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Aktuelle Themen Schmerzensgeld für Kindsmörder?

pschroed
pschroed
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von pschroed
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.08.2011, 17:58:49
Damit bestand unmittelbare Lebensgefahr für den kleinen Jungen. Digizar


So sehe ich das auch, wenn man selbst als Elternteil daran beteiligt wäre dann sehe die Welt schon wieder ganz anders aus !

Philippe
pilli
pilli
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von pilli
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.08.2011, 18:42:43
ahja...

dann sollten jetzt die "aussergewöhnliche Massnahmen" geltendes recht aushebeln?

nur gut, dass es nicht nur einen entscheidungungsträger in demokratischen staaten hat, denn wozu wohl bietet die demokratie die "Gewaltenteilung"?

Gewaltenteilung (in der Schweiz Gewaltentrennung)

ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden. Ihren Ursprung hat das Prinzip der Gewaltenteilung in den staatstheoretischen Schriften von John Locke und Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 1748), die sich gegen Machtkonzentration und Willkür im Absolutismus richteten. Heute ist Gewaltenteilung Bestandteil jeder modernen Demokratie, ihre Ausprägung variiert jedoch stark von Land zu Land
geschrieben von wiki meint dazu:


noch watt:

persönliche betroffenheit darf sich jede privatperson erlauben; auch davon träumen, als absoluter herrscher mal tätig zu werden; aber von den entscheidungungsträgern erwarte ich anderes!

--
pilli


pschroed
pschroed
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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von pschroed
als Antwort auf pilli vom 06.08.2011, 19:09:08
Guten Abend pilli

Nehme mal ein Rettungsschwimmer sieht ein Schwimmer in Schwierigkeiten 100 mtr vom rettenden Ufer entfernt und schon sehr nah vor dem Abschied. Der Retter schwimmt zu dem Ertrinkenden hin und versucht dem Ertrinkenden zu helfen,in diesem Moment fasst der Ertrinkende den Retter am Hals und hält sich am Retter fest. > Beide geraten in Lebensgefahr !

So und jetzt ?

Knall ich ihm eine oder nicht ? Helfe ich ihm oder helfe ich ihm nicht ?

Wenn ich ihm eine Knalle (entschuldige den Ausdruck) stelle ich die Würde eines Menschen in Frage,füge ich ihm Schmerzen zu ist es illegal, nach dem Gesetz strafbar du hättest aber eine Chance ihn ruhig zu stellen sowie eventuell zu retten. ??

Jakob 11 Jahre

Wenn man weiss der Irre ich weiss er ist nach den Gutachter kein Irrer, hat den Schlüssel zur Warheit und du kannst mit der Aussage von ihm das Leben eventuell von einem 11 jährigen retten, dann würde ich schon Kompromisse eingehen.

Ich weiss die Würde des Menschen ist unantastbar, Foltern ist verboten usw. das ist alles richtig und wahr , aber die Rettung eines Menschen ist mir persönlich in solch Situationen wichtiger, insbesonders bei einem Kind.


Phili

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passant_11
passant_11
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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von passant_11
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.08.2011, 18:42:43
Szenario:
Es wird vermutet, der Junge lebt noch. Der eigene.
Sitzt aber auf einer Zeitbombe, die in 3 Stunden hochgeht.
Und der Täter schweigt beharrlich.

Den würde ich garantiert nicht höflich anbetteln,
er möge doch bitte bitte so nett sein und mir den Ort verraten.




Eben. Es geht doch hier nicht um Folter aus dumpfen Rachegelüsten heraus.
Es gilt, wie überall, die Verhältnissmäßigkeit zu waren. Und wenn, wie in diesem Fall, die Möglichkeit besteht, das Leben eines Kindes zu retten, darf der geständige Verbrecher auch durchaus mal in den Schwitzkasten genommen werden.

Die Polizei darf sogar Menschen auf offener Straße erschießen, wenn dadurch das Leben Unschuldiger geschützt wird. Man glaubt es kaum. Das bspw. ist durch die bestehende Gesetzeslage gedeckt, und hat für den Betroffenen weit bösere Folgen.
Mareike
Mareike
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von Mareike
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.08.2011, 18:42:43
Ich denke auch, dass exakt hier das Problem liegt. Es gibt Notwehr, es gibt Regelungen für Amokläufer und Terroristen, sogar Flugzeuge sollen vorbeugend abgeschossen werden dürfen ....Die Gesetze im Rechtsstaat werden von Menschen verfasst - es ist und bleibt eine Gradwanderung. Entscheidend ist meiner Meinung nach die Frage ob die Täterschaft absulut geklärt war als die Folterandrohungen stattfanden.

Vielleicht ist es gut, dass diese Thematik erneut thematisiert wird.

Mareike
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von rolf †
als Antwort auf Mareike vom 06.08.2011, 19:53:43
Damit bestätigst du doch, daß die Folterdrohung auch nach deinem Verständnis nicht angebracht war.
Die Täterschaft war ja zu dem Zeitpunkt noch nicht absolut geklärt, er war ja noch nicht verurteilt.

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passant_11
passant_11
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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von passant_11
als Antwort auf rolf † vom 06.08.2011, 19:58:32
Die Täterschaft war ja zu dem Zeitpunkt noch nicht absolut geklärt, er war ja noch nicht verurteilt.
geschrieben von rolf


Was aber eine reine Formalie war.
Er HATTE die Entführung im Verhör zugegeben.
Die Polizisten waren deshalb aufgefordert, zur Wahrung der Menschenwürde unkonventionell zu handeln.
hafel
hafel
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von hafel
als Antwort auf pschroed vom 06.08.2011, 19:46:10
@ pschroed:

Dein Beispiel hat nur sehr entfernt etwas mit dem hier "behandelnden Fall" zu tun.

Zunächst: Wenn ein Retter bei der Lebensrettung eines Menschen oder Tiers einen Fehler macht, wird er dafür nicht belangt.

Hier in dem vorliegenden Fall wollte aber die Polizei nicht den Mörder retten, sondern ihn durch Androhung von Folter zur Bekanntgabe des Standortes des Jungen zwingen. Das verwechselst Du hier leider.

Dein Beispiel wäre vielleicht vergleichbar, wenn der Retter zur Person X sagt: "ich will den Jungen im Wasser retten. Wenn du mir nicht sagst wie ich ihn retten kann, drohe ich Dir Folter an".

Hafel


Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pschroed vom 06.08.2011, 19:46:10
So und jetzt ?
Knall ich ihm eine oder nicht ? Helfe ich ihm oder helfe ich ihm nicht ?

Das Problem ist keines, denn das beinhaltet die Ausbildung eines Rettungsschwimmers. Er darf ihn KO schlagen um sein eigenes Leben und das des Ertrinkenden zu retten. (Handlung im Affekt!)

Das der Mörder nicht nur ein Mörder, sondern auch ausgesprochen dumm ist, habe ich in einem früheren Beitrag schon geschrieben. Er fordert für sich etwas, was er anderen Menschen nicht zugebilligt hat. Selbstverständlich durften die beiden Vernehmer lt. Strafprozessordnung nicht so handeln. Sie haben es aber getan und das war in dieser Situation richtig und angebracht. Sie wurden dafür später strafrechtlich verurteilt.

Ich hätte auch mit american-waterboarding gedroht und angewendet. Pasta. Woher sollten sie wissen, das der Junge zum Zeitpunkt der Vernehmung nicht mehr am Leben war.
passant_11
passant_11
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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von passant_11
als Antwort auf hafel vom 06.08.2011, 20:09:01
Dein Beispiel wäre vielleicht vergleichbar, wenn der Retter zur Person X sagt: "ich will den Jungen im Wasser retten. Wenn du mir nicht sagst wie ich ihn retten kann, drohe ich Dir Folter an".

Hafel



Das Beispiel hinkt.

Er hätte dann schon sagen müssen:

" Wenn Du mir den einzigen verfügbaren Rettungsring, der sich in Deinem Auto befindet, nicht sofort übergibst, muss ich Dir bissel weh tun, damit Du ihn rausrückst."

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