Forum Allgemeine Themen Aktuelle Themen Wie weit dürfen Klima-Aktivisten gehen ? Verunfallte 44 jährige Radfahrerin verstorben.

Aktuelle Themen Wie weit dürfen Klima-Aktivisten gehen ? Verunfallte 44 jährige Radfahrerin verstorben.

werderanerin
werderanerin
Mitglied

RE: Wie weit dürfen Klima-Aktivisten gehen ? Verunfallte 44 jährige Radfahrerin verstorben.
geschrieben von werderanerin
als Antwort auf ingo vom 04.11.2022, 11:15:18
Aufmerksamkeit erlangt "man" ja nur, wenn es so richtig weh tut...und das erreicht man nun mal in Berlin u.a. auf der A100 oder auch auf innerstädtischen, sehr wichtigen Strassen, die überaus befahren sind. Sonst.…so denke ich würden diese "Aktivisten" ja ins Leere laufen.

Das diverse Krisen uns eh schon beuteln...glaube ich zumindest, ist denen völlig egal, Hauptsache auffallen!

Gerade heute stand bei uns in der Presse ein Artikel zum dem "Kartoffelbreianschlag" im Potsdamer Barberini, wo bekannterweise ein sehr teures Bild von Monet beworfen wurde.
Der Schaden war zum Glück nicht sehr hoch aber die Restaurationen an dem Rahmen und der Wand müssen natürlich von den Beiden getragen werden. Die hatten letztlich Glück, dass Glas vor dem Bild schlimmeres vereitelte..., denn sonst würden sie wohl ein lebenlang die Schulden begleichen und ihre Kids auch noch.

Die Täterin fand es sogar so richtig cool, weil u.a. das Video 19 Millionen Mal angeklickt wurde und sogar Zugang bis in die New York Times fand - darauf war sie stolz. 

Man könnte noch lange hier schreiben, Wertezerstörung ist für mich nicht akzeptabel, das zeugt nämlich davon, dass sie kein Werteempfinden haben oder nie hatten. Wird die Lage besser, wenn man etwas zerstört oder Menschen daran hindert, ihrer Arbeit o.a. nachzugehen - Nein.

Für mich sind das keine (!) legitimen Mittel!

Die Mittel müssen meines Erachtens angemessen sein. Jemandem weh zu tun oder Werte zu zerstören, die Arbeit bedeuteten, kann niemals dazu gehören aber vielleicht sehen diese Studenten das ja in ein paar Jahren anders, wenn die eigenen Kids auf die Videos gestoßen werden...

Kristine
Michiko
Michiko
Mitglied

RE: Wie weit dürfen Klima-Aktivisten gehen ? Verunfallte 44 jährige Radfahrerin verstorben.
geschrieben von Michiko

Gehören Straßenblockaden, sich-am-Straßenboden-festkleben, private und öffentliche Fahrzeuge behindern zur Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit? Da gab es doch mal einen Paragraphen, der scheint bei solchen Unternehmungen der "Last Generation" nicht zu gelten.

Im Rechtswörterbuch steht unter Störung und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit:
 

"Die öffentliche Sicherheit ist beeinträchtigt, wenn die Rechtsordnung, Allgemeingüter, subjektive Rechte oder Rechtsgüter des einzelnen bzw. Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger der Hoheitsgewalt verletzt sind."
 
Öffentliche Sicherheit Öffentliche Sicherheit im Sinne der Gefahrenabwehr ist die Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des einzelnen sowie der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates und der sonstigen Träger der Hoheitsgewalt.
Öffentliche Ordnung Öffentliche Ordnung ist die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Zusammenlebens betrachtet wird.

Und was ist mit § 1 der Straßenverkehrsordnung?

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
ingo
ingo
Mitglied

RE: Wie weit dürfen Klima-Aktivisten gehen ? Verunfallte 44 jährige Radfahrerin verstorben.
geschrieben von ingo
als Antwort auf werderanerin vom 04.11.2022, 13:46:49

Anmerkung: Wenn diese Deppen einmal öfter "Bares für Rare" gesehen hätten, wüssten sie, dass alte Bilderrahmen extrem teuer sein können. Leider werden wir nicht erfahren, wie hoch die Schadenersatzansprüche dafür sein werden, wenn die Rahmen wirklich beschädigt worden sind.


Anzeige

werderanerin
werderanerin
Mitglied

RE: Wie weit dürfen Klima-Aktivisten gehen ? Verunfallte 44 jährige Radfahrerin verstorben.
geschrieben von werderanerin
als Antwort auf ingo vom 04.11.2022, 14:14:12

In dem "Kartoffelbreianschlag" wird es auf jeden Fall zu einer Schadenersatzklage kommen. Der wertvolle Rahmen wird, so habe ich gelesen auf eine fünfstellige Summe geschätzt, die Wand dahinter kommt hinzu. Wie die einwöchige Schließung gehandhabt wird, ist abzuwarten.

Ich habe für so manches Verständnis und befürworte Aktionen, aber wenn man Hände Arbeit mutwillig und sehr zielgerichtet zerstört, um auf den Klimawandel immer wieder und wieder aufmerksam zu machen, frage ich mich, warum zerstören die "Aktivisten" selbst etwas, was wertvoll ist.

Wenn das ihre Denke ist, stimmt etwas nicht!



Kristine

Bias
Bias
Mitglied

RE: Wie weit dürfen Klima-Aktivisten gehen ? Verunfallte 44 jährige Radfahrerin verstorben.
geschrieben von Bias
als Antwort auf ingo vom 04.11.2022, 11:15:18
Die strafrechtliche Seite bezüglich des Todes der Radfahrerin und den sog. "Aktivisten" interessiert mich überhaupt nicht. Nach den Geschehnissen kann man aber sagen, dass Menschen, die sich auf einer Fahrbahn festkleben, Verletzungen und sogar den Tod anderer Menschen billigend in Kauf nehmen. Ich habe übrigens eine "Sprecherin" von der "letzten Generation" in einem Streitgespräch im TV gesehen. Die Frau ist Orchestermusikerin. Außer den Allgemeinplätzen und Totschlagsargumenten hat sie nichts vorgebracht, was mich zu ihrem Anhänger hätte machen können. Diese Gruppierung gräbt sich in unserer Gesellschaft gerade ihr eigenes Grab. Was mich am meisten ärgert, ist, dass ich glaube, dass sie sich bewusst eine Zeit für diese Eskalation ihrer Maßnahmen ausgesucht haben, in der Staat und Politik durch die bekannten Krisen sehr geschwächt sind.
geschrieben von ingo
Jakobiner, welche sich neuzeitlich angepasst Aktivisten nennen und erfüllt von der Idee, die Welt retten zu sollen, in der Wahl ihrer Mittel nicht zimperlich sind.
Die ihrer hehren, selbstgesetzten Ziele wegen glauben, nicht zimperlich sein zu dürfen.

Abgewandelt würden sie ein Zitat von Maximilien de Robespierre heute wohl so verwenden:
Die Erde muss gerettet werden, auf welche Weise auch immer; es gibt nichts Verfassungswidriges, wenn man dem Untergang entgegengeht.“
Ihr Selbstbild: Wir sind Helden und gegen schlimmstenfalls als Märtyrer in die Geschichte ein (falls Mammi und Papi und ihr Geld uns nicht raushaut).


 
aixois
aixois
Mitglied

RE: Wie weit dürfen Klima-Aktivisten gehen ? Verunfallte 44 jährige Radfahrerin verstorben.
geschrieben von aixois
als Antwort auf Michiko vom 04.11.2022, 14:03:24

Im Paragraphendschungel  kann man sich leicht verlaufen und im Gestrüpp verheddern.

Es wird den Deutschen zwar nachgesagt, dass sie deshalb keine Revolution machen können, weil ihnen das Schild "Rasen betreten verboten", sprich,  die Aufrechterhaltung der öffentlichen 'Ordnung', als absolut höherrangig eingeschätzt wird.

Nun sind wir aber mal eine Demokratie (geworden), in der der Gedanke des 'law und order' keine absolute, sondern nur mehr relative Gültigkeit hat.

Das soll heissen, wir Demokraten schätzen die verfassungsrechtlich garantierten Rechtsgüter  der Meinungsfreiheit, der Redefreiheit und der Versammlungsfreiheit, höher ein als die "ungeschriebenen Regeln" der öffentlichen Ordnung.

Regeln, die den sich ständig ändernden Auffassungen des 'Zeitgeistes' unterworfen sind.

Es lohnt daher, sich das Brokdorfurteil des BVerfG  ins Gedächtnis zu rufen das die grundsätzliche Höherrangigkeit der Versammlungsf-Meinungsfreiheit ,und damit die Verfassungsmäßigkeit von Sitzblockaden, festlegt.
Siehe den Kammerbeschluss von 2011 (1 BvR 388/05     Brokdorf Urteil ). der die geltende Verfassungslage , bezogen auf Sitzblockaden , ziemlich eindeutig  zusammenfasst.

Demnach ist eine Versammlung nur dann 'kolleketiv' unfriedlich (und dann nicht von der Verfassung geschützt) , wenn von ihr Gewalt ausgeht, d.h. deren Ziel physische Gewalttätigkeiten sind, darunter fallen aber nicht gewollte Behinderungen.

Juridisch gesehen bleibt eine Autobahnblockade auch dann 'friedlich', wenn Rettungsfahrzeuge im Einzelfall nicht gleich durchkommen, auch wenn dies politisch-moralisch als problematisch eingeschätzt werden kann.

Ansonsten gilt das GG:"Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." und das
Versammlungsrecht: " Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen."

War sie nicht 'angemeldet' dann ist das keine Straftat, sondern es ist eine Geldstrafe wegen Ordnungswidrigkeit fällig.

Wie das also im konkreten (Berliner) Fall rechtlich zu sehen ist, dürften letzlich Gerichte, nicht aber die Polizei, und schon gar nicht die Öffentlichkeit zu entscheiden haben.

Ich jedenfalls enthalte mich leichtfertiger  Vorverurteilungen, die dazu angetan sind Grundrechte wie das Demonstrationsrecht zu politisieren, und die die Polizei kritisieren, weil sie bei "solchen Unternehmungen der "Last Generation" nicht eingeschritten , um dem Recht auf  Sicherheit und öffentliche Ordnung  Geltung zu verschaffen.


Anzeige

aixois
aixois
Mitglied

RE: Wie weit dürfen Klima-Aktivisten gehen ? Verunfallte 44 jährige Radfahrerin verstorben.
geschrieben von aixois
als Antwort auf ingo vom 04.11.2022, 12:56:58

@ Ingo,

das interesssiert aber die aufgebrachte Öffentlichkeit, bereit zur "medialen Lynchjustiz",  nicht.

Dass die Rettungskräfte nur verspätet  beim Unfallopfer eintrafen, weil sie im Stau stecken geblieben waren, wurde auch ständig weiter verbreitet, dabei waren die Rettungssanitäter und der Notarzt (hier eine Ärztin) in der üblichen Zeit an der Unfallstelle eingetroffen.
Es ging um eine Art Kranwagen, der erst von weiter her anfahren musste.

Auch dass die Polizei nicht von einem totalen Stau redete, sondern von erheblich verlangsamten Verkehr, war in den Berichten nicht enthalten.
Passte etwa nicht zum Tenor der allgemeinen Berichterstattung ?

Wie es ein Kommentar hier im  Thread völlig zu Recht ausdrückt: der eigentliche Skandal ist m,.E. doch, dass dieser bedauerliche Unfall nicht verhindert werden konnte, weil wieder mal ein Rechtsabbieger- LKW, einen Radfahrer nicht gesehen hat,  und es auch immer noch keine Pflicht zum Anbringen von geeigneten Rückspiegeln (o.ä.technischen Ausstattungen) gibt, die solche meist schwerwiegenden, ja tödlichen,  Unfälle verhindern könnten.

 

Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: Wie weit dürfen Klima-Aktivisten gehen ? Verunfallte 44 jährige Radfahrerin verstorben.
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf aixois vom 04.11.2022, 16:09:26

Danke, lieber @aixois,

Du machst mich nachdenklich.

Würdest Du das alles auch auf die Aktionen in den Museum angewandt wissen wollen?

LG

DW

olga64
olga64
Mitglied

RE: Wie weit dürfen Klima-Aktivisten gehen ? Verunfallte 44 jährige Radfahrerin verstorben.
geschrieben von olga64
als Antwort auf werderanerin vom 04.11.2022, 15:12:43
In dem "Kartoffelbreianschlag" wird es auf jeden Fall zu einer Schadenersatzklage kommen. Der wertvolle Rahmen wird, so habe ich gelesen auf eine fünfstellige Summe geschätzt, die Wand dahinter kommt hinzu. Wie die einwöchige Schließung gehandhabt wird, ist abzuwarten.

Ich habe für so manches Verständnis und befürworte Aktionen, aber wenn man Hände Arbeit mutwillig und sehr zielgerichtet zerstört, um auf den Klimawandel immer wieder und wieder aufmerksam zu machen, frage ich mich, warum zerstören die "Aktivisten" selbst etwas, was wertvoll ist.

Wenn das ihre Denke ist, stimmt etwas nicht!



Kristine
Werderanerin - die wichtigste Währung bei solchen Aktionen ist die zu erzielende Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und auch den Medien. Und die ist solchen GRuppen natürlich sicher ,wenn sie z.B. Gemälde attackieren, Farbe auf Gebäude ausschütten, die Sitz z.B. der Partei die Grünen sind, weil diese nach ihrer Denkart nicht umgehend und sofort alle ihre Wünsche und Forderungen erfüllt.
Es ist aber auch unrealistisch, sich als Aussenstehender die Aktionen heraussuchen zu können, die "man" selbst tragbar und der Sache angemessen empfindet, d.h. wofür "man" Verständnis haben könnte (denn das unterscheiden dann Millionen Deutsche auch recht unterschiedlich).
Gestern Abend sah ich noch ein TV-Interview mit Frau Luisa Neubauer, die sich nun natürlich verbal herauswindet, ob sie generell die radikalisierten Aktionen der "Last Generation" und artverwandter Gruppen gut findet und ob diese auch zukünftig so stattfinden sollen. Wenn man Frau Neubauer zwischen den Zeilen richtig verstanden ist, bejaht sie dies - unabhängig von dem dramatischen Fall in Berlin. Sagt aber auch, dass der Schutz der Menschen an erster Stelle stehen muss - aber wie das zu realisieren wäre, sagt sie natürlich nicht.

In München klebten sich einige in einem Show-Room von BMW an besonders teure Ausstellungs-Fahrzeuge. Der BMW-Konzern spricht von Schäden von mindestens 100.000 Euro und mehr.
Inwieweit hier Schadenersatzanzeige gestellt wird, werden wir sehen. Meist ist ja bei den mutmasslichen Tätern überhaupt keine Aussicht, solche Summen einzutreiben (und die meisten sind ja volljährig - auf Eltern kann auch nicht zurückgegriffen werden).
Da bliebe dann nur der Ausweg, auch künftige Einnahmen solcher Menschen jahrzehntelang wegzupfänden - aber ein guter Anwalt bringt dies vor Gericht auch zugunsten seines Mandaten wieder weg, damit diese(r) sich nicht sein Leben damit ruinieren müsste.

Bei dem dramatischen Todesfall in Berlin mit der Radfahrerin ist es nun Aufgabe der Ermittlungsbehörden und Experten herauszufinden, ob diese Frau überlebt hätte, wenn die Rettungsfahrzeuge usw.früher an der Unfallstelle gewesen wären.Das dürfte ausschlaggebend für eine spätere Urteilsfindung durch ein rechtsstaatliches Gericht sein. Aus nachvollziehbarem Grund sind deshalb auch zwei involvierte Aktivisten wg. unterlassener Hilfeleistung angezeigt worden und nicht wegen anderer Delikte. Olga

 
olga64
olga64
Mitglied

RE: Wie weit dürfen Klima-Aktivisten gehen ? Verunfallte 44 jährige Radfahrerin verstorben.
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.11.2022, 01:18:05

 


Als Richter würde ich die HöchstStrafe verhängen - ohne Gnade zehn Jahre bei Erbsensuppe. Und zwar für alle Beteiligten.

Zu den öffentlich zugänglichen Bildern.
Ich würde die Burschen&Lads als radikale Reaktion von der Stelle weg bei Brot&Wasser einlochen, und jeden Tag die Hocke verprügeln - und zwar solange, bis diese Sachen wieder tiptop in Ordnung gebracht wären. Falls es überhaupt möglch wäre.
Was mag wohl in so einem Idioten vorgehen, Pürree auf so ein Bild zu 'drapieren'?
Folgen antiautorer 'Erziehung'?

Wer sich derartig an Gemeingut vergeht, gehört erst mal gehörig verdroschen. Und zwar auf der Stelle. Manche brauchen es halt hart.

Ja, DE ist in den vergangenen 50 Jahren unfreundlicher geworden.
Mit drastischen Maßnahmen würde so etwas nicht vorkommen.
Aber in erster Linie gehört eine Erziehung/Anleitung/Ausbildung vonseiten derer Eltern dazu.

DE könnte das finanziell stärkste Land sein, wenn es verroht, und es sich nicht lohnt, gern darin zu leben. Dann ist auch irgendwann die Demokratie dahin.
Dieser Beitrag ist stellenweise so wirr und unverständlich, dass ich auf die meisten Stellen nicht eingehen möchte, weil ich der festen Meinung bin, hier tobt jemand seine persönlichen Gewaltfantasien aus, der er oder sie im realen Leben aufgrund schwächelnder Physis im Alter nicht mehr wunschgemäss ausleben kann.
Ausserdem hat der oder die DiskutantIn völlig übersehen,dass der Teilnehmer-Kreis der Aktivisten altersmässig sehr breitgefächert ist: in Berlin bei dem tragischen Vorfall mit der nun toten Radlerin wurden zwei Männer im Alter von 59 und 64 Jahren angezeigt.
In München bei einer solchen Aktion war zuletzt der ältestes Teilneher 79 Jahre alt.

Kann man solche Leute wirklich an Ort und Stelle "verdreschen" (und wer wird damit beauftragt?) Und was können hier noch Erziehung der Eltern ausrichten, die vermutlich längst verstorben sind?
Olga

Anzeige