Aktuelle Themen So arbeitet BILD!
Re: So arbeitet BILD!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
ZUSATZ zu meiner Einlassung v. 25.06. - 9:17
"Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen.””
"Gewerbliche Nutzer müssen für die Nutzung Lizenzen erwerben."
Meine Meinung: Dass der "Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht" Kritiker aus allen Bereichen ( Industrie, Gewerbe,Politiker aus allen Parteien - einschl. Unionsparteien...) auf den Plan ruft,ist eine ganz andere Sache.
Ich kann mir vorstellen, dass in den Bereichen, wo Texte u.a. Dinge zum gewerblichen Gebrauch genutzt werden, dieser Gesetzentwurf hinderlich ist, zumal die Aussagen noch recht schwammig sind.
Die Kritiker bangen um den freien Informationsfluss.
Dafür habe ich Verständnis.
Eines allerdings ist eindeutig! Das, was du hier in deiner Einlassung fabriziert hast, ist eine bewusst falsche Anwendung des Gesetzes auf nicht gewerbliche Nutzung, wie z.B. hier im st.
Das wird im Entwurf EINDEUTIG AUSGESCHLOSSEN.
Der Presseverleger erhält für ein Jahr das Exklusivrecht, sein Presseerzeugnis oder Teile davon zu gewerblichen Zwecken im Internet zu publizieren.
Keine Verletzung des Leistungsschutzrecht bewirkt, wer nur den Inhalt eines Presseartikels übernimmt - sei es in einem Blog, einem Tweet oder auf Facebook.”
Die bloße Verlinkung eines Artikels ist und bleibt aber erlaubt; eine Verlinkung kann auch künftig nicht unter Hinweis auf das neue Leistungsschutzrecht verboten werden. Auch die Zitierfreiheit gilt weiterhin; bloße Zitate können nicht unter Hinweis auf das Leistungsschutzrecht verboten oder mit Lizengebühren belegt werden.
"Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen.””
"Gewerbliche Nutzer müssen für die Nutzung Lizenzen erwerben."
Meine Meinung: Dass der "Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht" Kritiker aus allen Bereichen ( Industrie, Gewerbe,Politiker aus allen Parteien - einschl. Unionsparteien...) auf den Plan ruft,ist eine ganz andere Sache.
Ich kann mir vorstellen, dass in den Bereichen, wo Texte u.a. Dinge zum gewerblichen Gebrauch genutzt werden, dieser Gesetzentwurf hinderlich ist, zumal die Aussagen noch recht schwammig sind.
Die Kritiker bangen um den freien Informationsfluss.
Dafür habe ich Verständnis.
Eines allerdings ist eindeutig! Das, was du hier in deiner Einlassung fabriziert hast, ist eine bewusst falsche Anwendung des Gesetzes auf nicht gewerbliche Nutzung, wie z.B. hier im st.
Das wird im Entwurf EINDEUTIG AUSGESCHLOSSEN.
Der Presseverleger erhält für ein Jahr das Exklusivrecht, sein Presseerzeugnis oder Teile davon zu gewerblichen Zwecken im Internet zu publizieren.
Keine Verletzung des Leistungsschutzrecht bewirkt, wer nur den Inhalt eines Presseartikels übernimmt - sei es in einem Blog, einem Tweet oder auf Facebook.”
Die bloße Verlinkung eines Artikels ist und bleibt aber erlaubt; eine Verlinkung kann auch künftig nicht unter Hinweis auf das neue Leistungsschutzrecht verboten werden. Auch die Zitierfreiheit gilt weiterhin; bloße Zitate können nicht unter Hinweis auf das Leistungsschutzrecht verboten oder mit Lizengebühren belegt werden.
Wer bezahlt die "Gratis"- Ausgabe?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Nähere Infos hier.
Re: Wer bezahlt die "Gratis"- Ausgabe?
Re: Wer bezahlt die "Gratis"- Ausgabe?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
@ Mart und Silhouette,
bei Diskussionen in Presse und TV befrage ich immer gern die Leutchen an der Front.
Diesmal den Briefträger, ich gebe es weiter "ohne Gewähr".
Der Briefträger meinte, ich solle doch nicht Reklame usw. abbestellen,
der sogenannte "normale" Briefverkehr sei schwindend wenig geworden.
Er mache doch seinen Job gut und gerne, er möchte ihn behalten.
Sehen wir das "BILD"- und "Reklame"-Problem mal von dieser positen Seite.
Zu den Anzeige-Kosten der Bild, Mart, ich wunderte mich auch über deren Höhe,
aber wenn man hier in einem kostenlosen Blättchen am Ort insereriert, kommt man für eine winzig kleine Anzeige auch schnell bis € 100,--.
Margarit
bei Diskussionen in Presse und TV befrage ich immer gern die Leutchen an der Front.
Diesmal den Briefträger, ich gebe es weiter "ohne Gewähr".
Der Briefträger meinte, ich solle doch nicht Reklame usw. abbestellen,
der sogenannte "normale" Briefverkehr sei schwindend wenig geworden.
Er mache doch seinen Job gut und gerne, er möchte ihn behalten.
Sehen wir das "BILD"- und "Reklame"-Problem mal von dieser positen Seite.
Zu den Anzeige-Kosten der Bild, Mart, ich wunderte mich auch über deren Höhe,
aber wenn man hier in einem kostenlosen Blättchen am Ort insereriert, kommt man für eine winzig kleine Anzeige auch schnell bis € 100,--.
Margarit
Re: Wer bezahlt die "Gratis"- Ausgabe?
Du redest von verschiedenen Dingen.
Bei uns tragen die Austräger der Deutschen Post AG keine Zeitungen aus, auch keine Werbungsfaltblätter und dgl. Dafür werden "Freiberufler" angeheuert. Oft sind es Schüler, oder, im Fall meiner Tageszeitung zum Beispiel, ältere Leute, die ihre Rente aufbessern wollen.
Die gelbe Brief-Post könnte sicher an DHL (Paketpost) Personal abgeben. Dort hat man aufgrund des Internetgeschäfts immer mehr zu tun.
Bei uns tragen die Austräger der Deutschen Post AG keine Zeitungen aus, auch keine Werbungsfaltblätter und dgl. Dafür werden "Freiberufler" angeheuert. Oft sind es Schüler, oder, im Fall meiner Tageszeitung zum Beispiel, ältere Leute, die ihre Rente aufbessern wollen.
Die gelbe Brief-Post könnte sicher an DHL (Paketpost) Personal abgeben. Dort hat man aufgrund des Internetgeschäfts immer mehr zu tun.
Re: So arbeitet BILD!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ich gehe davon aus, das dies deine Meinung ist.
Vorsicht: Der ST bringt mit Google Adsense gewerbliche Anzeigen und zusätzlich weitere vertraglich gebundene Annoncen ins Forum. Den Abmahnern ist es wurscht, welchem Zweck sie dienen. Vor wenigen Tagen erst hat Google den Forenbetreibern eine böse Falle gestellt. Ich habe Karl noch rechtzeitig informiert.
Im § 87f der Gesetzesvorlage steht ausdrücklich geschrieben
Lies einfach mal die Erläuterungen in RA Udo Vetter: Die Märchenstunde des Verlegeranwalts Er setzt sich hier mit dem Anwalt des Springer-Verlages auseinander. und sogar der Spiegel distanziert sich in Leistungsschutzrecht: Diesen Text bitte zitieren und verlinken von diesem noch nicht in Kraft gesetzte Recht:
Volltext-Zitate sind dann möglich, wenn sie wie vielfach bei Bloggern unter eine CC-Lizenz gestellt wurden. Die dort benannten Kriterien müssen allerdings eingehalten werden.
Ich wünschte mir das du endlich mal beginnst sachlich zu diskutieren, statt hier herum zu schreien.
Vorsicht: Der ST bringt mit Google Adsense gewerbliche Anzeigen und zusätzlich weitere vertraglich gebundene Annoncen ins Forum. Den Abmahnern ist es wurscht, welchem Zweck sie dienen. Vor wenigen Tagen erst hat Google den Forenbetreibern eine böse Falle gestellt. Ich habe Karl noch rechtzeitig informiert.
Im § 87f der Gesetzesvorlage steht ausdrücklich geschrieben
Presseverleger
(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
(2) Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.
Die trifft auf Bild dir deine Meinung vollinhaltlich und ausdrücklich zu. Im § 87g ist formuliert:(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
(2) Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.
Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts
(1) Das Recht des Presseverlegers nach § 87f Absatz 1 Satz 1 ist übertragbar. Die §§ 31 und 33 gelten entsprechend.
(2) Das Recht erlischt ein Jahr nach der Veröffentlichung des Presseerzeugnisses.
(3) Das Recht des Pressverlegers kann nicht zum Nachteil des Urhebers oder eines Leistungsschutzberechtigten geltend gemacht werden, dessen Werk oder nach diesem Gesetz geschützter Schutzgegenstand im Presseerzeugnis enthalten ist.
(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen für nicht gewerbliche Zwecke. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6
entsprechend.
Was sind nun deiner Meinung nach "nicht gewerbliche Zwecke"? Ein Jahr nach Veröffentlichung eines gedruckten Presseartikels brauchen wir kaum noch darüber diskutieren. Und nochwas: Selbst ein gemeinnütziger Verein betreibt ein Gewerbe!(1) Das Recht des Presseverlegers nach § 87f Absatz 1 Satz 1 ist übertragbar. Die §§ 31 und 33 gelten entsprechend.
(2) Das Recht erlischt ein Jahr nach der Veröffentlichung des Presseerzeugnisses.
(3) Das Recht des Pressverlegers kann nicht zum Nachteil des Urhebers oder eines Leistungsschutzberechtigten geltend gemacht werden, dessen Werk oder nach diesem Gesetz geschützter Schutzgegenstand im Presseerzeugnis enthalten ist.
(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen für nicht gewerbliche Zwecke. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6
entsprechend.
Lies einfach mal die Erläuterungen in RA Udo Vetter: Die Märchenstunde des Verlegeranwalts Er setzt sich hier mit dem Anwalt des Springer-Verlages auseinander. und sogar der Spiegel distanziert sich in Leistungsschutzrecht: Diesen Text bitte zitieren und verlinken von diesem noch nicht in Kraft gesetzte Recht:
Sie können auch in Zukunft mit Überschrift und Textanriss auf SPIEGEL ONLINE verlinken. Und natürlich können Sie aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber! Was wir allerdings wie schon bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Texte oder wesentlicher Textpassagen.
Beachte auch hier das Merkmal: Hier wird von SpOn und nicht vom Printerzeugnis "Der Spiegel" geschrieben. Volltext-Zitate sind dann möglich, wenn sie wie vielfach bei Bloggern unter eine CC-Lizenz gestellt wurden. Die dort benannten Kriterien müssen allerdings eingehalten werden.
Ich wünschte mir das du endlich mal beginnst sachlich zu diskutieren, statt hier herum zu schreien.
Klaus, was du schreibst ist allerdings auch nicht so ganz richtig. Der ST würde als "gewerblich" eingestuft, da er Werbung schaltet mit der Absicht Gewinne zu erzielen (um diese später ggfs. neu in das Forum zu investieren). Jedes einzelne Werbe-Banner, welches bezahlt wird, wandelt eine Website in eine Seite um, mit welcher Geld verdient wird, also gewerbliche. Und wenn es nur 1 Cent im Jahr wäre.
Im ST dürfte also unentgeltlich nicht mehr zitiert oder verlinkt werden.
Das würde auch für viele, viele Blogs und für fast jedes größere Forum gelten, denn die schalten alle Werbung um die Server zu bezahlen.
@hinterwaeldler: Ich bin mir gar nicht so sicher, ob der rote Umschlag als Werbung oder dergleichen durchgeht. Ich befürchte dieser ist mehr als Infoschreiben zu werten und dagegen kannst du glaube ich nicht viel tun. Er ist ja schließlich direkt an eine Person adressiert und informiert dich über einen aktuellen Sachverhalt. Wir hatten die Dinger nämlich auch im Briefkasten. Im Grunde hat dir der Axel Springer Verlag lediglich einen Brief geschrieben.
Was ich jetzt auf Anhieb nicht wüsste ist, ob man Leute gerichtlich davon abhalten kann, dass sie einem schreiben. Ich denke aber eher nicht, wenn ich da mal an Anwaltsschreiben oder so denke, wäre das wirklich höchst merkwürdig.
edit: Hinterwaeldler war schneller - mit doppelt so viel Text, langsam mache ich mir Sorgen
Im ST dürfte also unentgeltlich nicht mehr zitiert oder verlinkt werden.
Das würde auch für viele, viele Blogs und für fast jedes größere Forum gelten, denn die schalten alle Werbung um die Server zu bezahlen.
@hinterwaeldler: Ich bin mir gar nicht so sicher, ob der rote Umschlag als Werbung oder dergleichen durchgeht. Ich befürchte dieser ist mehr als Infoschreiben zu werten und dagegen kannst du glaube ich nicht viel tun. Er ist ja schließlich direkt an eine Person adressiert und informiert dich über einen aktuellen Sachverhalt. Wir hatten die Dinger nämlich auch im Briefkasten. Im Grunde hat dir der Axel Springer Verlag lediglich einen Brief geschrieben.
Was ich jetzt auf Anhieb nicht wüsste ist, ob man Leute gerichtlich davon abhalten kann, dass sie einem schreiben. Ich denke aber eher nicht, wenn ich da mal an Anwaltsschreiben oder so denke, wäre das wirklich höchst merkwürdig.
edit: Hinterwaeldler war schneller - mit doppelt so viel Text, langsam mache ich mir Sorgen
Re: Wer bezahlt die "Gratis"- Ausgabe?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Nein, Silhouette, ich kann schon zwischen Schülern und Postboten unterscheiden.
Die Schüler, meist mit einem prallen Einkaufswagen bewaffnet, bringen bei uns die kostenlosen Blättchen, es sind ca. 5, vollgestopft mit Reklame.
Der Postbote bringt auch Reklame.
Und die wenigen Briefe, die nur noch ganz gelegentlich kommen (und wichtige Einschreiben mit Rückschein, die gott-sei-dank auch nur selten kommen).
Er bringt auch abonnierte Magazine (z.B. Focus).
Die Tageszeitung wird von Erwachsenen, sehr früh morgens, ausgetragen.
Pakete kommen auch nur selten per Post.
Zumeist tun das Zustellerdienste, die ich gerne mag,
denn sie nehmen auch Rücksendungen mit.
Kommt Ware per Post, muss ich sie bei Rückgabe leider zu einem Geschäft (per Auto) schleppen.
Margarit
Re: Wer bezahlt die "Gratis"- Ausgabe?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Manche Zeitungen kommen per Austräger, manche mit der Post - (abhängig davon wie viele Abonnenten es für ein Printmedium in einem Örtchen gibt) ---ist aber nicht so wichtig.
Margaret, dieses Argument der Arbeitsplatzsicherung kommt mir immer wieder bei den Taschenkontrollen in Flughäfen; etwas Gutes hat die Abnahme von Senftuben, Kosmetiktöpfchen und Zahnpastatuben doch auch
Margaret, dieses Argument der Arbeitsplatzsicherung kommt mir immer wieder bei den Taschenkontrollen in Flughäfen; etwas Gutes hat die Abnahme von Senftuben, Kosmetiktöpfchen und Zahnpastatuben doch auch
Re: Wer bezahlt die "Gratis"- Ausgabe?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Bei uns kommen wöchentlich ca 2 cm Werbung. Bsw von hier: http://www.wochenblatt-hegau.de/. Darin ist nicht einmal enthalten, was die Post uns täglich in Briefen zustellt, obwohl wir uns zu einer Eintragung auf http://www.robinsonliste.de/ entschlossen haben. Ich müsste sie direkt einmal sammeln und heute in einer Woche auf unserem Hof ausbreiten und fotografieren.