Aktuelle Themen Uli Hoeness nun vor Gericht - wie wohl das Urteil lauten wird?
Dieses Geld ( angeblich 5 Millionen plus Bürgschaft von 15 Millionen einer schweiz.Bank ) kam nicht aus Deutschland.
Nach neuestem Stand jeht es abba nich um 5,15 oder 20 Millionen, sondern um bis zu 400 Millionen, na und wenn man das nicht abklären könnte, dann sitzt der die drei Jährchen locker auf einer Backe ab, und die andere zockt schon wieder im Geheimen!
Edita
edit, aber ich vertraue auf den STERN, daaa kommt noch was!
Für das juristische Strafmass ist die Höhe der Steuerhinterziehung nicht massgeblich; immerhin hätten ja die 70.000 Seiten, die die Anwälte von H. beim Prozess vorlegten, durchgearbeitet werden müssen (und zwar von Experten - weniger von Leuten im Internet); dann hätte der Prozess vermutlich Jahre gedauert und auch viel Steuergeld wäre verbraten worden.
Die Finanzämter werden nun durcharbeiten und ihre Steuerbescheide entsprechend ausstellen. Das wird dauern - dadurch erhöhen sich die Zinsen weiter, die Herr H. auf die Endsumme bezahlen muss.
Auch wenn der Stern dankenswerterweise weiter recherchiert - in Deutschland kann keiner zweimal für das gleiche Vergehen verurteilt werden, wenn hierfür bereits rechtskräftig verurteilt wurde, was bei Herrn H. ja der Fall ist.
Auch wenn die rückzahlbare Summe an das Finanzamt noch höher werden sollte - irgendwann hat Herr H. kein Geld mehr, um dies zu bezahlen. Und die Würstlfabrik, die sein Sohn leitet, dürfte solche Vermögen nicht abwerfen. Im schlimmsten Falle müsste diese schliessen und ca 300 Mitarbeiter würden ihre Jobs verlieren. Auch nicht so doll, wie ich finde. Olga
Die Finanzämter werden nun durcharbeiten und ihre Steuerbescheide entsprechend ausstellen. Das wird dauern - dadurch erhöhen sich die Zinsen weiter, die Herr H. auf die Endsumme bezahlen muss.
Auch wenn der Stern dankenswerterweise weiter recherchiert - in Deutschland kann keiner zweimal für das gleiche Vergehen verurteilt werden, wenn hierfür bereits rechtskräftig verurteilt wurde, was bei Herrn H. ja der Fall ist.
Auch wenn die rückzahlbare Summe an das Finanzamt noch höher werden sollte - irgendwann hat Herr H. kein Geld mehr, um dies zu bezahlen. Und die Würstlfabrik, die sein Sohn leitet, dürfte solche Vermögen nicht abwerfen. Im schlimmsten Falle müsste diese schliessen und ca 300 Mitarbeiter würden ihre Jobs verlieren. Auch nicht so doll, wie ich finde. Olga
Re: Uli Hoeness nun vor Gericht - wie wohl das Urteil lauten wird?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Auch wenn die rückzahlbare Summe an das Finanzamt noch höher werden sollte - irgendwann hat Herr H. kein Geld mehr, um dies zu bezahlen. Und die Würstlfabrik, die sein Sohn leitet, dürfte solche Vermögen nicht abwerfen. Im schlimmsten Falle müsste diese schliessen und ca 300 Mitarbeiter würden ihre Jobs verlieren. Auch nicht so doll, wie ich finde. Olga
dieser punkt wird von hoenness-verurteilungs-euphorikern
nicht bedacht.
m./.
.
Auch diese Euphoriker werden sich bald anderen Säuen zuwenden, die durch die Dörfer getrieben werden.
Die Familie H. wird derzeit unermüdlich von Journalisten bei ihrem Anwesen am Tegernsee beobachtet, die teilweise in den Bäumen hängen, um auch noch in den Kinderwagen fotografieren zu können, wo der jüngst geborene Hoenness-Enkel sein Mittagsschläfchen macht.
Aber irgendwann müssen auch die runter von den Bäumen und sei es nur, weil sie wildpinkeln müssen. Für diesen Fall hat es sich die Familie H. angewöhnt, Wurstsemmeln und Getränke rausschicken zu lassen- das gefällt mir gut; so wird ein Hunger auch auf andere Weise gestillt. Olga
Die Familie H. wird derzeit unermüdlich von Journalisten bei ihrem Anwesen am Tegernsee beobachtet, die teilweise in den Bäumen hängen, um auch noch in den Kinderwagen fotografieren zu können, wo der jüngst geborene Hoenness-Enkel sein Mittagsschläfchen macht.
Aber irgendwann müssen auch die runter von den Bäumen und sei es nur, weil sie wildpinkeln müssen. Für diesen Fall hat es sich die Familie H. angewöhnt, Wurstsemmeln und Getränke rausschicken zu lassen- das gefällt mir gut; so wird ein Hunger auch auf andere Weise gestillt. Olga
Re: Uli Hoeness nun vor Gericht - wie wohl das Urteil lauten wird?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Es ist für mich nicht nachvollziehbar,wenn man eine öffentliche Abmahnung
(19.3.20:23)
erhält,trotzdem im bisherigen Stil zu agieren,
anstatt etwas gedämpftere Töne zu wählen.
Unter der Frage:
...wie wohl das Urteil lauten wird...
ist das ja nun inzwischen beantwortet.
Was sich danach angeblich vor dem Anwesen der Familie Hoenes
ereignet,
müsste nicht auch noch in abstossender Wortwahl gemutmasst werden.
G.
(19.3.20:23)
erhält,trotzdem im bisherigen Stil zu agieren,
anstatt etwas gedämpftere Töne zu wählen.
Unter der Frage:
...wie wohl das Urteil lauten wird...
ist das ja nun inzwischen beantwortet.
Was sich danach angeblich vor dem Anwesen der Familie Hoenes
ereignet,
müsste nicht auch noch in abstossender Wortwahl gemutmasst werden.
G.
Der von mir erwähnte Hintergrund mit der in der Schweiz abgelaufenen Dreyfuß-Schenkung hat zunächst NICHTS mit der Steuer-Strafsache zu tun.
Diese Schenkung würde ganz andere Steuer-rechtliche Aspekte aufwerfen.
Die Hinterziehung einer solchen Schenkungssteuer ( in diesem Falle Steuerklasse 3 , = 50 % ) ist höchstwahrscheinlich verjährt.
Steuerpflichtig würde aber jemand , sobald er , wie auch immer erlangtes Geld ( z.B. Lotto-gewinn oder Schenkungs-Geld , unabhängig vom Steuer-Vorgang ) -- anlegt.
Allein schon dadurch wird mit dem Zins-Erlös eine Kapital-ertrags-Steuer fällig , umso mehr natürlich bei Spekulationsgewinnen.
Das Geld , von dem Edita spricht ( Stern-Recherche ) ist unklar.
Sollten es höhere Gewinne sein oder betrifft das die ursprüngliche Schenkung ?.
Beim Urteil wegen der Steuer-Hinterziehung gilt das Prinzip des " Ne bis in idem "d.h.wegen der gleichen Tat kann Jemand nicht zweimal verurteilt werden.Es handelt sich um einen " Straf-Klage-Verbrauch ".
Das Bekanntwerden höherer Summen kann aber , vom Prinzip her , das Urteil nicht verändern
Davon gibt es Ausnahmen.
Wenn sehr triftige Gründe für ein " Wieder-Aufnahme-Verfahren " vorliegen,wird von diesem Prinzip abgewichen , dafür sind allerdings die Grenzen sehr eng abgesteckt.
Was auch immer neue Stern-Recherchen ergeben , so betrifft dies
das Verfahren gegen H. nicht.
Denn die Schenkungs-Geschichte war noch zu keinem Zeitpunkt Gegenstand einer Ermittlung , ....und wird es auch wohl nicht sein ( Verjährung )
Diese Schenkung würde ganz andere Steuer-rechtliche Aspekte aufwerfen.
Die Hinterziehung einer solchen Schenkungssteuer ( in diesem Falle Steuerklasse 3 , = 50 % ) ist höchstwahrscheinlich verjährt.
Steuerpflichtig würde aber jemand , sobald er , wie auch immer erlangtes Geld ( z.B. Lotto-gewinn oder Schenkungs-Geld , unabhängig vom Steuer-Vorgang ) -- anlegt.
Allein schon dadurch wird mit dem Zins-Erlös eine Kapital-ertrags-Steuer fällig , umso mehr natürlich bei Spekulationsgewinnen.
Das Geld , von dem Edita spricht ( Stern-Recherche ) ist unklar.
Sollten es höhere Gewinne sein oder betrifft das die ursprüngliche Schenkung ?.
Beim Urteil wegen der Steuer-Hinterziehung gilt das Prinzip des " Ne bis in idem "d.h.wegen der gleichen Tat kann Jemand nicht zweimal verurteilt werden.Es handelt sich um einen " Straf-Klage-Verbrauch ".
Das Bekanntwerden höherer Summen kann aber , vom Prinzip her , das Urteil nicht verändern
Davon gibt es Ausnahmen.
Wenn sehr triftige Gründe für ein " Wieder-Aufnahme-Verfahren " vorliegen,wird von diesem Prinzip abgewichen , dafür sind allerdings die Grenzen sehr eng abgesteckt.
Was auch immer neue Stern-Recherchen ergeben , so betrifft dies
das Verfahren gegen H. nicht.
Denn die Schenkungs-Geschichte war noch zu keinem Zeitpunkt Gegenstand einer Ermittlung , ....und wird es auch wohl nicht sein ( Verjährung )
Re: Uli Hoeness nun vor Gericht - wie wohl das Urteil lauten wird?
geschrieben von EhemaligesMitglied44
Auch diese Euphoriker werden sich bald anderen Säuen zuwenden, die durch die Dörfer getrieben werden.
Die Familie H. wird derzeit unermüdlich von Journalisten bei ihrem Anwesen am Tegernsee beobachtet, die teilweise in den Bäumen hängen, um auch noch in den Kinderwagen fotografieren zu können, wo der jüngst geborene Hoenness-Enkel sein Mittagsschläfchen macht.
Aber irgendwann müssen auch die runter von den Bäumen und sei es nur, weil sie wildpinkeln müssen. Für diesen Fall hat es sich die Familie H. angewöhnt, Wurstsemmeln und Getränke rausschicken zu lassen- das gefällt mir gut; so wird ein Hunger auch auf andere Weise gestillt. Olga
Waren sie es nicht die dieses und viele andere Themen eröffnet hat um eine Sau durchs Dorf zu treiben?
LG
Holger
Das stimmt: als bekennende Bayerin war ich es (mit einigen anderen), die unermüdlich auf die kriminellen Machenschaften des Schwaben Hoenness hingewiesen haben. Jetzt ist er verurteilt - jetzt hat das Volk Räson, jetzt kann wieder mal Ruhe einkehren. Ich zumindest sehe dies so - wäre anders, wenn ihn das Gericht zu verschärftem Pranger mit Folter verurteilt hätte. War aber nicht so. Olga
Das stimmt: als bekennende Bayerin war ich es (mit einigen anderen), die unermüdlich auf die kriminellen Machenschaften des Schwaben Hoenness hingewiesen haben. Olga
Moment a mal Mäusken, als Hoeneß noch Schwabe war, war er noch ein höchst anständiger Bua, erst als er 1970 nach Bayern kam wurde er
versaut !!! Ätschgäbele!
Edita
Re: Uli Hoeness nun vor Gericht - wie wohl das Urteil lauten wird?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Moment a mal Mäusken, als Hoeneß noch Schwabe war, war er noch ein höchst anständiger Bua
Sitzad zwoi Schwoba en dr Sauna. Sait dr oi zon andra: “Worom hosch du so a dicka Backa?” Sait dr andre zom oi: “Moisch i lass mr mai Soif klaua!”
nordstern