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Aktuelle Themen Schmerzensgeld für Kindsmörder?

Mareike
Mareike
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von Mareike
Ich hätte mir ein salomonisches Urteil gewünscht.
Das Gericht hat die Aufgabe Recht zu sprechen. Folter ist verboten. Das Schmerzengeld hätte zum Beispiel einer Organisation wie der Weiße Ring zugesprochen werden können.

Mareike
yuna
yuna
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von yuna
Auch auf die Gefahr hin, dass gleich Steine fliegen - Gäfgen hat mit seiner juristischen Aktion unserem Rechtsstaat, kann man sagen, einen Gefallen getan.
Folter ist Tabu ebenso wie die Androhung der Folter.
Wer droht, wird bestraft - so war es ja auch.
Wer klagt, weil ihm gedroht wurde, unterstreicht damit, dass eine Folterdrohung zu Recht verboten ist/bestraft wird (sei mal dahingestellt, ob Gäfgen soweit gedacht hat).
Wie leicht könnte man sonst sagen: "Na ja, die Drohung kann so schlimm ja nicht gewesen sein... solange die Polizei nur ein bisschen droht, sollen sich die Verbrecher mal nicht so anstellen..., sind schließlich Verbrecher."
So was darf einfach nicht passieren. Die Vergangenheit hat oft genug gezeigt, wie schnell solche Anfänge ausufern. Jeder empfindet anders, deshalb muss die Rechtsprechung ja auch objektiv erfolgen, um gerecht sein zu können. Somit ist (auch durch das Urteil des Gerichts) doppelt untermauert, wie wenig Spaß wir da bei auch nur der Androhung von Folter, verstehen.
Es soll ja Politiker in diesem Land geben, die würden für diverse Informationen sogar Folter in Kauf nehmen. Da darf also absolut kein Ansatz geboten werden.
anjeli
anjeli
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von anjeli
als Antwort auf Mareike vom 06.08.2011, 13:14:32
Ich bleibe trotzdem bei meiner Meínung, dass es auch ein
anderes Urteil hätte geben können.

Für mich sind es Wortklaubereien.
Auch einen Schadensersatzanspruch ist nicht gegeben, weil er ja nicht gefoltert worden ist.
Wäre das passiert, dann wäre ein Schadensersatzanspruch gerechtfertigt.

Das ist meine Meinung und die habe ich mir gebildet, nachdem
ein Richter gestern ín dieser Richtung argumentiert hat.
Der Richter sprach auch von einer symbolischen Entschädigung
von einem Euro und meinte, dann hätte jeder das Urteil verstanden.

anjeli

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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf anjeli vom 06.08.2011, 13:40:13
Auch die Androhung von Folter ist in einem Rechtsstaat veboten. Aus gutem Grund!
Und ich bin heilfroh, dass hier Juristen entschieden haben, die nicht nach einem dubiosen "Bauchgefühl", sondern nach Recht und Gesetz geurteilt haben. Alles andere hätte mich beunruhigt, denn ich möchte weiter in einem Rechts- und nicht in einem Folter- oder auch nur Folterandrohungsstaat leben.
clara
clara
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von clara
als Antwort auf anjeli vom 06.08.2011, 13:40:13
@ Anjeli, das Gericht musste sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs richten, und dieser entschied, dass die Androhung von Folter der Folteranwendung gleich zu setzen ist. Der Europäische Gerichtshof verzichtete wenigsten auf die Forderung, den ganzen Prozess nochmal auf zu rollen.

Bemerkenswert ist ja auch, dass Straßburg entschieden hatte, Zitat, "dass Gäfgens Verurteilung zu lebenslanger Haft nicht auf Beweismitteln beruht habe, die mit Hilfe der Folterdrohung gewonnen wurden. Vielmehr habe Gäfgen in seinem Strafprozess ein neues Geständnis abgelegt und dies als Ausdruck seiner Reue bezeichnet."

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1275364249902

Clara
pippa
pippa
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von pippa
als Antwort auf clara vom 06.08.2011, 13:54:59
Hätte man die Klage des G. nicht wegen Sittenwidrigkeit abweisen können?
Die Polizisten sind schließlich bestraft worden.

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clara
clara
Mitglied

Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von clara
als Antwort auf pippa vom 06.08.2011, 13:57:24
Das ist eine interessante Frage, Pippa! Aber ich glaube, das hätte auch wieder der Europäische Gerichtshof entscheiden müssen, was die ganze ekelhafte Geschichte wieder weiter hinaus gezogen hätte.

Clara
Mareike
Mareike
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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von Mareike
als Antwort auf pippa vom 06.08.2011, 13:57:24
Wenn Gäfgens Geständnis nachweislich durch Androhung von Folter zustande gekommen wäre, was wäre dann?
Mareike
clara
clara
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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von clara
als Antwort auf Mareike vom 06.08.2011, 14:05:20
Mareike, deshalb finde ich auch gut, dass sich das Gericht bei seinem Urteil eben nicht auf die
Folterandrohung berief, sondern auf das vor Gericht wiederholte Tatgeständnis Gäfgens.

Clara
passant_11
passant_11
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Re: Schmerzensgeld für Kindsmörder?
geschrieben von passant_11
als Antwort auf ehemaligesMitglied35 vom 05.08.2011, 10:27:14
Ich sehe da keine Lücke, sondern im Gegenteil die Wohlausgewogenheit unserer Gesetze.

Der eine hat gemordet, wurde gefasst, vor Gericht gestellt, verurteilt und büßt jetzt seine Strafe ab.

Das ist eine Sache.

Der Polizeidirektor und der Vernehmungsbeamte haben aber gegen den Artike 2 des Grundgesetzes verstoßen:

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Folterverbot 1

Die Strafprozessordnung sagt in ihrem § 136 a: "Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Misshandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose." Schon die Drohung hiermit ist verboten. Dies strikte Verbot hat seinen gesetzlichen Hintergrund in dem höchsten Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, im Grundgesetz. Nicht nur erklärt Artikel 1 die Würde des Menschen für unantastbar und schützt Artikel 2 die freie Entfaltung der Persönlichkeit, sondern auch im Grundgesetz - also sozusagen an allerhöchster Stelle - finden Sie eine Vorschrift mit der Klarheit des § 136 a der Strafprozessordnung. In Artikel 104 des Grundgesetzes heißt es nämlich: "Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden."

Folterverbot 2

Differendum es inter et inter! 1

Dass die jusistische Einforderung eine Schmerzengeldes durch ein solch widerliches Subjekt (sit venia verbo 2) empört, kann ich gut nachvollziehen, aber: was Recht ist, muss Recht bleiben. Wo kämen wir sonst hin?

Gruß
geschrieben von FritzR



Nun ist ja aber das Grundgesetz kein Naturgesetz.

Es ist auf demokratischem Weg änder- und einer neuen Situation anpassbar.
Für mich ist vorstellbar, dass in einer solchen Ausnahmelage, in der sich die vernehmenden Polizisten befanden, ein Paragraf zur Anwendung kommen könnte, der besagte Drohungen erlauben würde. Damit es nicht zu Missbräuchen kommt, müsste diese Maßnahme natürlich in jedem einzelnen Fall durch einen höheren Vorgesetzten, meinetwegen auch des zuständigen Polizeipräsidenten bestätigt werden.
Was ist schon eine Drohung gegen einen Schwerverbrecher gegen das qualvolle Sterben eines Kindes, eingepfercht in einer verschlossenen Kiste.

Also, nicht angesichts dieser lächerlichen Richtersprüche das Hohelied auf den Rechtsstaat singen, sondern die Gesetze, die nicht mehr in Welt passen, präzisieren.



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