Aktuelle Themen Was mir passierte – vielleicht weiß jemand Rat
Ist es dann wirklich nicht möglich, bevor es eskaliert, zusammen ein Einigungsgespräch zu führen? Dies sollte allerdings sachlich und ohne zu grosse Aggressionen sein, sonst hat es keinen Sinn. Ich habe damit immer gute Erfahrungen gemacht, auch mit früheren Mitarbeitern, die glaubten, es stünde ihnen noch einiges zu. Gebe aber zu, dass wir eine Rechtsabteilung hatten und ich auf Basis dieser juristischen Möglichkeiten mit den Mitarbeitern verhandelte.
Meine Tips kommen übrigens auch deshalb, da ich ja mit einem Juristen seit vielen Jahren befreundet bin und von diesem auch viel lernte. Bei Verhandlungen soll es immer eine win-win-Situation geben - deshalb werden Vergleiche bevorzugt, auch von den Gerichten. Olga
Meine Tips kommen übrigens auch deshalb, da ich ja mit einem Juristen seit vielen Jahren befreundet bin und von diesem auch viel lernte. Bei Verhandlungen soll es immer eine win-win-Situation geben - deshalb werden Vergleiche bevorzugt, auch von den Gerichten. Olga
Re: Was mir passierte – vielleicht weiß jemand Rat
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Vergiss Deine 300.-€.
Das ist die Sache nicht wert.
Du hättest eine Menge Lauferei und würdest noch Falten kriegen.
Die Sache regelt sich von selbst.
Hab ich öfter als einmal erlebt.
Das ist die Sache nicht wert.
Du hättest eine Menge Lauferei und würdest noch Falten kriegen.
Die Sache regelt sich von selbst.
Hab ich öfter als einmal erlebt.
....danke für die Info aber mein Arbeitgeber ist ein 1 Mann Betrieb mit 2 Tabakshops er hat sicher keine juristische Abteilung ...Erfolg hätte ich da mir das Geld zusteht ... meine Frage warum müssen immer die "Kleinen" verzichten ???
LG
LG
Re: Was mir passierte – vielleicht weiß jemand Rat
......... Danke Falten hab ich schon ....
300 Euro bei einem Stundenlohn von 7 Euro kann ich nur sehr schwer vergessen -
LG
300 Euro bei einem Stundenlohn von 7 Euro kann ich nur sehr schwer vergessen -
LG
Re: Was mir passierte – vielleicht weiß jemand Rat
Hallo Christine, ich bins noch mal.
Neben dem, was Olga und digi dir gesagt haben, und was ich auch befürworte, solltest du nicht vergessen: Prozesse sind immer Energiefresser.
Vielleicht kannst du diese Enegie viel besser darauf verwenden, dir einen neuen Minijob zu suchen und nach vorne zu blicken.
Ich denke mit dieser Lösung wird es dir besser gehen. Auch wenn es dir finanziell insgesamt nicht so gut geht.
Alles Gute für dich
loretta
Hallo Loretta, den hab ich schon ...
LG
LG
Re: Was mir passierte – vielleicht weiß jemand Rat
Hallo, Christine
Du kannst vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz auch ohne Anwalt klagen.
Jedes ArbG hat eine sog. "Rechtshilfestellte", in denen Rechtspfleger (kostenlos) bei der Abfassung der Klage helfen.
Viel Glück.
Du kannst vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz auch ohne Anwalt klagen.
Jedes ArbG hat eine sog. "Rechtshilfestellte", in denen Rechtspfleger (kostenlos) bei der Abfassung der Klage helfen.
Viel Glück.
So wie ich es sehe, haben sich halt auch die "Kleinen" an die gesetzlichen Auflagen zu halten, das heißt, Kündigungsfrist einzuhalten.
Du schreibst in Deiner Threaderöffnung nicht, ob Du nach der Op seitens Deines Arztes wie lange krank geschrieben wurdest und ob Du diesen Krankenstand auch in Anspruch genommen hast oder ob Du in der Zeit des Krankenstandes zur Arbeit gehen wolltest.
Wenn Du nach Beendigung des Krankenstandes Deinen Job sozusagen fristlos hingeschmissen hast, dann hast Du schlechte Karten. Gegenüber dem Arbeitgeber bist Du verpflichtet, die Kündigungsfrist einzuhalten, wobei Urlaubsanspruch auf die Kündigungszeit angerechnet werden kann.
So wie Du vorgegangen bist, hat schon mal der Arbeitgeber das Recht, Deinen Urlaubsanspruch auf die Kündigungsfrist anzurechnen.
Wer hat Dir errechnet, dass Dir € 300,-- zustehen, dies muss ja eine kompetente Stelle sein und könnte doch auch, wenn denn die € 300,-- zu recht bestehen, Dir auch behilflich sein, diesen Betrag einzutreiben?
Also so ganz wohlwollend sehe ich Deine Vorgehensweise aus meiner Sicht als Selbständige - und ich war kein 1-Mann-Betrieb - nicht, tut mir leid.
bongoline
Du schreibst in Deiner Threaderöffnung nicht, ob Du nach der Op seitens Deines Arztes wie lange krank geschrieben wurdest und ob Du diesen Krankenstand auch in Anspruch genommen hast oder ob Du in der Zeit des Krankenstandes zur Arbeit gehen wolltest.
Wenn Du nach Beendigung des Krankenstandes Deinen Job sozusagen fristlos hingeschmissen hast, dann hast Du schlechte Karten. Gegenüber dem Arbeitgeber bist Du verpflichtet, die Kündigungsfrist einzuhalten, wobei Urlaubsanspruch auf die Kündigungszeit angerechnet werden kann.
So wie Du vorgegangen bist, hat schon mal der Arbeitgeber das Recht, Deinen Urlaubsanspruch auf die Kündigungsfrist anzurechnen.
Wer hat Dir errechnet, dass Dir € 300,-- zustehen, dies muss ja eine kompetente Stelle sein und könnte doch auch, wenn denn die € 300,-- zu recht bestehen, Dir auch behilflich sein, diesen Betrag einzutreiben?
Also so ganz wohlwollend sehe ich Deine Vorgehensweise aus meiner Sicht als Selbständige - und ich war kein 1-Mann-Betrieb - nicht, tut mir leid.
bongoline
Re: Was mir passierte – vielleicht weiß jemand Rat
Ja, das ist richtig. Vor dem Arbeitsgericht braucht man keinen Anwalt und man kann auch die Klage selbst formulieren und einreichen. Aber immer dran denken, man muss so einreichen: "Klage auf .............." und dann "Begründung ...........", das ist wichtig das die richtige Form eingehalten wird. Ansonsten wenn man es selbst einwirft beim Arbeitsgericht kostet es noch nicht mal Porto.
Re: Was mir passierte – vielleicht weiß jemand Rat
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Man muss überhaupt nichts formulieren. An jedem Arbeitsgericht gibt es eine Rechtsantragsstelle für Arbeitsrecht. Dorthin gehst du mit deinen Unterlagen und stellst deine Anträge. Hast du zur Verhandlung keinen Anwalt, so ist das Gericht verpflichtet deine Interessen zu vertreten. Das heißt, der Richter übernimmt in diesen Moment die Aufgaben deines Anwaltes. Treten während der Verhandlung Interessenkonflikte beim Richter auf, ist er verpflichtet dir einen Anwalt zu stellen. Es wird meist "wohlwollend" zur Kenntnis genommen, wenn du angibst durch einen Verzicht auf einen Anwalt die Verfahrenskosten nicht unnötig zu vergrößern.
Dies Unterscheidet das Arbeitsrecht vom Zivil-, Handels- und Strafrecht. Ein Anwalt wird erst in der dritten Instanz zur Pflicht.
Dies Unterscheidet das Arbeitsrecht vom Zivil-, Handels- und Strafrecht. Ein Anwalt wird erst in der dritten Instanz zur Pflicht.