Aktuelle Themen Senioren am Steuer
Re: Senioren am Steuer
..ich finde, dass es eindeutig beschrieben ist (§10 StVO)
Abgesenkter Bordstein
und:
Bordsteinabsenkung bei Kreuzungen, Einmündungen oder bei Ausfahrten
..ein_Lächeln_..
Abgesenkter Bordstein
und:
Bordsteinabsenkung bei Kreuzungen, Einmündungen oder bei Ausfahrten
..ein_Lächeln_..
Hallo Schorsch,
das überrascht mich jetzt etwas, denn die Mutter meiner Freundin lebt in Zürich, sie wurde jetzt 75 Jahre und ich habe davon nichts gehört.
Ist das für die gesamte Schweiz Vorschrift oder nur für einzelne Kantone ?
LG Loana
das überrascht mich jetzt etwas, denn die Mutter meiner Freundin lebt in Zürich, sie wurde jetzt 75 Jahre und ich habe davon nichts gehört.
Ist das für die gesamte Schweiz Vorschrift oder nur für einzelne Kantone ?
LG Loana
Das Schweizerische Strassenverkehrs-Gesetz gilt für alle Kantone.
Re: Senioren am Steuer
Ich denke, das ist nun allgemein-verständlich (sogar für mich!):
"Abgesenkter Bordstein: Als Letzter fahren!
abgesenkter BordsteinEndlich eine Verkehrsregel, auf die alle gewartet haben. Die alte Frage »Wer hat denn hier Vorfahrt?« ist nun geklärt (nämlich im § 10 StVO): Wer aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein in den Verkehr einfahren will, muss bis zuletzt warten. Von solchen Straßenteilen kommend, hat man keine Vorfahrt. Eine Ausnahme wäre es, wenn durch ein gesondert aufgestelltes, die Vorfahrt regelndes Schild die Einmündung mit dem abgeflachten Bordstein ausdrücklich bevorrechtigt wird (etwa durch das Zeichen »Vorfahrt gewähren«), denn die Schilder-Regelung geht der allgemeinen vor. Übrigens: Wer sich nicht sicher ist, wie er die Vorfahrtlage nun deuten soll, der muss sich besonders vorsichtig verhalten. Eventuell verzichtet man lieber auf die Vorfahrt und versucht, sich mit dem anderen Verkehrsteilnehmer zu verständigen."
"Abgesenkter Bordstein: Als Letzter fahren!
abgesenkter BordsteinEndlich eine Verkehrsregel, auf die alle gewartet haben. Die alte Frage »Wer hat denn hier Vorfahrt?« ist nun geklärt (nämlich im § 10 StVO): Wer aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein in den Verkehr einfahren will, muss bis zuletzt warten. Von solchen Straßenteilen kommend, hat man keine Vorfahrt. Eine Ausnahme wäre es, wenn durch ein gesondert aufgestelltes, die Vorfahrt regelndes Schild die Einmündung mit dem abgeflachten Bordstein ausdrücklich bevorrechtigt wird (etwa durch das Zeichen »Vorfahrt gewähren«), denn die Schilder-Regelung geht der allgemeinen vor. Übrigens: Wer sich nicht sicher ist, wie er die Vorfahrtlage nun deuten soll, der muss sich besonders vorsichtig verhalten. Eventuell verzichtet man lieber auf die Vorfahrt und versucht, sich mit dem anderen Verkehrsteilnehmer zu verständigen."
Na toll, wenn jemand, der wohl schon immer ein Problem im Straßenverkehr war, ein solches Thema wieder aufmacht.
lupus
lupus
Ohne Kritik geht es nicht
Lupus
meckern muss man in ST. Nicht wahr?
Lupus
meckern muss man in ST. Nicht wahr?
Na toll, wenn jemand, der wohl schon immer ein Problem im Straßenverkehr war, ein solches Thema wieder aufmacht.
...warum reagierst du so???
ein_Lächeln_...
Na toll, wenn jemand, der wohl schon immer ein Problem im Straßenverkehr war, ein solches Thema wieder aufmacht.
lupus
Lupus, hättest du vielleicht die Güte zu sagen, wen du treffen möchtest? Wenn du auf den oberen "Antworten"-Button klickst, fühlen sich nämlich zu recht alle angesprochen - ausser dir natürlich!
Diese Thema habe ICH aufgemacht diesmal
und wenn ich übe eine Selbstkritik wegen meine untalentierte fahrerei mit Auto das heißt nicht das ich krankhaft beneide die Senioren welcher noch können auto fahren.
Ich MÖCHTE gerne auch---das ist alles.
Nasti
und wenn ich übe eine Selbstkritik wegen meine untalentierte fahrerei mit Auto das heißt nicht das ich krankhaft beneide die Senioren welcher noch können auto fahren.
Ich MÖCHTE gerne auch---das ist alles.
Nasti
aber Schorsch, das ergibt sich doch aus dem Text
lupus
lupus