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Aktuelle Themen Ungarn erzürnt über Plan für Regenbogen-Stadion in München

Bias
Bias
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RE: Ungarn erzürnt über Plan für Regenbogen-Stadion in München
geschrieben von Bias
als Antwort auf ingo vom 24.06.2021, 19:56:50

Guten Morgen,

was ich seit Dienstag vergebens suchte, habe ich heute bei Tichy gefunden; das inkriminierte Gesetz, übersetzt ins Deutsche.
Weshalb habe ich es gesucht?
Falls ich etwas von allgemeinem Interesse öffentlich kritisiere weiß ich gerne um was es geht damit meine Kritik oder gar meine Beurteilung ein hinlängliches Maß an Substanz hat (das kann aber durchaus auch im alltäglichen Umgang mit Menschen nicht nachteilig sein, ist meine Erfahrung).
Für die, welchen es ähnlich geht, habe ich die Seite hier verlinkt
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/das-steht-im-gesetz-der-regierung-orban/

Wer es vorzieht die inkriminierten Passagen des Gesetzes außerhalb von Tichys Einblick zu lesen, mag das nachfolgend hier tun:

Hinführung:
"Doch was steht eigentlich in diesem Gesetz? Verbietet es Menschen zu sein, wer sie sind, oder zu lieben, wen sie wollen?
Mittlerweile ist es in englischer Übersetzung durch das Deutsch-Ungarische Institut für europäische Zusammenarbeit öffentlich zugänglich, unter anderem hier. Erstmals hat TE das Gesetz nun ins deutsche übersetzt. Wir dokumentieren im Folgenden die Passagen, die in erster Linie zu der internationalen Empörung geführt haben":


1. Änderung des Gesetzes XXXI von 1997 über den Schutz von Kindern und die Vormundschaftsverwaltung
Abschnitt 1
(1) Im Untertitel „Die Ziele und Grundsätze des Gesetzes“ des Gesetzes XXXI aus dem Jahr 1997 über den Schutz von Kindern und die Vormundschaftsverwaltung (im Folgenden „Gyvt.“) wird folgender Abschnitt 3/A hinzugefügt:
„Abschnitt 3/A
Im Rahmen des Kinderschutzsystems schützt der Staat das Recht der Kinder auf eine ihrem Geburtsgeschlecht entsprechende Selbstidentität. ”
(2) In den Gyvt. wird folgender Abschnitt 6/A angefügt:
„Abschnitt 6/A
Um die Erfüllung der Ziele dieses Gesetzes und die Verwirklichung der Rechte des Kindes zu gewährleisten, ist es verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Inhalte zugänglich zu machen, die pornografisch sind oder die Sexualität in unangemessener Weise darstellen oder die eine Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, eine Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagieren oder darstellen. ”

3. Änderung des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Grundbedingungen und bestimmte Beschränkungen für wirtschaftliche Werbetätigkeiten
Abschnitt 3
In § 8 des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Grundbedingungen und bestimmte Beschränkungen wirtschaftlicher Werbetätigkeiten wird der folgende Absatz (1a) angefügt:
„(1a) Es ist verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Werbung zugänglich zu machen, die Sexualität in unzulässiger Weise darstellt oder die Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagiert oder abbildet. ”

5. Änderung des Gesetzes CLXXXV von 2010 über Mediendienste und Massenkommunikation
Abschnitt 9
(1) § 9 (1) des Gesetzes CLXXXV von 2010 über Mediendienste und Massenkommunikation (im Folgenden „Mttv.“) wird durch die folgende Bestimmung ersetzt:

„(1) Mit Ausnahme von Nachrichtensendungen, politischen Informationssendungen, Sportsendungen, Programmvorschauen, politischer Werbung, Teleshopping, Werbung für Gemeinschaftseinrichtungen und öffentlichen Bekanntmachungen haben Mediendiensteanbieter, die lineare Mediendienste anbieten, alle Programme, die sie ausstrahlen wollen, in eine der Kategorien nach den Absätzen (2) bis (7) einzustufen. “
(2) § 9 Abs. 6 Mttv. wird durch folgende Regelung ersetzt
„(6) Programme werden in die Kategorie V eingestuft, wenn sie geeignet sind, die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen negativ zu beeinflussen, insbesondere weil sie als zentrales Element Gewalttätigkeit, die Propagierung oder Darstellung einer Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität oder die unmittelbare, naturalistische oder grundlose Darstellung von Sexualität enthalten. Diese Programme werden als „nicht geeignet für Zuschauer unter achtzehn Jahren“ eingestuft. “

(3) Dem § 32 des Mttv. wird folgender Absatz (4a) angefügt:
„4a) Programme gelten nicht als Werbung für öffentliche Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen, wenn sie geeignet sind, einen negativen Einfluss auf die angemessene körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen auszuüben, insbesondere dadurch, dass sie als zentrales Element die unentgeltliche Darstellung von Sexualität, Pornografie, die Propagierung oder Darstellung der Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität enthalten. “
(4) § 168/A Abs. 1 Mttv. wird durch folgende Regelung ersetzt
„(1) Der Medienrat erstellt unter Berücksichtigung der Erfahrungen des Vorjahres bis zum 1. Dezember des dem betreffenden Jahr vorangehenden Jahres einen jährlichen Aufsichtsplan und veröffentlicht ihn innerhalb von fünfzehn Tagen auf seiner Internetseite. Der Medienrat erstellt seinen jährlichen Aufsichtsplan mit besonderem Augenmerk auf die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Minderjährigen. Der Medienrat stellt die Kohärenz der von ihm erstellten Aufsichtspläne sicher. Die Pläne können auf der Grundlage der Erfahrungen aus dem ersten Halbjahr zum Ende des betreffenden Halbjahres überprüft werden; die Pläne können vom Medienrat erforderlichenfalls geändert werden. Geänderte Aufsichtspläne werden vom Medienrat innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Änderung auf seiner Website veröffentlicht. “

(5) § 179 Abs. 2 Mttv. wird durch folgende Regelung ersetzt
„(2) Werden im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Absatzes 1 Probleme festgestellt und wird gegen dieses Gesetz oder die betreffenden Bestimmungen des Pressefreiheitsgesetzes verstoßen, ist der Medienrat verpflichtet, den Mitgliedstaat, dessen Rechtshoheit der in Absatz 1 genannte Mediendiensteanbieter unterliegt, zur Durchführung wirksamer Maßnahmen aufzufordern. In einem solchen Ersuchen hat der Medienrat den Mitgliedstaat aufzufordern, Maßnahmen zur Beseitigung der vom Medienrat benannten Verstöße zu ergreifen. “
6. Änderung des Gesetzes CCXI von 2011 über den Schutz von Familien

Abschnitt 10
(1) § 1 Abs. 1 des Gesetzes CCXI aus dem Jahr 2011 über den Schutz von Familien (im Folgenden „Csvt.“) wird durch die folgende Bestimmung ersetzt:
„(1) Der Staat schützt die Institutionen der Familie und der Ehe auch wegen ihrer Würde und ihres Wertes an und für sich, insbesondere die Beziehung zwischen Eltern und Kindern, bei denen die Mutter eine Frau und der Vater ein Mann ist. “
(2) § 1 Abs. 2 des Ksvt. erhält folgende Fassung:
„(2) Der Schutz organisierter familiärer Beziehungen und die Verwirklichung des Rechts der Kinder auf eine ihrem Geburtsgeschlecht entsprechende Selbstidentität spielen eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung ihrer körperlichen, geistigen und sittlichen Gesundheit. “
(3) In der Csvt. wird folgender Abschnitt 5/A angefügt:

„Abschnitt 5/A
Zum Schutz der in diesem Gesetz genannten Ziele und zum Schutz von Kindern ist es verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Inhalte zugänglich zu machen, die pornografisch sind oder die Sexualität in unzulässiger Weise darstellen oder die eine Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, eine Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagieren oder darstellen. “
7. Änderung des Gesetzes CXC von 2011 über die nationale öffentliche Erziehung
Abschnitt 11
(1) In § 9 des Gesetzes CXC von 2011 über die nationale öffentliche Erziehung (nachfolgend „Nktv.“) wird der folgende Absatz (12) hinzugefügt:
„(12) Bei der Durchführung von Aktivitäten, die die sexuelle Kultur, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung und die sexuelle Entwicklung betreffen, sind die Bestimmungen des Artikels XVI (1) des Grundgesetzes besonders zu beachten. Solche Aktivitäten dürfen nicht auf die Propagierung der Abweichung von der Selbstidentität entsprechend dem Geburtsgeschlecht, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität gerichtet sein. “
(2) Im Untertitel 7 des Nktv. wird folgender Abschnitt 9/A angefügt:
„Abschnitt 9/A
(1) Eine Person oder Organisation mit Ausnahme eines Mitarbeiters, der als Lehrer in einer Bildungs- und Erziehungseinrichtung angestellt ist, einer Fachkraft, die in einer solchen Einrichtung Schulgesundheitsdienste erbringt, und eines staatlichen Organs, das an einem mit einer solchen Einrichtung abgeschlossenen Kooperationsvertrag beteiligt ist, darf eine im Unterricht oder anderweitig organisierte Aktivität für Schüler, die sich auf die Sexualkultur, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, die sexuelle Entwicklung, die schädlichen Auswirkungen des Drogenkonsums, die Gefahren des Internets und jede Form der körperlichen oder geistigen Gesundheitsentwicklung (im Sinne dieses Abschnitts im Folgenden „Programm“) bezieht, nur dann durchführen, wenn sie von dem durch Gesetz bestimmten Organ registriert ist.
(2) Die Daten im Register nach Absatz (1) gelten als aus Gründen des öffentlichen Interesses zugängliche Daten, die auf der Website des durch Gesetz zur Führung des Registers nach Absatz (1) bestimmten Organs veröffentlicht werden müssen.
(3) Das Register gemäß Absatz (1) muss Folgendes enthalten:
a) Titel des Programms,
b) Kontaktdaten und
ba) Name einer natürlichen Person Programmeigentümer oder
bb) Name und Sitz eines Organisationsprogrammbesitzers,
c) Angabe der Art der öffentlichen Erziehungseinrichtung, in der das Programm durchgeführt werden soll,
d) Datum der Registrierung und Zeitraum (Schuljahr), in dem das registrierte Programm in einer öffentlichen Erziehungseinrichtung durchgeführt werden kann, und
e) Thema des Programms.
(4) Das zur Führung eines Registers nach Absatz 1 bestimmte Organ ist berechtigt, Daten im Register nach Absatz 1 bis zum Zeitpunkt ihrer Löschung aus dem Register zu verarbeiten. “
(3) Dem § 79 der Nktv. wird folgender Absatz (8) angefügt:
„(8) Stellt die für öffentliche Erziehungsaufgaben zuständige Behörde bei einer Untersuchung fest, dass eine Bildungs- und Erziehungseinrichtung gegen die Bestimmungen des § 9/A Abs. 1 verstoßen hat, so hat sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Leiter der Einrichtung und die Person oder das Mitglied der Organisation nach § 9/A Abs. 1 einzuleiten, die die Tätigkeit ausüben, die nicht in dem dort genannten Register eingetragen ist. “
(4) Dem § 94 Abs. 1 der Nktv. wird folgender Buchstabe j) angefügt:
(Der für Bildung zuständige Minister wird ermächtigt,)
„j) das nach § 9/A Abs. 1 zur Führung des Registers befugte Organ zu benennen und die näheren Voraussetzungen für die Eintragung sowie die näheren Bestimmungen über die Führung und Veröffentlichung des Registers festzulegen,“
(in einem Dekret.)
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Sollte jemand von Euch beim Lesen hier angekommen sein, fände ich es hilfreich wenn wir uns darüber austauschen könnten was wir persönlich anstößig und/oder als ethisch und moralisch verwerflich finden.

Über die die Herkunft und den den politischen Standort von Roland Tichy habe ich mich informiert. Ich habe dabei nichts gefunden, was seine Textübersetzung diskriminieren könnte.
Hätte sich die "Süddeutsche" oder die "Zeit" dessen angenommen (haben sie nicht) würde ich es als ebenso verdiensvoll erachten und dorthin verlinken.

Damit auch das nicht vergessen geht:
Ja, Ingo - dazu bin ich als Kind und Heranwachsender immer ermahnt worden, die Hände aus den Taschen zu nehmen wenn ich Leuten begegne.
Das sei unhöflich, das täte man nicht, hieß es.
Den Viktor Mihály Orbán hat das möglicherweise seine Mutter nicht gelehrt. Das wirkt sich dann - wie zu sehen ist - in guter Gesellschaft nachteilig aus, scheint aber nicht eine Karriere zu verhindern.

Kommt gut durch den Tag
 

Mitglied_cde6d1e
Mitglied_cde6d1e
Mitglied

RE: Ungarn erzürnt über Plan für Regenbogen-Stadion in München
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Bias vom 25.06.2021, 09:31:49

@Bias, kurz überflogen:

mich stört das Lebensalter unter 18 Jahre. Ich halte das für zu hoch angesetzt, da die Problematik bei nicht eindeutiger Geschlechtlichkeit spätestens mit dem Beginn der Pubertät beginnt und die Betroffenen das Recht haben müssen, sich umfassend zu informieren. Sie haben meistens schon früher gemerkt das irgendetwas nicht passt. Auch zur Homosexualität ist das Alter zu hoch angesetzt, mit 18 haben die Kids schon einige Jahre Sexualerfahrung, auch mit Sexualpartnern, hinter sich und sich Informationen unter der Hand besorgt, sofern sie gemerkt haben, das es mit dem anderen Geschlecht nicht passt.

Muss mir noch vollständig durchlesen, somit nur eine erste Anmerkung.

Morvan

 

werderanerin
werderanerin
Mitglied

RE: Ungarn erzürnt über Plan für Regenbogen-Stadion in München
geschrieben von werderanerin
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 24.06.2021, 19:36:29

Ich frage mich, warum du solche Worte wählen musst - geht es nicht auch anders...niveauvoller ?


Kristine


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Edita
Edita
Mitglied

RE: Ungarn erzürnt über Plan für Regenbogen-Stadion in München
geschrieben von Edita
als Antwort auf Bias vom 25.06.2021, 09:31:49

Ich denke mal, daß die parlamentarische Opposition in Ungarn und weitere prominente und nicht prominente Menschen in Ungarn, u.a. Gergely Karácsony, Gründer der links-grünen Partei "Dialog für Ungarn" ihrer Sprache und ihres Verstandes so mächtig sind, daß sie keinen "politisch zwielichtigen" Roland Tichy aus Deutschland brauchten, der ihnen erklärt, warum sie dieses neue "Kinderschutzgesetz" nicht ablehnen müssen!

Edita

Mitglied_cde6d1e
Mitglied_cde6d1e
Mitglied

RE: Ungarn erzürnt über Plan für Regenbogen-Stadion in München
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ingo vom 24.06.2021, 19:56:50

Vielleicht stand Taschenbillard noch unentschieden und er mußte noch etwas dribbeln  und ich bin sicher er hat hat nicht in der Profiliga gespielt. Also kein Grund EU-Gelder zu reklamieren.

Der eine Proletarier ballt halt die Faust in der Tasche und der andere reckt die linke zum Himmel. Die Faust in der Tasche ist sicherlich produktiver.
Spassiger auf jeden Fall.

Vielleicht ist es aber auch ganz anders und Orban hatte ein regenbogenfarbenes Winkelement in der Tasche und demonstierte Vielfalt.

Karl
Karl
Administrator

RE: Ungarn erzürnt über Plan für Regenbogen-Stadion in München
geschrieben von Karl
als Antwort auf Bias vom 25.06.2021, 09:31:49

@Bias,

ich finde schon den Begriff "Geburtsgeschlecht" furchtbar, weil erwiesen ist, dass dies sehr oft eine sehr willkürliche Einsortierung selbst bei äußerlich mehrdeutigen Merkmalen ist. Bei körperlich bereits intersexuellen Babies, bei denen eine eindeutige Feststellung gar nicht möglich ist, wird diese Einsortierung in eine der beiden Schubladen (männlich + weiblich) willkürlich vorgenommen. 

Wenn diese Babies dann 18 Jahre alt sind, ist bereits alles zu spät und ihr Leben verkorkst. Das ungarische Gesetz missachtet das angesammelte Wissen der Wissenschaften und schreibt das Leiden von Menschen, die von der Norm abweichen, fort.

Aber danke, dass Du einen konkreten Diskussionsbeitrag geleistet hast.

Karl


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RE: Ungarn erzürnt über Plan für Regenbogen-Stadion in München
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.06.2021, 09:58:27

Dem Geschriebenen möchte ich mich anschließen...

Ergänzung am Rande was die psychische Gefühlslage Betroffener anbetrifft. Wir hatten hier in Intervallen von 4 Monaten 2 Vorfälle bei denen sich eine Jugendliche*r (13 Jahre) mit Transgender-Veranlagung von einer Brücke stürzen wollte. Die Rettung jeweils war erfolgreich und endete mit einer Einweisung in die Psychiatrie.
Was ich damit zum Ausdruck bringen wollte ist, der Zugang zu dem was Orban per Gesetz verbietet war in dem Fall möglich, die Rettung aus den Irritationen der Gefühlswelt, blieb/bleibt dennoch ein Dilemma und zeitigt weitere Probleme, die Eltern sind hilflos... 

margit
margit
Administrator

RE: Ungarn erzürnt über Plan für Regenbogen-Stadion in München
geschrieben von margit
als Antwort auf werderanerin vom 25.06.2021, 10:01:47

@werderanerin,

Ich stimme Dir voll zu, dass derartige Beleidigungen anderer Diskutanten  unnötig und unpassend sind. 

@moira

Fortsetzungen führen zur zeitweisen Sperrung. Bitte mäßige Dich.

Margit, Admin

Bias
Bias
Mitglied

RE: Ungarn erzürnt über Plan für Regenbogen-Stadion in München
geschrieben von Bias
als Antwort auf Karl vom 25.06.2021, 10:14:26
Aber danke, dass Du einmal einen konkreten Diskussionsbeitrag geleistet hast.
Karl
geschrieben von karl
Guten Morgen 
und danke, Karl.
Zumal auch ich mittlerweile mitbekommen habe wie konkrete Diskussionsbeiträge aussehen und welche Inhalte sie transportieren, weiß ich das Lob durchaus einzuordnen.

Mal sehen, ob und wer sich demnächst wieder einmal in der Lage sieht mein Selbstbewusstsein solcherart wohltuend zu stärken. Willkommen wärs.
Der Tag heute, jedenfalls, scheint gerettet.
Hab auch Du gute 24 Stunden.
Bias
Bias
Mitglied

RE: Ungarn erzürnt über Plan für Regenbogen-Stadion in München
geschrieben von Bias
als Antwort auf werderanerin vom 25.06.2021, 10:01:47
Ich frage mich, warum du solche Worte wählen musst - geht es nicht auch anders...niveauvoller ?
Kristine
Natürlich geht das, Werderanerin.
Doch ab und zu passt sich auch wer dem Stil seines Dialogpartners an und dann gilts bei Beurteilungen abzuwägen.
Passiert aber - wenn mich nichts täuscht - sowohl zum einen Niveau als auch zum anderen hin - sehr selten und wird im Zweifel gerügt.

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