Aktuelle Themen Schmutzmieter: Bei Auszug = "Schweinestall"
Re: Schmutzmieter: Bei Auszug =
Meistens sind Leute, die sich so benehmen, auch nicht finanziell in der Lage, Gerichtskosten oder Strafen oder Entgelt zu bezahlen. Was nützen da Klagen? Am Ende bezahlt der Auftraggeber = Kläger!
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schorsch
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schorsch
... in Zukunft vermiete ich eben nur noch an Mieter, die mir ihre Vor-Vermieteradresse mitteilen. Wer nicht einverstanden ist, ist außen vor - Pech gehabt. - Dann bleibt die Wohnung eben für einen Nächsten frei.
Die Auskunft vom Vormieter wird dir nicht viel nutzen, denn der wird froh sein, wenn er die Möglichkeit hat so einen Vandalen los zu werden.
Lass dir lieber die Adresse vom vorletzten Vermieter geben.
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ursula_j
Hallo, da kann ich auch ein paar Worte dazu sagen.Ich hatte,nach jahrelangem Ärger und Theater,
die Schnauze voll und habe sämtliche vermietete Immobilien verkauft, das Geld gewinnbringend
angelegt.So habe ich meine Ruhe, bekomme regelmäßig meine Zinsen,Ohne Ärger und Aufregungen,die
vorher an der Tagesordnung waren.Dazu hatte ich einfach keine Nerven mehr. Herzichst piccola
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piccola
die Schnauze voll und habe sämtliche vermietete Immobilien verkauft, das Geld gewinnbringend
angelegt.So habe ich meine Ruhe, bekomme regelmäßig meine Zinsen,Ohne Ärger und Aufregungen,die
vorher an der Tagesordnung waren.Dazu hatte ich einfach keine Nerven mehr. Herzichst piccola
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piccola
Ich denke nicht, ursula - denn inzwischen gibt es da durchaus Solidarität zwischen den Eigentümern. Auch gibt es genügend Fälle, in denen solche "Schweinemieter" innerhalb von 5 Jahren 4x umgezogen sind und da würde jeder Hausbesitzer ins offene Messer laufen, sich ohne Nachkontrolle solche Leute ins Haus zu holen.
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angelottchen
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angelottchen
Re: Schmutzmieter: Bei Auszug =
>Es ist überhaupt schon traurig genug, daß alles mit "Verträgen" geregelt sein muß - die dann anschließend von unseren heutigen "Richtern" einfach "über den Haufen geworfen" oder verworfen werden.<
Bei den Klauseln, die von den Gerichten verworfen wurden, handelte es sich durchweg um Klauseln in s. g. Formular-Mietverträgen, bei selbst mit dem Mieter erstellten Verträgen besteht diese Gefahr nicht. Ein Bezug aufs BGB kann etliche Klauseln ersetzen und den Vertrag gerichtsfest machen.
Er paßt sich dann auch automatisch an die aktuelle Gesetzgebung an.
--
rolf
Bei den Klauseln, die von den Gerichten verworfen wurden, handelte es sich durchweg um Klauseln in s. g. Formular-Mietverträgen, bei selbst mit dem Mieter erstellten Verträgen besteht diese Gefahr nicht. Ein Bezug aufs BGB kann etliche Klauseln ersetzen und den Vertrag gerichtsfest machen.
Er paßt sich dann auch automatisch an die aktuelle Gesetzgebung an.
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rolf
Leider ist die Abstimmung der Vermieter untereinander immer noch etwas schwierig, aber da läßt sich ja im Internet einiges organisieren.
Mir schwebt da so eine Idee vor:
wer als Vermieter Probleme mit einem Mieter hat, meldet sich an einem Sammelpunkt.
Ohne jede weitere Angabe und ohne jeden weiteren Kommentar meldet sich der Vermieter hier mit seiner Adresse an und verbindet diese ausschließlich nur mit den Namensangaben und dem Geburtsdatum seines "empfehlenswerten" Mieters.
Bei gleichlautenden Mieter-Angaben werden die entsprechenden Vermieter zum "Erfahrungsaustausch" miteinander verbunden. Somit dürfte das Datenschutzgesetz berücksichtigt sein, denn die Mieternamen- und Mieteradressen bleiben grundsätzlich unbekannt und werden niemals an irgendjemanden weitergegeben.
Vielleicht gibt ja auch schon etwas Ähnliches im Internet?? -- Bitte Adressen angeben!!
--
klaxbremen
Mir schwebt da so eine Idee vor:
wer als Vermieter Probleme mit einem Mieter hat, meldet sich an einem Sammelpunkt.
Ohne jede weitere Angabe und ohne jeden weiteren Kommentar meldet sich der Vermieter hier mit seiner Adresse an und verbindet diese ausschließlich nur mit den Namensangaben und dem Geburtsdatum seines "empfehlenswerten" Mieters.
Bei gleichlautenden Mieter-Angaben werden die entsprechenden Vermieter zum "Erfahrungsaustausch" miteinander verbunden. Somit dürfte das Datenschutzgesetz berücksichtigt sein, denn die Mieternamen- und Mieteradressen bleiben grundsätzlich unbekannt und werden niemals an irgendjemanden weitergegeben.
Vielleicht gibt ja auch schon etwas Ähnliches im Internet?? -- Bitte Adressen angeben!!
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klaxbremen
Hallo Rolf,
gibt es irgendwo passende Musterverträge?
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klaxbremen
gibt es irgendwo passende Musterverträge?
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klaxbremen
Re: Schmutzmieter: Bei Auszug =
geschrieben von ehemaliges Mitglied
ist nicht zulässig, siehe datenschutz.
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plumpudding
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plumpudding
Re: Schmutzmieter: Bei Auszug =
wieso? - es wird doch keine Adresse bekanntgegeben bzw. veröffentlicht
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klaxbremen
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klaxbremen
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eisblume
richtig, ist nicht zulässig. Außerdem hat auch heute, im Zeitalter des Internet, nicht jeder einen Pc-------man erfasst also nicht alle.
Auch mit dem verklagen ist das so eine Sache: die meisten legen den OE ab, und damit hat sich die Sache und der Vermieter bleibt auf diesen Kosten auch noch sitzen.
Ich habe Mieter, an die keiner mehr vermieten wollte, weil sie überall einen Saustall hinterlassen haben und die Miete nicht zahlten. Habe keine Probleme damit, seit drei Jahren bekomme ich meine Miete pünktlich und der Hof sieht ordentlich aus.
Denke, es kommt auch darauf an, wie man mit Menschen umgeht--------------meine Meinung
eisblume