Aktuelle Themen Steuern auf Rente
Beispiel :
Beispiel: Maren K., die schon im Jahr 2004 Rente erhielt, bekam im Jahr 2005 eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro. Hieraus errechnet sich ihr „Rentenfreibetrag“ in Höhe von 6.000 Euro. Im Jahr 2019 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 14.745 Euro. Ihr „Rentenfreibetrag“ bleibt trotzdem bei 6.000 Euro. Damit steigt ihr zu versteuerndes Renteneinkommen von 6.000 Euro auf 8.745 Euro. Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrages (der 9.168 Euro im Jahr 2019 beträgt) muss sie trotzdem keine Steuern zahlen, da sie außer ihrer Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Besteuerung-der-Rente/besteuerung-der-rente_node.html
Wer den Freibetrag vergisst hat Pech, oder.???
Beispiel: Maren K., die schon im Jahr 2004 Rente erhielt, bekam im Jahr 2005 eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro. Hieraus errechnet sich ihr „Rentenfreibetrag“ in Höhe von 6.000 Euro. Im Jahr 2019 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 14.745 Euro. Ihr „Rentenfreibetrag“ bleibt trotzdem bei 6.000 Euro. Damit steigt ihr zu versteuerndes Renteneinkommen von 6.000 Euro auf 8.745 Euro. Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrages (der 9.168 Euro im Jahr 2019 beträgt) muss sie trotzdem keine Steuern zahlen, da sie außer ihrer Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Besteuerung-der-Rente/besteuerung-der-rente_node.html
Wer den Freibetrag vergisst hat Pech, oder.???