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf Edita vom 26.10.2022, 16:04:06
So pauschal kann man das eben nicht behaupten denn es kommt dabei auf verschiedene Faktoren an wie Bausubstanz, Personenzahl usw. 
Allgemein wird eine relative Luftfeuchtigkeit von 50% und eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius als das optimale Raumklima betrachtet. Das gestaltet sich jedoch von Raum zu Raum unterschiedlich, da das Raumklima von verschiedenen Faktoren beeinflußt wird. Zum einen ist es ausschlaggebend, wie viele Personen sich wie lange und häufig im Raum aufhalten. Zum anderen spielen die Tätigkeiten, welche in den Räumen verrichtet werden, eine große Rolle. In Räumen wie Bad und Küche ist eine höhere Luftfeuchtigkeit auf Grund der darin verübten Tätigkeiten üblich.


Edita

Pauschal Ratschläge zum heizen zu erteilen, klappt auch nicht.
So spielt es auch eine große Rolle wo und wie man wohnt.
 
Ich lebe z. B. an der Nordseeküste. Diese Region ist für ein rauhes Klima bekannt.

Ebenso wohne ich in einer Mietwohnung mit drei Außenwänden.  Wenn es hier stürmisch ist (was hier ja häufig der Fall ist) kühlt die Wohnung schnell aus, besonders wenn der Wind aus Westen, Nordwest und Südwest kommt. So muß man die Heizung etwas höher drehen.
 
Wobei ich erwähnen möchte, wenn ich stürmisch schreibe, nennen es die Festländer es sei ein starker Sturm
😉😉😉

Monja.
 
Der-Waldler
Der-Waldler
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf val vom 26.10.2022, 16:50:04

Oh je...

Gute Besserung, liebe @val ...

DW


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minerva
minerva
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von minerva
als Antwort auf vivienne vom 26.10.2022, 13:50:19

je nachdem wie alt du bist, kannst du beim finanzamt auch anfragen, ob du die steuerklärung nicht auf den normalen formularen machen kannst (kann man da abholen und auch im inet ausdrucken), weil du es wegen alter, (evtl. auch krankheit) usw. nicht mehr per inet machen kannst. aber besser gleich morgen anfragen.


lg
minerva
aixois
aixois
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von aixois
als Antwort auf Juro vom 26.10.2022, 15:19:54

@Juro

Welche konkreten Sachverhalte fallen nun unter diesen Paragraphen ?

Also das können Dir letztlich nur die Gerichte bzw. deren Urteile sagen. Ansonsten sind die Tatbestände im Einzelnen  in den Ziffern 6-8 des Römischen -Statuts des ISGH aufgelistet.
Es sind keine anderen als die im alten 130-er gemeint sind, nur dass der derzeit unterstellte (Holocaustbezug) wie gehabt bleibt (und härter bestraft wird) , in der  revidierten Fassung nunmehr auf 'gröbliche' Verharmlosung abgestellt wird.
In ein paar weiteren Punkten geht der neue 130.5 StGB über die Rahmenvorgaben  der Kommission von 2008 hinaus.

Bemerkenswert finde ich :
  • dass man seit 2008 sich um die Korrektur des 130 nicht gekümmert hat, erst von der Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet werden musste
  • die Koinzidenz (?) mit dem aktuellen Kriegsgeschehen
  • dass es zur Beurteilung des Vorliegens eines Verbrechens gegen das Völkerrecht keiner gerichtlichen Feststellung bedarf (wie es die Rahmenvorgaben erlauben für Billigung und Leugnen)
  • große Breite der möglicherweise 'willkürlichen'  Interpretationsmöglichkeiten, die u.U. die Meinungsfreiheit tangieren könnten ; wo liegt die Grenze  einer 'Meinungsäußerung' zur Strafbarkeit ?
  • die Feststellung des FDP Berichterstatters dazu , das bleibt wohl " den Gerichten vorbehalten".
Das Gesetz tritt am Tag der Verkündung inkraft, was nicht heisst, dass der alte 130 bzw. 140 (Billigung von Straftaten) nicht geltent, der ja auch Volksverhetzung etc. unter Strafe  stellt.

Verharmlosungen, falls 'gröblich', von Kriegen bzw. vermuteten Kriegsverbrechen (Völkerrechtsverletzungen) sind folglich strafbar. Egal, ob Ukraine oder sonstwo ...
Es muss halt nur einer vor Gericht gehen bzw. die staatsanwaltschaftliche Hürde überwinden (Verfolgung der Straftat im Interesse der Öffentlichkeit ...).
Und wie dann da einzelne Straftaten (nach Röm. Statut) wie das Verursachen von  " großen Leiden oder einer schweren Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit" oder der "vorsätzliche Angriff auf Gebäude,die dem Gottesdienst gewidmet sind " gewichtet werden, weiss keiner im Voraus.
Das Strafverfolgungsinteresse dürfte auch von der räumlichen Entfernung des Tatorts und seines volksverhetzerischen Potentials abhängen .



Dieser "Gummiparagraf"  wird jedenfalls noch einen Rattenschwanz von Diskussionen (spätestens nach den ersten Gerichtsurteilen)  nach sich ziehen.

Besonders transparent war diese im Schweinsgalopp und per Omnibusverfahren durchgezogenen Gesetzesverschärfung m.E. nicht. Zeit genug wäre gewesen, seit 2008 !
Jedenfalls ein Beispiel dafür, was "good governance"* NICHT ist und damit Wasser auf die Mühlen von Frau Wagenknecht (u.a.).

* = effizientes, gutes, bürgerfreundliches Regierungshandeln
minerva
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von minerva
vorhin hab ich mich seeeehr gefreut, weil im flur ein prospekt lag, in dem eeendlich der von mir schon seeeehr lange gesuchte emaillierte kochtopf angeboten wird und das sogar für wenig geld und schon ab morgen. 😊
ich hatte immer wieder im inet nachgeschaut und hier in einigen geschäften gesucht, aber wenn überhaupt emallierte da waren, dann immer wieder nur schwarz (ich mag kein schwarz bei kochtöpfen) oder sehr viel zu teuer usw.
sie sind schön hellgrau und innen weiß und ohne makierungen und mit glasdeckel mit dampfaustritt und obwohl sie ab 4,99 kosten, gibt es auch noch 3 jahre garantie. 😊


lg
minerva
vivienne
vivienne
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RE: Worüber habe ich mich heute gefreut, geärgert oder gewundert? Nr. 4
geschrieben von vivienne
als Antwort auf minerva vom 26.10.2022, 17:40:45

je nachdem wie alt du bist, kannst du beim finanzamt auch anfragen, ob du die steuerklärung nicht auf den normalen formularen machen kannst (kann man da abholen und auch im inet ausdrucken), weil du es wegen alter, (evtl. auch krankheit) usw. nicht mehr per inet machen kannst. aber besser gleich morgen anfragen.


lg
minerva
Hallo @minerva, Deine Ratschläge in allen Ehren, aber meinst Du wirklich ich wüsste nicht, dass man eine Steuererklärung auch auf den seit Ewigkeiten bekannten Formularen machen kann, die das Finanzamt regelmäßig zur Verfügung stellt???

Ich will mir diese ungeliebte Arbeit mithilfe der digitalen Möglichkeiten (die ich übrigens beherrsche) doch nur etwas erleichtern. Habe ich mich für Dich zu unklar ausgedrückt, oder hast Du auch sonst Probleme Textinhalte zu verstehen?

Nimm's mir nicht übel, aber über deinen Beitrag kann ich nur den Kopf schütteln...😉

vivienne




 

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