Aktuelle Themen Was mir passierte – vielleicht weiß jemand Rat
…. nun ich muss am Anfang beginnen. Bis 10. Februar 2011 arbeitete ich auf Minijobbasis im Verkauf eines Tabak/Zeitschriften/Lotto/Paket Shop. Im Januar musste ich operiert werden – als ich dann wieder zur Arbeit kam und meinen Arbeitgeber informierte das ich zum 31.05. aus persönlichen Gründen mein Arbeitsverhältnis kündigen werde, machte er mir eine riesengroße Szene …. unter diesen Umständen konnte ich dort nicht weiter arbeiten und beendete mein Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung.
In einen Anschreiben an meinen Arbeitgeber forderte ich ihn auf, den mir zustehenden Lohn aus Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die anteiligen Urlaubsansprüche zu überweisen. Es geht um ca. 300 Euro. Mein Arbeitgeber reagierte nicht. Gegen den von mir erlassenen Mahnbescheid legte er Widerspruch ohne Begründung ein.
Nun musste ich wieder handeln – also einen Blick ins Branchenbuch – einen Fachanwalt für Arbeitsrecht herausgesucht – gestern dann der Termin – die Ernüchterung – er sagte mir klipp und klar das er für die zu erwartenden Kosten nicht arbeitet, sein Stundensatz beträgt 200 Euro …., der nächste Anwalt das gleiche Spiel ….
Nun frage ich mich in welcher Gesellschaft leben wir, ich arbeite als Rentnerin für 7 Euro in der Stunde damit ich keinerlei staatliche Hilfe in Anspruch nehmen muss …. meine Rente beträgt übrigens 809 Euro.
Wie und wo kann ich doch noch meine Ansprüche durchsetzen oder muss ich auf mein sauer verdientes Geld verzichten?
LG
Christine
In einen Anschreiben an meinen Arbeitgeber forderte ich ihn auf, den mir zustehenden Lohn aus Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die anteiligen Urlaubsansprüche zu überweisen. Es geht um ca. 300 Euro. Mein Arbeitgeber reagierte nicht. Gegen den von mir erlassenen Mahnbescheid legte er Widerspruch ohne Begründung ein.
Nun musste ich wieder handeln – also einen Blick ins Branchenbuch – einen Fachanwalt für Arbeitsrecht herausgesucht – gestern dann der Termin – die Ernüchterung – er sagte mir klipp und klar das er für die zu erwartenden Kosten nicht arbeitet, sein Stundensatz beträgt 200 Euro …., der nächste Anwalt das gleiche Spiel ….
Nun frage ich mich in welcher Gesellschaft leben wir, ich arbeite als Rentnerin für 7 Euro in der Stunde damit ich keinerlei staatliche Hilfe in Anspruch nehmen muss …. meine Rente beträgt übrigens 809 Euro.
Wie und wo kann ich doch noch meine Ansprüche durchsetzen oder muss ich auf mein sauer verdientes Geld verzichten?
LG
Christine
Re: Was mir passierte – vielleicht weiß jemand Rat
Christine,
hier frage ich mich, worum es dir darum geht? ... dein Recht durchzusetzen, was noch fraglich ist, denn bei einem 400-€-Job (wenn es denn einer ist) gibt es keine Lohnfortzahlung, wohl aber einen Urlaubsanspruch oder ob es dir um das Monetäre geht.
Im letzteren Fall muss ich fragen, ob du eine Rechtschutzversicherung besitzt, die die Anwaltkosten abedecken würde, ansonsten würdest du für deinen Rechtsbeistand, so du denn einen findest, mehr bezahlen, als du im Falle eines Prozessgewinns von dem Beklagten erwarten dürftest.
Also lass dir die ganze Sache lieber noch mal ganz in Ruhe durch den Kopf gehen ....
Vielleicht machst du doch lieber einen Haken dran.
loretta
hier frage ich mich, worum es dir darum geht? ... dein Recht durchzusetzen, was noch fraglich ist, denn bei einem 400-€-Job (wenn es denn einer ist) gibt es keine Lohnfortzahlung, wohl aber einen Urlaubsanspruch oder ob es dir um das Monetäre geht.
Im letzteren Fall muss ich fragen, ob du eine Rechtschutzversicherung besitzt, die die Anwaltkosten abedecken würde, ansonsten würdest du für deinen Rechtsbeistand, so du denn einen findest, mehr bezahlen, als du im Falle eines Prozessgewinns von dem Beklagten erwarten dürftest.
Also lass dir die ganze Sache lieber noch mal ganz in Ruhe durch den Kopf gehen ....
Vielleicht machst du doch lieber einen Haken dran.
loretta
@christine,
wegen die anwälte wende dich an anwaltskammer.
sie sehen es gar nicht gerne, wenn anwälte nach amerikanische muster auf stundenlohnbasis arbeiten, und damit den BRAGO umgehen.
leider ist es immer mehr der fall, da viele mandanten nicht ausreichend informiert sind und sich nicht zu wehren trauen.
ansonsten, such den amtsgericht in dein wohnort auf.
dort gibt es kostenfreie beratung.
nimm deinen renten bescheid mit, und eventuell bekommst du ein berechtigungs schein für ein kostenlose anwalts beratung.
falls du einen rechtschutz versicherung hast, lies es sorgfältig durch, auch das kleingedruckte, da diese versicherungen nicht immer alles abdecken.
viel erfolg.
editiert:
falls du einen anwalt findest, sofort auf prozesskosten hilfe ansprechen.
(früher hiess es armenrecht, doofe ausdruck)
wegen die anwälte wende dich an anwaltskammer.
sie sehen es gar nicht gerne, wenn anwälte nach amerikanische muster auf stundenlohnbasis arbeiten, und damit den BRAGO umgehen.
leider ist es immer mehr der fall, da viele mandanten nicht ausreichend informiert sind und sich nicht zu wehren trauen.
ansonsten, such den amtsgericht in dein wohnort auf.
dort gibt es kostenfreie beratung.
nimm deinen renten bescheid mit, und eventuell bekommst du ein berechtigungs schein für ein kostenlose anwalts beratung.
falls du einen rechtschutz versicherung hast, lies es sorgfältig durch, auch das kleingedruckte, da diese versicherungen nicht immer alles abdecken.
viel erfolg.
editiert:
falls du einen anwalt findest, sofort auf prozesskosten hilfe ansprechen.
(früher hiess es armenrecht, doofe ausdruck)
Liebe Loretta,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es schon für 6 Wochen ... Urlaub auch ... wie du es schon sagtest. Es geht darum das die Rechtsschutzversicherung bei dieser geringen Streitsumme so wenig zahlt das es für einen Anwalt nicht "lohnt" Mein Anspruch ist rechtens ... aber ich kann ihn bei Weigerung des Arbeitgebers nicht durchsetzen ;-(( Übrigens der Anwalt sagte mir wortwörtlich "Ich kann Arbeitgeber nicht verstehen die wegen 300 Euro soviel Elend anrichten" und "es täte ihm leid" das er mich nicht vertreten kann ....meinen Anspruch hat er nie angezweifelt!
LG
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es schon für 6 Wochen ... Urlaub auch ... wie du es schon sagtest. Es geht darum das die Rechtsschutzversicherung bei dieser geringen Streitsumme so wenig zahlt das es für einen Anwalt nicht "lohnt" Mein Anspruch ist rechtens ... aber ich kann ihn bei Weigerung des Arbeitgebers nicht durchsetzen ;-(( Übrigens der Anwalt sagte mir wortwörtlich "Ich kann Arbeitgeber nicht verstehen die wegen 300 Euro soviel Elend anrichten" und "es täte ihm leid" das er mich nicht vertreten kann ....meinen Anspruch hat er nie angezweifelt!
LG
Danke Eleonore, es geht darum das der Anwalt so wenig bekommt bei dem geringen Streitwert, da hilft weder Rechtsschutzversicherung noch Prozesskostenhilfe
LG
LG
Re: Was mir passierte – vielleicht weiß jemand Rat
Christine,
wenn du deine Ansprüche partout durchsetzen möchtest, gehe nicht zum Amtsgericht, sondern zum Arbeitsgericht. Dort bekommst du total kostenfrei einen Anwalt gestellt, also auch ohne Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Da wird sich auch keine Anwalt weigern, wegen des zu geringen Streitwertes deine Interessen zu vertreten.
Bedingung ist allerdings, dass du einen richtigen Arbeitsvertrag in den Händen hältst. Ansonsten ist das alles ein schwieriges Unterfangen. Genauso verhält es sich mit Lohnabrechnungen aus bisherigen Arbeitsleistungen bei dem Zeitungshändler.
Wegen der Lohnfortzahlung bin ich mir allerdings nicht sicher. Das muss ich noch mal genau nachlesen. Aushilfsarbeitsverhältnisse auf 400-€-Basis sind immer so ein bisschen die Stiefkinder der Rechtsprechung bezüglich Arbeitsrecht.
loretta
Re: Was mir passierte – vielleicht weiß jemand Rat
So Christine,
ich habe also noch mal nachgelesen und es trifft zu, dass geringfügig Beschäftigte tatsächlich auch den Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Bedingung hierfür ist jedoch ein rechtskräftiger Arbeitsvertrag und eine vorhergehende 4-wöchige Beschäftigungsdauer.
Hier für dich und alle, die es interessiert:
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Im Krankheitsfall muss Jobbern – wie allen anderen Arbeitnehmern – das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden. Das gilt allerdings erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ununterbrochen besteht. Wenn ein Jobber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, muss er die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit weder nacharbeiten noch darf der Arbeitgeber die Überweisungen kürzen.
Wichtig zu wissen: Die meisten Arbeitgeber von Minijobbern müssen die Umlagen „U1“ und „U2“ nach dem Lohnfortzahlungsgesetz an die neue Minijob-Zentrale abführen. Das kostet sie bei einem vollen 400-Euro-Job ganze 5,20 Euro im Monat. Aufgrund dieser Umlagen können sich private Haushalte und auch kleinere Unternehmen, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, 70 Prozent der Lohnfortzahlungskosten wieder erstatten lassen.
Viel Erfolg
loretta
400 Euro-Jobs: Rechte der Arbeitnehmer
ich habe also noch mal nachgelesen und es trifft zu, dass geringfügig Beschäftigte tatsächlich auch den Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Bedingung hierfür ist jedoch ein rechtskräftiger Arbeitsvertrag und eine vorhergehende 4-wöchige Beschäftigungsdauer.
Hier für dich und alle, die es interessiert:
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Im Krankheitsfall muss Jobbern – wie allen anderen Arbeitnehmern – das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden. Das gilt allerdings erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ununterbrochen besteht. Wenn ein Jobber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, muss er die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit weder nacharbeiten noch darf der Arbeitgeber die Überweisungen kürzen.
Wichtig zu wissen: Die meisten Arbeitgeber von Minijobbern müssen die Umlagen „U1“ und „U2“ nach dem Lohnfortzahlungsgesetz an die neue Minijob-Zentrale abführen. Das kostet sie bei einem vollen 400-Euro-Job ganze 5,20 Euro im Monat. Aufgrund dieser Umlagen können sich private Haushalte und auch kleinere Unternehmen, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, 70 Prozent der Lohnfortzahlungskosten wieder erstatten lassen.
Viel Erfolg
loretta
400 Euro-Jobs: Rechte der Arbeitnehmer
Danke für deine Mühe
LG
LG
Für diese Sache sollten Sie keinen Anwalt brauchen - Sie können sich doch selbst verteidigen. Andererseits sollten Sie schon bedenken, wie viel und oft mittlerweile unsere Gerichte mit diesen Mini-Sachen beschäftigt werden; dadurch verringern sich deren Kapazitäten für die wirklich wichtigen Dinge.
Ihr Arbeitgeber wird sicher eine juristische Abteilung haben, die ihm signalisierte, dass Sie als Klägerin wenig Chancen auf Erfolg haben. Sonst hätte er längst eingelenkt und Ihnen einen Vergleich vorgeschlagen - übrigens auch vor Gericht werden Sie vermutlich nicht mehr als einen Vergleich erreichen. Ob dies den ganzen Aufwand lohnt? Olga
Ihr Arbeitgeber wird sicher eine juristische Abteilung haben, die ihm signalisierte, dass Sie als Klägerin wenig Chancen auf Erfolg haben. Sonst hätte er längst eingelenkt und Ihnen einen Vergleich vorgeschlagen - übrigens auch vor Gericht werden Sie vermutlich nicht mehr als einen Vergleich erreichen. Ob dies den ganzen Aufwand lohnt? Olga
…. nun ich muss am Anfang beginnen. Bis 10. Februar 2011 arbeitete ich auf Minijobbasis im Verkauf eines Tabak/Zeitschriften/Lotto/Paket Shop./zitat christine.
meinen sie werte olga, dass so ne laden eine rechtsabteilung hat??
meinen sie werte olga, dass so ne laden eine rechtsabteilung hat??