Aktuelle Themen Schmutzmieter: Bei Auszug = "Schweinestall"
Wie schütze ich mich vor Schmutz-Mietern
Nach zwei Jahren Vermietung wurde mir wieder einmal eine neu renovierte 1-Zimmer-Wohnung/Küche/Bad als "Schweinestall" hinterlassen.
Aussage des Mieters: laut Mieterverein Bremen hätte er es nicht einmal nötig, seine Wohnung besenrein zu übergeben. Ihr könnt Euch auf Grund dieser Aussage sicherlich vorstellen, wie die Wohnung aussah. Wer möchte, kann gerne ein paar Fotos "vorher/nachher" einsehen.
Die aktuelle "Rechtssprechnung" trägt ja auch nicht gerade zum Erhalt von Eigentumswerten bei. Eigentlich sollte die Mieteinnahme ein Zuschuß zu meiner nicht gerade "überwältigenden Rente" sein.
Wer weiß einen Tip, wie man solchen "Mietern" am besten beikommt.
Helfen würde evtl. schon ein entsprechend formulierter Mietvertrag, der nicht von irgendeinem "linken Richter" einfach in den Papierkorb verurteilt" werden kann bzw. in dem die Vereinbarungen nicht einfach für "null und nichtig" erklärt werden können.
Vielen Dank schon im voraus für die vielen Anregungen!
22.1.2008 - KlaxBremen
--
klaxBremen
Nach zwei Jahren Vermietung wurde mir wieder einmal eine neu renovierte 1-Zimmer-Wohnung/Küche/Bad als "Schweinestall" hinterlassen.
Aussage des Mieters: laut Mieterverein Bremen hätte er es nicht einmal nötig, seine Wohnung besenrein zu übergeben. Ihr könnt Euch auf Grund dieser Aussage sicherlich vorstellen, wie die Wohnung aussah. Wer möchte, kann gerne ein paar Fotos "vorher/nachher" einsehen.
Die aktuelle "Rechtssprechnung" trägt ja auch nicht gerade zum Erhalt von Eigentumswerten bei. Eigentlich sollte die Mieteinnahme ein Zuschuß zu meiner nicht gerade "überwältigenden Rente" sein.
Wer weiß einen Tip, wie man solchen "Mietern" am besten beikommt.
Helfen würde evtl. schon ein entsprechend formulierter Mietvertrag, der nicht von irgendeinem "linken Richter" einfach in den Papierkorb verurteilt" werden kann bzw. in dem die Vereinbarungen nicht einfach für "null und nichtig" erklärt werden können.
Vielen Dank schon im voraus für die vielen Anregungen!
22.1.2008 - KlaxBremen
--
klaxBremen
Ich würde für die Reinigung einen Teil der Kaution einbehalten.
--
karl
--
karl
Re: Schmutzmieter: Bei Auszug =
geschrieben von ehemaliges Mitglied
hallo klax,
vor solchen mietern kannst du dich leider nicht schützen. ich bin grundstücks- und wohnungswirtin und kann von daher ein lied über solche mieter singen. es nützt dir auch nichts dir einen mietvertrag zu stricken, da alle passagen, die gegen unsere rechtssprechung sind, im falle eines verfahrens automatisch für unwirksam erklärt werden. du kannst lediglich versuchen ab und zu die mieter besuchen, um dir über den zustand der wohnung ein bild zu machen.
allerdings ist es nicht richtig, das die wohnung nicht besenrein übergeben werden muss. mach fotos und wende dich an den haus und grundbesitzerverein. vielleicht hast du die möglichkeit wenigsten wegen starker verunreinigung und abnutzung etwas zu bekommen. denn alles was über die normale abnutzung hinweg geht, ist sache der mieter. hier bitte aber auch wieder vorsicht, denn was ist "normal".
du hast die möglichkeit die kaution erstmal 3 monate nicht auszuzahlen, danach entscheidet entweder ein richter oder eine einigung.
--
plumpudding
vor solchen mietern kannst du dich leider nicht schützen. ich bin grundstücks- und wohnungswirtin und kann von daher ein lied über solche mieter singen. es nützt dir auch nichts dir einen mietvertrag zu stricken, da alle passagen, die gegen unsere rechtssprechung sind, im falle eines verfahrens automatisch für unwirksam erklärt werden. du kannst lediglich versuchen ab und zu die mieter besuchen, um dir über den zustand der wohnung ein bild zu machen.
allerdings ist es nicht richtig, das die wohnung nicht besenrein übergeben werden muss. mach fotos und wende dich an den haus und grundbesitzerverein. vielleicht hast du die möglichkeit wenigsten wegen starker verunreinigung und abnutzung etwas zu bekommen. denn alles was über die normale abnutzung hinweg geht, ist sache der mieter. hier bitte aber auch wieder vorsicht, denn was ist "normal".
du hast die möglichkeit die kaution erstmal 3 monate nicht auszuzahlen, danach entscheidet entweder ein richter oder eine einigung.
--
plumpudding
Hallo,klaxbremen,
wenn Du mit dem Wort "Mietnomaden" googlest, siehst du auch
einige Artikel, wie man sich vor Mietnomaden schützen kann.
Viele Grüße
--
arno
wenn Du mit dem Wort "Mietnomaden" googlest, siehst du auch
einige Artikel, wie man sich vor Mietnomaden schützen kann.
Viele Grüße
--
arno
Re: Schmutzmieter: Bei Auszug =
Hallo plumpudding,
hallo Karl,
vielen Dank für Eure Hilfe.
wenn die Mietkaution reichen würde, ware es ja sehr schön, aber selbst die Wände sind so verschmutzt, daß der Maler kommen muß. - Aber zurückbehalten werde ich die Kaution erst einmal bis zur .... ("in die Steinzeit").. laß den alten Mieter man mahnen. -
Bilder habe ich von allen "schönen" Stellen zur Genüge gemacht. Wenn es vor Gericht gehen sollte und ich bekomme kein Recht, werde ich fragen lassen, ob dieser vom Mieter hinterlassene Zustand dem richterlichen Niveau entspricht. - Ich weiß gar nicht, wie man eine Wohnung in solch kurzer Zeit so verwahrlosen lassen kann. -
Die Vorsorgemaßnahmen werde ich in Zukunft wohl mehr in den Vordergrund stellen müssen.
Wie sieht es denn bei einer Neuvermietung mit einem Übergabe-Protokoll mit einer entsprechender Rückgabeverpflichtung aus?
Wobei eine mit dem neuen Mieter gemeinsam aufgesetzte ausführliche Wohnungsbeschreibung - verbunden mit gemeinsam bei Einzug aufgenommenen Fotos der renovierten Wohnung - Bestandteil dieses Übergabe-/Rückgabeprotokolls sind.
Verbunden mit der Verpflichtung, daß bei Mietende die Wohnung in dem Zustand zurückzugeben ist, wie sie beim Einzug gemeinsam besichtigt und durch Unterschrift bestätigt, Mängelfrei, wie beschrieben - laut unterschriebener ausführlicher Beschreibung der Mieträume - und fotografisch dokumeniert und die Fotos die verbindliche Grundlage zur Rückgabeart/Qualität der Wohnung dokumentieren.
Oder muß man dann auch noch damit rechnen, daß Vereinbarungen zur Renovierungspflicht des Mieters dieser Art von den heutigen Richtern verworfen werden können? - Zumindest dürfte m.M. keine Verpflichtung zur Kautionsrückgabe mehr bestehen. - Ob man seine Auslagen ersetzt bekommt ist, dann evtl. wenigstens halbwegs gewährleistet
--
klaxbremen
hallo Karl,
vielen Dank für Eure Hilfe.
wenn die Mietkaution reichen würde, ware es ja sehr schön, aber selbst die Wände sind so verschmutzt, daß der Maler kommen muß. - Aber zurückbehalten werde ich die Kaution erst einmal bis zur .... ("in die Steinzeit").. laß den alten Mieter man mahnen. -
Bilder habe ich von allen "schönen" Stellen zur Genüge gemacht. Wenn es vor Gericht gehen sollte und ich bekomme kein Recht, werde ich fragen lassen, ob dieser vom Mieter hinterlassene Zustand dem richterlichen Niveau entspricht. - Ich weiß gar nicht, wie man eine Wohnung in solch kurzer Zeit so verwahrlosen lassen kann. -
Die Vorsorgemaßnahmen werde ich in Zukunft wohl mehr in den Vordergrund stellen müssen.
Wie sieht es denn bei einer Neuvermietung mit einem Übergabe-Protokoll mit einer entsprechender Rückgabeverpflichtung aus?
Wobei eine mit dem neuen Mieter gemeinsam aufgesetzte ausführliche Wohnungsbeschreibung - verbunden mit gemeinsam bei Einzug aufgenommenen Fotos der renovierten Wohnung - Bestandteil dieses Übergabe-/Rückgabeprotokolls sind.
Verbunden mit der Verpflichtung, daß bei Mietende die Wohnung in dem Zustand zurückzugeben ist, wie sie beim Einzug gemeinsam besichtigt und durch Unterschrift bestätigt, Mängelfrei, wie beschrieben - laut unterschriebener ausführlicher Beschreibung der Mieträume - und fotografisch dokumeniert und die Fotos die verbindliche Grundlage zur Rückgabeart/Qualität der Wohnung dokumentieren.
Oder muß man dann auch noch damit rechnen, daß Vereinbarungen zur Renovierungspflicht des Mieters dieser Art von den heutigen Richtern verworfen werden können? - Zumindest dürfte m.M. keine Verpflichtung zur Kautionsrückgabe mehr bestehen. - Ob man seine Auslagen ersetzt bekommt ist, dann evtl. wenigstens halbwegs gewährleistet
--
klaxbremen
du hast die möglichkeit die kaution erstmal 3 monate nicht auszuzahlen, danach entscheidet entweder ein richter oder eine einigung.
Die Kaution kann 6 Monate einbehalten werden.
--
ursula_j
@ : "...Aussage des Mieters: laut Mieterverein Bremen hätte er es nicht einmal nötig, seine Wohnung besenrein zu übergeben..."
Dies war die Kernaussage des Eingangpostings.
Meine Meinung: Wer eine Wohnung als Schweinestall hinterlässt, dem würde ich die Behauptung, der Mieterverein habe solches gesagt, nicht abnehmen.
--
schorsch
Dies war die Kernaussage des Eingangpostings.
Meine Meinung: Wer eine Wohnung als Schweinestall hinterlässt, dem würde ich die Behauptung, der Mieterverein habe solches gesagt, nicht abnehmen.
--
schorsch
hallo schorsch,
so war auch meine reaktion. bei einer beabsichtigten übergabe durch den mieter habe ich mündlich eine frist von einer woche gestellt betr. beseitigung.
da dieses abgelehnt wurde (durch rückgabe der schlüssel in meinen briefkasten + einem kurzen mieterbrief), habe ich alle schmutzstellen aufgelistet und per einschreiben+rückschein zur beseitigung bis monatsende gestellt. bisher keine reaktion - auch nicht von seinem mieterverein.
--
klaxbremen
so war auch meine reaktion. bei einer beabsichtigten übergabe durch den mieter habe ich mündlich eine frist von einer woche gestellt betr. beseitigung.
da dieses abgelehnt wurde (durch rückgabe der schlüssel in meinen briefkasten + einem kurzen mieterbrief), habe ich alle schmutzstellen aufgelistet und per einschreiben+rückschein zur beseitigung bis monatsende gestellt. bisher keine reaktion - auch nicht von seinem mieterverein.
--
klaxbremen
Nach meinem Kenntnisstand kann man sich nur schützen, indem man gleich zu Anfang im Mietvertrag vereinbart, dass die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand bzw. renoviert zu verlassen ist. Habe mal ein wenig gegoogelt und das hier gefunden:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Checklisten/check8.htm
Kann Deinen Ärger verstehen, was nützt die Kaution, wenn die Wohnung versaut ist. Hatte selber schon solche Mietnomaden in einer Wohnung, allerdings zahlte der seine Miete nicht und wir mußten klagen. Außer Spesen nix gewesen und wir warten heute noch auf die rückständige Miete. leider sind die Gesetzte eher pro Mieter, so dass der Vermieter so gut wie keine Handhabe hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietnomade
--
cassandra
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Checklisten/check8.htm
Kann Deinen Ärger verstehen, was nützt die Kaution, wenn die Wohnung versaut ist. Hatte selber schon solche Mietnomaden in einer Wohnung, allerdings zahlte der seine Miete nicht und wir mußten klagen. Außer Spesen nix gewesen und wir warten heute noch auf die rückständige Miete. leider sind die Gesetzte eher pro Mieter, so dass der Vermieter so gut wie keine Handhabe hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietnomade
--
cassandra
Re: Schmutzmieter: Bei Auszug =
geschrieben von ehemaliges Mitglied
nur in besonderen fällen ursula
--
plumpudding
--
plumpudding