Aktuelle Themen Schießbefehl

Re: Schießbefehl
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hugo vom 09.11.2009, 09:33:31
Schorsch, laß es bleiben.
Die lassen Dich sonst nicht wieder aus dem SED-Altersheim raus.
--
nordstern
ana
ana
Mitglied

Re: Schießbefehl
geschrieben von ana
als Antwort auf hugo vom 09.11.2009, 09:33:31

hugo
Einspruch !
und bitte nicht so voreilig handeln !

Nicht nur DU zeigst schorsch was Sache ist,sondern ich könnte z.B. auch
erzählen und zeigen, was Sache vor dem Mauerbau und nach dem Mauerbau war.
Denn ich kenne beide Teile unseres Staates !

Einverstanden Genosse hugo ?


ana
olga64
olga64
Mitglied

Re: Schießbefehl
geschrieben von olga64
als Antwort auf ana vom 09.11.2009, 10:01:34

Nicht nur DU zeigst schorsch was Sache ist,sondern ich könnte z.B. auch
erzählen und zeigen, was Sache vor dem Mauerbau und nach dem Mauerbau war.
Denn ich kenne beide Teile unseres Staates !




ana
[/quote]

Ana - haben Sie sich wirklich mit 16/17 Jahren, also noch ein Fast-Kind so sehr für Politik und deren Zusammenhänge in unserem Staat interessiert, bzw. dies kapiert?
Ich befürchte bei solchen Äusserungen immer, dass solche Menschen die Dinge versuchen zu übermitteln, die sie in ihren Familien gehört haben - natürlich als subjektive Weisheiten.

--
olga64

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clara
clara
Mitglied

Re: Schießbefehl
geschrieben von clara
als Antwort auf dunkelgraf vom 09.11.2009, 07:53:01
Es gab keinen Schießbefehl in der DDR. Während des Gerichtsprozesses gegen Egon Krenz hat man ihn intensiv gesucht aber nicht gefunden. Man konnte ihn auch nicht finden, weil es ihn nicht gab.

--
dunkelgraf


Natürlich gab es einen Schießbefehl in der DDR. Krenz hat diesen lediglich für die Demonstrationen an Honecker vorbei, quasi eigenmächtig verboten. Auszug aus der FAZ:

Wieso wurde im Grenzgebiet nicht geschossen? Und wenn die Antwort darauf auch immer einkalkulieren muss, dass die erschöpften Fußtruppen des Systems von der totalen Sinnlosigkeit staatlicher Gewaltmaßnahmen durchdrungen waren, so bleibt als Faktum: weil Krenz es verboten hatte. Bereits der Befehl 9/89, den Krenz gemeinsam mit Fritz Streletz an Honecker vorbei am 13. Oktober formulierte, verbot den Gebrauch von Schusswaffen bei Demonstrationen (was die Demonstranten nicht wissen konnten und was ihren Mut nicht schmälert).

s. Link!

--
clara
dutchweepee
dutchweepee
Mitglied

Re: Schießbefehl
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf clara vom 09.11.2009, 15:35:59
Es geht doch nicht um die Demos. Es geht um den Schießbefehl am "Kanten" - an der Grenze. Das dort scharf geschossen wurde, weiss doch jeder - kein Mensch in der DDR war so naiv das nicht zu wissen. Ob es da einen expliziten Schießbefehl gab oder nicht ist letztendlich egal. Dat Ding heisst doch nicht "Todesstreifen" weil die Grenzer mit Wattebällchen werfen.
clara
clara
Mitglied

Re: Schießbefehl
geschrieben von clara
als Antwort auf dutchweepee vom 09.11.2009, 15:47:16
Okay, war dann ein Missverständnis! Aber so, wie Manche hier schreiben, muss man die unwahrscheinlichsten Dinge annehmen.
--
clara

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olga64
olga64
Mitglied

Re: Schießbefehl
geschrieben von olga64
als Antwort auf olga64 vom 09.11.2009, 15:25:19

Nicht nur DU zeigst schorsch was Sache ist,sondern ich könnte z.B. auch
erzählen und zeigen, was Sache vor dem Mauerbau und nach dem Mauerbau war.
Denn ich kenne beide Teile unseres Staates !

wIRKLICH ALS kIND KONNTEN SIE DIES ALLES BEURTEILEN???




ana


Ana - haben Sie sich wirklich mit 16/17 Jahren, also noch ein Fast-Kind so sehr für Politik und deren Zusammenhänge in unserem Staat interessiert, bzw. dies kapiert?
Ich befürchte bei solchen Äusserungen immer, dass solche Menschen die Dinge versuchen zu übermitteln, die sie in ihren Familien gehört haben - natürlich als subjektive Weisheiten.

--
olga64[/quote]

--
olga64
benny
benny
Mitglied

Re: Schießbefehl
geschrieben von benny
als Antwort auf olga64 vom 09.11.2009, 16:04:32
Ja, aber als Seniorin nicht zitieren! Schwierig für hochintelligente.
--
benny
olga64
olga64
Mitglied

Re: Schießbefehl
geschrieben von olga64
als Antwort auf benny vom 09.11.2009, 16:10:28
Monsieur drücken sich mal wieder unklar aus. Vielleicht liegt es darin, dass Sie alle (vermutlich insbesondere Frauen) mit Ihren "gnadenlosen Angriffen" verfolgen, weil diese sich erlauben, selten etwas wirklich gut zu finden, was Sie so ausdünsten.
Macht aber nix - hält Sie lebendig - ich sagte es schon mal: bitte artig Danke sagen.
--
olga64
dunkelgraf
dunkelgraf
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Re: Schießbefehl
geschrieben von dunkelgraf
als Antwort auf dutchweepee vom 09.11.2009, 15:47:16
Jeder Soldat in jedem Staat, der irgendein Objekt zu bewachen hat, trägt eine Waffe, die er im Ernstfall auch gegen den benutzt, der dieses Objekt angreift. Sei dieses Objekt nun eine Garnison, ein Atomkraftwerk oder eine Grenze. Die Grenze zwischen der DDR und der BRD war nicht nur eine Staatgrenze zwischen zwei verfeindeten Staaten, sondern auch eine Grenze zwischen zwei Militärblöcken, die sich gegenseitig bedrohten. Es handelte sich also um militärisches Sperrgebiet, das weit genug kenntlich gemacht wurde und in dem niemand etwas zu suchen hatte. Wer sich dem Risiko trotzdem aussetzte, war für mich ein Selbstmörder. Einen gesonderten Schießbefehl gab es ebensowenig, wie ihn die bewaffneten Organe der BRD haben.

--
dunkelgraf

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