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Aktuelle Themen schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt

justus39
justus39
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von justus39
Wenn man die Presse durchforstet findet man unzählige Male den gleichen Artikel:


Magdeburg. (dpa)
Ein 16-Jähriger, der wegen notorischen Schwarzfahrens per Haftbefehl gesucht wurde, ist in Sachsen-Anhalt festgenommen worden. Der junge Mann muss nun eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verbüßen, wie die Bundespolizei Magdeburg am Dienstag mitteilte. Er wurde noch am Montagabend ins Gefängnis gebracht. Die Magdeburger Staatsanwaltschaft konnte am Dienstag keine Angaben zu dem ungewöhnlich Fall machen.

«Wie oft der junge Mann als Schwarzfahrer unterwegs war, wissen wir nicht. Es muss aber wirklich sehr, sehr häufig gewesen sein», sagte eine Polizeisprecherin am Dienstag.

Eine Streife hatte den Jugendlichen am Montag gegen 18.00 Uhr auf dem Bahnhof Magdeburg-Buckau kontrolliert. Dabei habe sich dann herausgestellt, dass der 16-Jährige wegen exzessiven Schwarzfahrens per Haftbefehl gesucht wurde. Beamte der Bundespolizei brachten ihn daraufhin gegen 20.00 Uhr in die Justizvollzugsanstalt Magdeburg.
geschrieben von in allen zeitungen der gleiche Text

Der Begriff "Schwarzfahren" ist in der Tat sehr ungenau. Wie ich aber annehme handelt es sich hier nicht um das unbefugte Führen eines Kraftfahrzeuges sondern um die Benutzung eines öffentlichen Verkehsmittels ohne gültigen Fahrausweis, und da kommt mir die Strafe doch etwas hoch vor. Da man ja das Strafmass schon kennt, muss der Jugendliche bei der Festnahme schon rechtmässig verurteilt gewesen sein. Da kann monn doch schon genauere Informationen erwarten.

justus
weserstern
weserstern
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von weserstern
als Antwort auf justus39 vom 14.03.2014, 18:21:45
Wenn jemand per Haftbefehl bundesweit ?, dies ergab sich nicht aus den vorliegenden Informationen, gesucht wird, dann ist es kein Kavaliersdelikt mehr.

Die verhandelnde Strafkammer hat Einsicht in alle Unterlagen.. auch das ganze Strafregister, so vorhanden, wird im Prozeß verlesen.
So bilden sich die Richter ein Gesamtbild und kommen, in diesem speziellen Fall, zu der Urteilsverkündung, begleitet von Ehrenrichtern.

Auch in den JVA's gibt es die Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren und zum Abschluss zu bringen.

Vielleicht haben die Richter, deshalb das Strafmaß so angesetzt.

w.
Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf weserstern vom 14.03.2014, 20:01:45

Der 16jährige Junge kam aus einem zerrütteten Elternhaus und hatte kein Geld, einen Fahrschein zu bezahlen.
Karl
geschrieben von karl


Wenn man die Presse durchforstet findet man unzählige Male den gleichen Artikel:

Magdeburg. (dpa)
Ein 16-Jähriger, der wegen notorischen Schwarzfahrens per Haftbefehl gesucht wurde, ist in Sachsen-Anhalt festgenommen worden. Der junge Mann muss nun eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verbüßen, wie die Bundespolizei Magdeburg am Dienstag mitteilte. Er wurde noch am Montagabend ins Gefängnis gebracht. Die Magdeburger Staatsanwaltschaft konnte am Dienstag keine Angaben zu dem ungewöhnlich Fall machen.

«Wie oft der junge Mann als Schwarzfahrer unterwegs war, wissen wir nicht. Es muss aber wirklich sehr, sehr häufig gewesen sein», sagte eine Polizeisprecherin am Dienstag.

Eine Streife hatte den Jugendlichen am Montag gegen 18.00 Uhr auf dem Bahnhof Magdeburg-Buckau kontrolliert. Dabei habe sich dann herausgestellt, dass der 16-Jährige wegen exzessiven Schwarzfahrens per Haftbefehl gesucht wurde. Beamte der Bundespolizei brachten ihn daraufhin gegen 20.00 Uhr in die Justizvollzugsanstalt Magdeburg.

justus
geschrieben von in allen zeitungen der gleiche Text


Wenn jemand per Haftbefehl bundesweit ?, dies ergab sich nicht aus den vorliegenden Informationen, gesucht wird, dann ist es kein Kavaliersdelikt mehr.

Die verhandelnde Strafkammer hat Einsicht in alle Unterlagen.. auch das ganze Strafregister, so vorhanden, wird im Prozeß verlesen.
So bilden sich die Richter ein Gesamtbild und kommen, in diesem speziellen Fall, zu der Urteilsverkündung, begleitet von Ehrenrichtern.


Ich habe mal drei Beiträge herausgesucht.
So wendet sich eine Nachricht hin zu einem Fall, der wohl weit von einem nicht bezahlten Fahrschein eines Jungen aus einem zerrütteten Elternhaus abweichen dürfte.
Ich will hoffen, dass sich das Wissen erst langsam eingestellt hat.
Sonst müßte ich mich hochgradig veralbert fühlen.

Es wird den Wahrheitsgehalt in zukünftigen Beiträgen für mich sehr in Frage stellen.
Da warte ich lieber, bis mir alle Informationen vorliegen.
Man könnte fast glauben, es ist der gleiche Fall H. , nur in der Diziplin "Schwarzfahrerei".
Ich stimme Weserstern zu.

nordstern

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justus39
justus39
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von justus39
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 14.03.2014, 21:37:35
Das ist ja das, was ich meinte.
Der Begriff "Schwarzfahren" ist in der Tat sehr ungenau. Wie ich aber annehme handelt es sich hier nicht um das unbefugte Führen eines Kraftfahrzeuges sondern um die Benutzung eines öffentlichen Verkehsmittels ohne gültigen Fahrausweis, und da kommt mir die Strafe doch etwas hoch vor. Da man ja das Strafmass schon kennt, muss der Jugendliche bei der Festnahme schon rechtmässig verurteilt gewesen sein. Da kann monn doch schon genauere Informationen erwarten.justus

Es wird nur von einem mehrmaligen Schwarzfahren geschrieben, und das ist mir eben zu wenig. Da er schon rechtskräftig verurteilt war, muss ja der volle Umfang seiner Vergehen bekannt sein.
Da finde ich es von der Presse sehr oberflächlich wenn sie so eine mageres "mehrmaliges Schwarzfahren" anbieten, das sogar als ein unbefugtes Führen eines Kfz verstandenden werden kann.

justus
pilli
pilli
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von pilli
als Antwort auf nostalgie vom 14.03.2014, 12:52:12


...Schwarzfahren ist gefährlich, für ihn, und für andere Verkehrsteilnehmer, und sollte schon hart bestraft werden , zumal er das ja nicht zum ersten Mal macht.
Wenn da so larifari geurteilt würde, bräuchte ja niemand mehr einen Führerschein zu machen...


nur gut, dass ich weder bahn, bus noch strassenbahn nutze, denn ich besitze keinen führerschein für dererlei abenteuer.

aber wennz denn dann doch mal geschehen sollte, magst du mir erklären nostalgie,

wo ich den führerschein erhalten kann?

---
pilli
nostalgie
nostalgie
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von nostalgie
als Antwort auf pilli vom 15.03.2014, 00:16:14
Ups....hab nur die Überschrift gelesen.
Ziehe meinen Beitrag zurück.

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Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf justus39 vom 14.03.2014, 23:31:25
Das ist ja das, was ich meinte.
Der Begriff "Schwarzfahren" ist in der Tat sehr ungenau. Wie ich aber annehme handelt es sich hier nicht um das unbefugte Führen eines Kraftfahrzeuges sondern um die Benutzung eines öffentlichen Verkehsmittels ohne gültigen Fahrausweis, und da kommt mir die Strafe doch etwas hoch vor. Da man ja das Strafmass schon kennt, muss der Jugendliche bei der Festnahme schon rechtmässig verurteilt gewesen sein. Da kann monn doch schon genauere Informationen erwarten.justus

justus


Genau.
Hätte auch Deine Recherche erwähnen sollen, hat sie doch sehr viel Arbeit erspart und ergibt mit den Erläuterungen von Weserstern dazu ein abgerundetes Bild.
Danke.

nordstern
Felide1
Felide1
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von Felide1
Sicher ist schwarzfahren kein Kavaliersdelikt und gehört bestraft.
Ich denke aber, dass im Vergleich zu Straftaten die jemand aus der„ allgemeinen Bevölkerung“ gegenüber der „ Vip`s“ viel härter bestraft wird. Das mag wohl daran liegen, dass sich ein „Vip`“ einen Rechtsanwalt, der teuer bezahlt wird und sich deshalb auch mehr um seinen Klienten bemüht, leisten kann. Während ein Mensch aus der allgemeinen Bevölkerung eventuell „nur“ einen Anwalt gestellt bekommt, der sich nur um das Wichtigste kümmert und nicht jeder Kleinigkeit nachgeht. Recht ist nicht gleiches Recht, so empfinde ich es. Bei so manchen „Tätern“ werden halt die Hühneraugen auch noch zugedrückt.

Felide
Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Felide1 vom 15.03.2014, 09:08:39
Bei so manchen „Tätern“ werden halt die Hühneraugen auch noch zugedrückt.
Felide


Da habe ich mal etwas für Dich.
Das war in meiner Umgebung mal ein Problem.

Strafunmündig

Die bis zu 14jährigen konnten sich alles erlauben und wiesen die Erwachsenen auch noch frech zurecht.
Die Eltern, na ja......
Da waren eben Elternhäuser, wo man so seine Meinung bilden konnte.

Wie soll ein heranwachsendes Kind nun Grenzen kennenlernen.
Besonders die Altersgrenze 14 Jahre und später die zur Volljährigkeit.
Es liegt eben sehr am Elternhaus.
Und wenn das entsprechend "abgeneigt" ist....

Manchmal fängt sich so ein junger Mensch, manchmal eben auch nicht.
Und wie das dann aussieht, konnte ich in meiner Kindheit verfolgen.

Heute haben wir wieder eine gute Nachbarschaft mit freundlichen Kindern/Jugendlichen.

nordstern
schorsch
schorsch
Mitglied

Re: schwarzfahren ist kein kavaliersdelikt
geschrieben von schorsch
als Antwort auf sittingbull vom 14.03.2014, 11:59:02
Man muss die Wirkung sehen: Durch dieses Urteil werden vielleicht 10`000 potentielle Schwarzfahrer abgeschreckt. Durch das Urteil an Hoeness vielleicht 10!

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