Aktuelle Themen Schmerzensgeld für Kindsmörder?
Es ist eine der Grundfragen der Rechtsphilosophie, in welchem Verhältnis Recht und Moral zueinander stehen. Ganz so einfach ist meiner Meinung nach dieses Gerichturteil nicht abzutun. Das moralische Empfinden vieler, nicht nur der Bildleser, kann nicht ignoriert werden. Eine Ethikkommission sollte sich mit diesem Urteil befassen.
Mareike
Mareike
Ich würde es begrüßen, wenn eine Ethikkommission sich damit befassen würde, warum diese Klage überhaupt zugelassen wurde.
Das Urteil selber finde ich angemessen.
Folter und auch die Androhung ist rechtswidrig und muss bestraft werden.
Die Polizisten wurden bestraft, und ich gehe davon aus, dass sie dieses auch bewusst in Kauf nahmen, als sie dem Kindermörder gedroht haben.
Das Urteil selber finde ich angemessen.
Folter und auch die Androhung ist rechtswidrig und muss bestraft werden.
Die Polizisten wurden bestraft, und ich gehe davon aus, dass sie dieses auch bewusst in Kauf nahmen, als sie dem Kindermörder gedroht haben.
Mareike, da kann ich mich voll anschließen.
Ein Mensch, der so gegen das Recht verstoßen hat, wagt es, für sich seine Rechte einzuklagen. Nun, das kann er ja, das gibt unsere Gesetzgebung eben her.
Es steht natürlich jedem zu und es ist ja auch sein Recht, streng nach unserem Gesetz zu urteilen.
Zum Glück gibt es aber auch Menschen, die Recht und Gesetz ihrem Gewissen nach anders einordnen können - gedanklich - ohne unsere Rechtsordnung zu verletzen. Und soviel Freiheit ist ja letztlich auch erlaubt.
lifong2007
Ein Mensch, der so gegen das Recht verstoßen hat, wagt es, für sich seine Rechte einzuklagen. Nun, das kann er ja, das gibt unsere Gesetzgebung eben her.
Es steht natürlich jedem zu und es ist ja auch sein Recht, streng nach unserem Gesetz zu urteilen.
Zum Glück gibt es aber auch Menschen, die Recht und Gesetz ihrem Gewissen nach anders einordnen können - gedanklich - ohne unsere Rechtsordnung zu verletzen. Und soviel Freiheit ist ja letztlich auch erlaubt.
lifong2007
Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
"Durch die Androhung der Schmerzzufügung [...], angeordnet von Daschner [damals stellvertretender Frankfurter Polizeipräsidenten] und gebilligt vom [hessischen] Innenministerium [unter dem damaligen Innenminister Volker Bouffier], wurde planvoll, vorsätzlich und in Kenntnis der Rechtswidrigkeit dieses Tuns und der Gefahr der Unverwertbarkeit der Aussage in die Menschenwürde, die das höchste Verfassungsgut darstellt [...], eingegriffen", so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Weiter führt die Kammer aus: "Bei dieser Beurteilung ist es gänzlich unerheblich und darf schlechthin nicht berücksichtigt werden, dass der Kläger zuvor eine Straftat begangen hat. Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben."
Quelle... Landgericht Frankkfurt am Main, Presseinformation, 04.08.2011
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Wolfgang
Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
Danke Wolfgang, daß Du das noch eingestellt hast. Ich verstehe das und kann es auch nachvollziehen, was das Gericht erläutert. Aber ich erlaube mir trotzdem meine eigenen Gedanken. Für mich ist das nicht verwerflich. lifong2007
Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
Ach, ich war ja gar nicht angesprochen. Entschuldigung Wolfgang. Nun kennst Du meine "eigenwillige Meinung". lifong2007
Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
jeder darf seine meinung haben und die auch äußern. so lange das recht regiert und die gerichte recht sprechen, ist alles ok. die paar am stammtisch, die sich entrüsten und die rechtlosigkeit propagieren, stören nicht weiter. gottseidank sind sie machtlos.
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Wolfgang
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Wolfgang
Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ist es eigentlich schon mal ins Bewusstsein gelangt, wie milde, fast entschuldigend, das Gericht diese Straftat abgeurteilt hat?
Die Mindeststrafe wäre an sich viel höher ausgefallen.
Damit wurde sowohl dem Gesetz als auch dem Menschenverstand (der eben nicht dem Deutschen Kadavergehorsam entsprach) Genüge getan.
Dem Menschenverstand, als es darum ging, das Leben des Jungen zu retten.
Die Mindeststrafe wäre an sich viel höher ausgefallen.
Damit wurde sowohl dem Gesetz als auch dem Menschenverstand (der eben nicht dem Deutschen Kadavergehorsam entsprach) Genüge getan.
Dem Menschenverstand, als es darum ging, das Leben des Jungen zu retten.
Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
@ lifong2007: "Zum Glück gibt es aber auch Menschen, die Recht und Gesetz ihrem Gewissen nach anders einordnen können - gedanklich - ohne unsere Rechtsordnung zu verletzen. Und soviel Freiheit ist ja letztlich auch erlaubt."
Ohh, da bewegen wir uns aber in einer großen Grauzone. Über Menschenrechte, Rechtsordnungen und Freiheit gibt es eine sehr breite Palette von Denkmustern. Da kommen auch die Stammtischdenkweisen mit ins Spiel.
Nein lifong, dass sehe ich anders. Der Staat hat sich eine Rechtsordnung gegeben und an diese haben sich die Gerichte zu halten. Natürlich hat die Rechtssprechung innerhalb der Gesetzgebung eine "gewisse Flexibilität" (das Strafmaß kann von... bis gehen), aber hier handelt es sich nicht um einen Strafprozess, sondern um einen Zivilprozess. Dieser wäre gar nicht möglich, wenn nicht im Vorfeld eine straffähige Verfehlung (durch die Polizei) erfolgt sei.
"Volksempfinden" sind für solche Rechtsfragen sehr gefährlich, da das Volksempfinden ein Begriff aus der Zeit des Nationalsozialismus ist. Durch eine elastische Gesetzgebung sollte sich das Primat des Politischen gegenüber dem Recht bewähren.
Hafel
Ohh, da bewegen wir uns aber in einer großen Grauzone. Über Menschenrechte, Rechtsordnungen und Freiheit gibt es eine sehr breite Palette von Denkmustern. Da kommen auch die Stammtischdenkweisen mit ins Spiel.
Nein lifong, dass sehe ich anders. Der Staat hat sich eine Rechtsordnung gegeben und an diese haben sich die Gerichte zu halten. Natürlich hat die Rechtssprechung innerhalb der Gesetzgebung eine "gewisse Flexibilität" (das Strafmaß kann von... bis gehen), aber hier handelt es sich nicht um einen Strafprozess, sondern um einen Zivilprozess. Dieser wäre gar nicht möglich, wenn nicht im Vorfeld eine straffähige Verfehlung (durch die Polizei) erfolgt sei.
"Volksempfinden" sind für solche Rechtsfragen sehr gefährlich, da das Volksempfinden ein Begriff aus der Zeit des Nationalsozialismus ist. Durch eine elastische Gesetzgebung sollte sich das Primat des Politischen gegenüber dem Recht bewähren.
Hafel
hafel, ich respektiere doch das Urteil. Da hast Du mich nicht richtig verstanden. Ich habe von Gedanken gesprochen, die frei sind. Die ich aber letztlich wieder einordnen muß, weil die Gesetze bindend sind und damit ja auch eine für alle gültige Ordnung vorgegeben ist. lifong2007