Aktuelle Themen Schmerzensgeld für Kindsmörder?
Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
okay, liebe lifong; da sind wir ja einer Meinung.
Hafel
Hafel
"Durch die Androhung der Schmerzzufügung [...], angeordnet von Daschner [damals stellvertretender Frankfurter Polizeipräsidenten] und gebilligt vom [hessischen] Innenministerium [unter dem damaligen Innenminister Volker Bouffier], wurde planvoll, vorsätzlich und in Kenntnis der Rechtswidrigkeit dieses Tuns und der Gefahr der Unverwertbarkeit der Aussage in die Menschenwürde, die das höchste Verfassungsgut darstellt [...], eingegriffen", so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Weiter führt die Kammer aus: "Bei dieser Beurteilung ist es gänzlich unerheblich und darf schlechthin nicht berücksichtigt werden, dass der Kläger zuvor eine Straftat begangen hat. Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben."
Quelle... Landgericht Frankkfurt am Main, Presseinformation, 04.08.2011
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Wolfgang
Hervorhebung von mir.
Es steht hier nicht zu Debatte, ob Folter oder Androhung von Folter gebilligt werden soll.
Mein moralisches Empfinden und Unverständnis, welches offenbar von dir als propagandieren der Rechtlosigkeit angesehen wird, bezieht sich darauf, dass in Berufung auf der Menschenwürde gebilligt werden muss, dass die Schwere der Straftat der ermittelnden Behorde nicht in Relation zur Schwere der Straftat des rechtskrätig verurteilten Kindsmörders gesetzt wird. Nicht nur für mich ist dies nicht unerheblich, es ist zumindest wert gedanklich überprüft zu werden eben auch wegen der Menschenwürde, die JEDEM zusteht.
Hier wird womöglich ein Präsidenzfall geschaffen und ich meine das Recht zu haben darauf zu beharren, dass mir diese Rechtsauffassung nachvollziehbar erklärt wird.
Mareike
Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ich würde den „Präzendenzfall“ genau andersherum sehen. Natürlich gefällt niemandem, auch von den Befürwortern des Urteils, rein moralisch und emotional nicht, dass ein solch kaltherziger Verbrecher, dem sein Opfer und dessen Angehörige sch .. . egal sind, noch eine Entschädigung bekommt. Darum geht es aber nicht. Im juristischen Sinne war das Urteil m. E. unbedingt geboten, weil sonst genau der umgekehrte Präzedenzfall geschaffen würde. Nämlich einer, dessen Aussage lauten würde, dass Folter oder Folterandrohungen in Notfällen gerechtfertigt wären und als Beweismittel verwendet werden dürften. Das würde zwar „Volkes Stimme“ widerspiegeln, und vielen Meinungen entgegenkommen, aber es wäre ungesetzlich. Denn Aussagen, die auf diese Weise zustande gekommen sind, dürfen nicht einmal als Beweismittel verwendet werden. Das sagt der Satz des Urteils aus, in dem von der „Unverwertbarkeit der Aussage“ die Rede ist (s. o.)
Und das muss auch so bleiben, sonst wäre es der Beginn der Entwicklung von einem Rechtsstaat zu einem Willkürstaat.
Im Übrigen ist diese Diskussion inzwischen furchtbar ausgelutscht. Es sind bereits alle Argumente schon mehrfach wiederholt worden.
Und das muss auch so bleiben, sonst wäre es der Beginn der Entwicklung von einem Rechtsstaat zu einem Willkürstaat.
Im Übrigen ist diese Diskussion inzwischen furchtbar ausgelutscht. Es sind bereits alle Argumente schon mehrfach wiederholt worden.
Ich gehe davon aus dass dieser Irre nicht zurechnungsfähig ist, ich glaube nicht dass dieses Individium noch wie normal denkende seine Rechte einfordern kann!
Auch wenn er juristisch ausgebildet ist, verhindert das nicht ihm ein Vormund zu stellen welcher entscheided für dieses Objekt.
Philippe
Wenn er nicht zurechnungsfähig wäre, wäre er in der Psychiatrie und nicht im normalen Strafvollzug (auch dies ist Bestandteil unseres Rechtsstaates). Und was Sie mit dem Vormund meinen, verstehe ich nicht.
Ich verstehe aber, dass er von dem eingeklagten Betrag keinen Cent sehen wird,da zuerst seine hoch angelaufenen Gerichtskosten getilgt werden müssen (was er sowieso nie schaffen wird). Somit erhält also der deutsche Staat/Steuerzahler doch noch etwas Geld zurück, was ja auch nicht schlecht ist, oder? Olga
Auch wenn er juristisch ausgebildet ist, verhindert das nicht ihm ein Vormund zu stellen welcher entscheided für dieses Objekt.
Philippe
Wenn er nicht zurechnungsfähig wäre, wäre er in der Psychiatrie und nicht im normalen Strafvollzug (auch dies ist Bestandteil unseres Rechtsstaates). Und was Sie mit dem Vormund meinen, verstehe ich nicht.
Ich verstehe aber, dass er von dem eingeklagten Betrag keinen Cent sehen wird,da zuerst seine hoch angelaufenen Gerichtskosten getilgt werden müssen (was er sowieso nie schaffen wird). Somit erhält also der deutsche Staat/Steuerzahler doch noch etwas Geld zurück, was ja auch nicht schlecht ist, oder? Olga
Aussagen, die auf diese Weise zustande gekommen sind, dürfen nicht einmal als Beweismittel verwendet werden. Das sagt der Satz des Urteils aus, in dem von der „Unverwertbarkeit der Aussage“ die Rede ist (s. o.)
Und das muss auch so bleiben, sonst wäre es der Beginn der Entwicklung von einem Rechtsstaat zu einem Willkürstaat.
Genau da liegt der Widerspruch: Er wurde rechtskräftig verurteilt, somit nicht auf Grund von unrechtmäßig erpressten Geständnisse ...(?)
Mareike
Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
@ mareike: "von unrechtmäßig erpressten Geständnisse ...(?)"
Unrechtmäßig erpresste Geständnisse sind vor Gericht nicht zugelassen. Das hatte bereits klar Marina geschrieben. Also diese "Version" scheidet aus.
Ihm (dem Täter) ist aber Folter angedroht worden und das ist eben (zum Glück) eine strafbare Handlung. Darauf hat er sich bezogen. So schwer ist das eigentlich nicht zu vertstehen.
hafel
Unrechtmäßig erpresste Geständnisse sind vor Gericht nicht zugelassen. Das hatte bereits klar Marina geschrieben. Also diese "Version" scheidet aus.
Ihm (dem Täter) ist aber Folter angedroht worden und das ist eben (zum Glück) eine strafbare Handlung. Darauf hat er sich bezogen. So schwer ist das eigentlich nicht zu vertstehen.
hafel
@hafel
Ich staune nur, mit welcher Gelassenheit Du Deine (in diesem Fall richtigen) Argumente wieder und immer wieder aufs neue schreibst. Wenn´s die Leute beim ersten Mal nicht kapieren wollen, werden sie´s beim zwölften mal auch nicht.
Ich staune nur, mit welcher Gelassenheit Du Deine (in diesem Fall richtigen) Argumente wieder und immer wieder aufs neue schreibst. Wenn´s die Leute beim ersten Mal nicht kapieren wollen, werden sie´s beim zwölften mal auch nicht.
Ich befürchte, es geht gar nicht um das kapieren - viele wollen (bei jedem Thema) einfach nicht einsehen,dass andere nicht ihrer Meinung sind. Irgendwann geht es nicht mehr ums Thema, sondern nur noch ums "Rechthaben", was immer das dann sein soll. Olga
Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
@ dutch:
Nein das stimmt so nicht ganz. Eine alte pädagigische Regel ist, wenn es beim ersten Anlauf nicht verstanden wurde, musst man/frau im weiteren Anlauf "eine Stufe niedriger" gehen. Irgendwann wird es dann verstanden..
Hafel
Nein das stimmt so nicht ganz. Eine alte pädagigische Regel ist, wenn es beim ersten Anlauf nicht verstanden wurde, musst man/frau im weiteren Anlauf "eine Stufe niedriger" gehen. Irgendwann wird es dann verstanden..
Hafel
Ihm (dem Täter) ist Folter angedroht worden - ja
und das ist eben (zum Glück) eine strafbare Handlung - ja
er hat ein Recht angehört zu werden - ja
aber ist daraus auf jedem Fall ein Anspruch auf Schmerzensgeld ableitbar?
Bitte jetzt nicht mit 1, 3000 oder 10000 argumentieren - nicht alles ist in Geld zu fassen.
Mareike
und das ist eben (zum Glück) eine strafbare Handlung - ja
er hat ein Recht angehört zu werden - ja
aber ist daraus auf jedem Fall ein Anspruch auf Schmerzensgeld ableitbar?
Bitte jetzt nicht mit 1, 3000 oder 10000 argumentieren - nicht alles ist in Geld zu fassen.
Mareike