Aktuelle Themen Pflegestufe
Ob jemand dabei ist oder nicht, ist völlig egal. Die Kriterien stehen fest,und ich wundere mich, dass hier von "Formularen" die Rede ist. Normal ist, dass die (Honorar!)Mitarbeiter ein Notebook haben und die Situation abfragen. Das Ergebnis ist dann auf dem PC abzulesen. Die Kriterien für die Pflegestufen sind knallhart. Man kann sich ein Bild davon machen, wenn man bei Google eingibt: Pflegestufe 2. Unfassbar, welche Voraussetzungen da erfüllt sein müssen.Darunter fällt nicht mal mein 75-jähriger Freund mit 40 Jahre alter MS. An dieser Stelle frage ich mich, warum die Pflegeversicherung überhaupt eingeführt wurde. Meine Antwort lautet: Nur, um bei den Sozialausgaben zu sparen.
Re: Pflegestufe
geschrieben von ehemaliges Mitglied
hallo elo...
versuche bitte das nächsten mal beim besuch vom mdk dabei zu sein...
wir haben das "spielchen" auch schon durch... meine verstorbene schwiemu hatte eine schlaganfall und war zusätzlich auch noch an darmkrebs erkrankt... sprache weg und linksarmig fast gelähmt...
mein schwieva war natürlich stolz, was sie noch alles kann und er bekam nur pflegestufe 1
dann beim nächsten besuch sagte mein mann, die dame solle sich mal allein mit seiner mutter ins wohnzimmer setzen und mit ihr reden...
"oh gott herr xxx da geht ja gar nix mehr, da müssen wir wohl stufe 2 beantragen"... und die wurde auch genehmigt
wir hatten aber damals schon einen pflegdienst, der die op-wunde versorgte und die leiteten dann das alles in die wege, man ist als laie ja völlig ahnungslos, was solche dinge angeht
zeig dieser dame mal die "blühenden" joghurtbecher oder was er sonst nicht sieht... man muss diese leute immer mit der nase drauf stoßen, sonst bekommt man nix genehmigt
viel erfolg wünsche ich euch
versuche bitte das nächsten mal beim besuch vom mdk dabei zu sein...
wir haben das "spielchen" auch schon durch... meine verstorbene schwiemu hatte eine schlaganfall und war zusätzlich auch noch an darmkrebs erkrankt... sprache weg und linksarmig fast gelähmt...
mein schwieva war natürlich stolz, was sie noch alles kann und er bekam nur pflegestufe 1
dann beim nächsten besuch sagte mein mann, die dame solle sich mal allein mit seiner mutter ins wohnzimmer setzen und mit ihr reden...
"oh gott herr xxx da geht ja gar nix mehr, da müssen wir wohl stufe 2 beantragen"... und die wurde auch genehmigt
wir hatten aber damals schon einen pflegdienst, der die op-wunde versorgte und die leiteten dann das alles in die wege, man ist als laie ja völlig ahnungslos, was solche dinge angeht
zeig dieser dame mal die "blühenden" joghurtbecher oder was er sonst nicht sieht... man muss diese leute immer mit der nase drauf stoßen, sonst bekommt man nix genehmigt
viel erfolg wünsche ich euch
Re: Pflegestufe
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Elo
so,wie ich das verstehe,habt ihr die Pflegestufe beantragt,ohne eine diesbezügliche Bescheinigung durch den Hausarzt vorzulegen.
Das ist ein ganz wichtiger Punkt!
Widersprüchlich erscheint,wenn du einmal angibst,dass der alte Herr so gut alleine zurecht kommt,weil er ja mit dem Rollator alle Wege alleine machen kann.
Dann gibst du an,er sei sozusagen blind,
könne nur noch hell und dunkel unterscheiden.
Dass er verschimmelte Essenreste im Kühlschrank hat,ist doch ein Zeichen dafür,dass er Hilfe benötigt!
Ich vermute,dass er aus falsch verstandenem Stolz der Dame vom MDK erzählt hat,was er noch alles alleine machen kann...............
Es ist ratsam,mit dem Hausarzt Kontakt aufzunehmen,die Sachlage zu schildern und um eine Verordnung für den Antrag zur Pflegestufe zu erhalten.
Sollte er herzkrank sein,nicht alleine duschen oder baden können,Hilfe beim an-bzw.auskleiden benötigen,bei der Essenzubereitung,
muss das alles entsprechend angegeben werden.
Es ist doch gefährlich,wenn ein Mensch,der
-angeblich
-nur noch hell und dunkel unterscheiden kann-
zusätzlich auf einem Ohr taub ist,
alleine über die Strassen mit seinem Rollator zockelt!
Kann er sich denn alleine baden oder duschen?
sieht er,wenn Wäsche und Kleidung nicht mehr sauber ist???????
Ich würde sofort Widerspruch einlegen gegen diesen Ablehnungsbescheid.
1. Antragsdatum darin angeben!!
Und dann so,wie ich geraten habe, den Widerspruch mit dem ärztlichen Bericht und allen Einzelheiten,die die Alleinversorgung unmöglich macht,per Einschreiben an den MDK senden.
Wenn alles richtig angegeben wird,darf der alte Herr keinesfalls alleine oder mit irgendeinem Verwandten den Kontrollbesuch des MDK vornehmen lassen.
Da solltet ihr unbedingt dabei sein!
Kopie vom Behindertenauswies muss beigelegt werden!
Ganz sicher wird dann der Antrag bewilligt werden und die Zahlungen werden vom Tag der 1.Antragstellung geleistet!
Alles Gute!
Gudrun
so,wie ich das verstehe,habt ihr die Pflegestufe beantragt,ohne eine diesbezügliche Bescheinigung durch den Hausarzt vorzulegen.
Das ist ein ganz wichtiger Punkt!
Widersprüchlich erscheint,wenn du einmal angibst,dass der alte Herr so gut alleine zurecht kommt,weil er ja mit dem Rollator alle Wege alleine machen kann.
Dann gibst du an,er sei sozusagen blind,
könne nur noch hell und dunkel unterscheiden.
Dass er verschimmelte Essenreste im Kühlschrank hat,ist doch ein Zeichen dafür,dass er Hilfe benötigt!
Ich vermute,dass er aus falsch verstandenem Stolz der Dame vom MDK erzählt hat,was er noch alles alleine machen kann...............
Es ist ratsam,mit dem Hausarzt Kontakt aufzunehmen,die Sachlage zu schildern und um eine Verordnung für den Antrag zur Pflegestufe zu erhalten.
Sollte er herzkrank sein,nicht alleine duschen oder baden können,Hilfe beim an-bzw.auskleiden benötigen,bei der Essenzubereitung,
muss das alles entsprechend angegeben werden.
Es ist doch gefährlich,wenn ein Mensch,der
-angeblich
-nur noch hell und dunkel unterscheiden kann-
zusätzlich auf einem Ohr taub ist,
alleine über die Strassen mit seinem Rollator zockelt!
Kann er sich denn alleine baden oder duschen?
sieht er,wenn Wäsche und Kleidung nicht mehr sauber ist???????
Ich würde sofort Widerspruch einlegen gegen diesen Ablehnungsbescheid.
1. Antragsdatum darin angeben!!
Und dann so,wie ich geraten habe, den Widerspruch mit dem ärztlichen Bericht und allen Einzelheiten,die die Alleinversorgung unmöglich macht,per Einschreiben an den MDK senden.
Wenn alles richtig angegeben wird,darf der alte Herr keinesfalls alleine oder mit irgendeinem Verwandten den Kontrollbesuch des MDK vornehmen lassen.
Da solltet ihr unbedingt dabei sein!
Kopie vom Behindertenauswies muss beigelegt werden!
Ganz sicher wird dann der Antrag bewilligt werden und die Zahlungen werden vom Tag der 1.Antragstellung geleistet!
Alles Gute!
Gudrun
Unfassbar, welche Voraussetzungen da erfüllt sein müssen.Darunter fällt nicht mal mein 75-jähriger Freund mit 40 Jahre alter MS. An dieser Stelle frage ich mich, warum die Pflegeversicherung überhaupt eingeführt wurde. Meine Antwort lautet: Nur, um bei den Sozialausgaben zu sparen.
MS ist eine Erkrankung mit vielen Gesichtern, bei manchen leichter, bei anderen sehr behindernd.
Ich betreue eine MS-Kranke, die Pflegestufe 2 hat. Sie sitzt im Rollstuhl, kann also nicht mehr laufen, die Hände gehorchen ihr ebensowenig. Da ist die Pflegestufe 2 vollkommen gerechtfertigt.
Klaro
Elo
so,wie ich das verstehe,habt ihr die Pflegestufe beantragt,ohne eine diesbezügliche Bescheinigung durch den Hausarzt vorzulegen.
Das ist ein ganz wichtiger Punkt!
Widersprüchlich erscheint,wenn du einmal angibst,dass der alte Herr so gut alleine zurecht kommt,weil er ja mit dem Rollator alle Wege alleine machen kann.
Dann gibst du an,er sei sozusagen blind,
könne nur noch hell und dunkel unterscheiden.
Dass er verschimmelte Essenreste im Kühlschrank hat,ist doch ein Zeichen dafür,dass er Hilfe benötigt!
Ich vermute,dass er aus falsch verstandenem Stolz der Dame vom MDK erzählt hat,was er noch alles alleine machen kann...............
Es ist ratsam,mit dem Hausarzt Kontakt aufzunehmen,die Sachlage zu schildern und um eine Verordnung für den Antrag zur Pflegestufe zu erhalten.
Sollte er herzkrank sein,nicht alleine duschen oder baden können,Hilfe beim an-bzw.auskleiden benötigen,bei der Essenzubereitung,
muss das alles entsprechend angegeben werden.
Es ist doch gefährlich,wenn ein Mensch,der
-angeblich
-nur noch hell und dunkel unterscheiden kann-
zusätzlich auf einem Ohr taub ist,
alleine über die Strassen mit seinem Rollator zockelt!
Kann er sich denn alleine baden oder duschen?
sieht er,wenn Wäsche und Kleidung nicht mehr sauber ist???????
Ich würde sofort Widerspruch einlegen gegen diesen Ablehnungsbescheid.
1. Antragsdatum darin angeben!!
Und dann so,wie ich geraten habe, den Widerspruch mit dem ärztlichen Bericht und allen Einzelheiten,die die Alleinversorgung unmöglich macht,per Einschreiben an den MDK senden.
Wenn alles richtig angegeben wird,darf der alte Herr keinesfalls alleine oder mit irgendeinem Verwandten den Kontrollbesuch des MDK vornehmen lassen.
Da solltet ihr unbedingt dabei sein!
Kopie vom Behindertenauswies muss beigelegt werden!
Ganz sicher wird dann der Antrag bewilligt werden und die Zahlungen werden vom Tag der 1.Antragstellung geleistet!
Alles Gute!
Gudrun
und wenn, wie Eleonore angibt, auch der 2. Einspruch nicht genehmigt wurde, dann hilft nur der Gang vor das Sozialgericht.
Gut informiert und vorbereitet sein ist die halbe Bewilligung!
Sehr wichtig ist es bei der Begutachtung ein Pflegetagebuch vorzulegen (gibt es bei jeder KK).In diesem Tagebuch sollte 7-14Tage lang der tägliche Pflegebedarf dokumentiert werden. Zu beachten ist dabei daß nicht irgend welche Zeiten angegeben werden sondern die maßgeblich anerkannten Zeiten für die jeweilige Verrichtung nach SGB XI §14 Abs. 4.
Wertvolle Infos findest du hier:
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1%5Bbkkl-item%5D=159645,0 (Verrichtungszeiten)
http://www.mds-ev.de/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf
http://www.pflege-abc.info/pflege-abc/artikel/mdk_pflegegutachten_2.html
http://www.ambulanter-pflegedienst-iserlohn.de/tl_files/downloads/Pflegedienst_Iserlohn_Flyer.pdf
Vor dem Besuch sollte mit der zu begutachtenden Person entsprechend besprochen werden wie sie sich zu verhalten hat. Die Einschränkungen eher etwas schlechter darstellen als besser!
Kein Hausarzt wird eine Verordnung zur Pflegestufe ausstellen, allerdings sollte mit ihm übereinstimmend die Beantragung der Pflege besprochen worden sein.
Natürlich sollte unbedingt die Vertrauensperson bei der Begutachtung dabei sein.
Viel Erfolg.
Holger
Sehr wichtig ist es bei der Begutachtung ein Pflegetagebuch vorzulegen (gibt es bei jeder KK).In diesem Tagebuch sollte 7-14Tage lang der tägliche Pflegebedarf dokumentiert werden. Zu beachten ist dabei daß nicht irgend welche Zeiten angegeben werden sondern die maßgeblich anerkannten Zeiten für die jeweilige Verrichtung nach SGB XI §14 Abs. 4.
Wertvolle Infos findest du hier:
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1%5Bbkkl-item%5D=159645,0 (Verrichtungszeiten)
http://www.mds-ev.de/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf
http://www.pflege-abc.info/pflege-abc/artikel/mdk_pflegegutachten_2.html
http://www.ambulanter-pflegedienst-iserlohn.de/tl_files/downloads/Pflegedienst_Iserlohn_Flyer.pdf
Vor dem Besuch sollte mit der zu begutachtenden Person entsprechend besprochen werden wie sie sich zu verhalten hat. Die Einschränkungen eher etwas schlechter darstellen als besser!
Kein Hausarzt wird eine Verordnung zur Pflegestufe ausstellen, allerdings sollte mit ihm übereinstimmend die Beantragung der Pflege besprochen worden sein.
Natürlich sollte unbedingt die Vertrauensperson bei der Begutachtung dabei sein.
Viel Erfolg.
Holger
Staatssekretär
Herrn Karl-Josef Laumann
Mohrenstraße 62
11055 Berlin 29.03.2015
Beschwerde gegen Medic Proof GmbH, Gustav-Heinemann-Ufer 74, 50968 Köln, Gutachter Herr Dr. med. Thomas Pautz, Schierholzstraße 27, 30655 Hannover
Guten Tag, sehr geehrter Herr Laumann,
diese Beschwerde richtet sich gegen die dubiose Vorgehensweise von Medic Proof in Hannover durch Gutachter Herr Dr. med. Thomas Pautz
Es besteht dringender grundsätzlicher Klärungs- und Änderungsbedarf hinsichtlich der Vorgehensweisen bei der häuslichen Begutachtung.
Seit nunmehr neun Jahren unterstützen wir Bedürftige bei der Durchsetzung von Pflegestufen. Dabei müssen wir leider immer wieder feststellen, dass im Rahmen der Begutachtungen durch den MDK, Medic Proof und SMD der Knappschaft zwar einerseits die Krankheitsbilder schriftlich festgehalten werden; andererseits aber werden bei der Überprüfung der Pflegebedürftigkeit eben diese Krankheitsbilder regelmäßig ignoriert. Es wird also sozusagen „an den Krankheitsbildern vorbei“ begutachtet, weswegen es überhaupt nicht verwunderlich ist, dass es meist zu einer Ablehnung der berechtigten Pflegestufen kommt.
Unsere Aufgabe bei der Überprüfung der Pflegebedürftigkeit im häuslichen Bereich ist es, auf Einhaltung der folgenden Maßgaben zu achten und entsprechend zu intervenieren, sollten diese ignoriert werden:
• Keine Überforderung des Bedürftigen
• Berücksichtigung des individuellen Krankheitsbildes (Funktionsübungen der gelähmten Seite dürfen nicht als „vollständig durchgeführt“ beschrieben werden)
• Keine Suggestivfragen a la „Toilettengänge machen Sie doch bestimmt alleine?“
• Berücksichtigung des durch die Angehörigen und Pflegepersonen beschriebenen Aufwands und schriftliche Dokumentation im Gutachten
Weswegen wir uns heute an Sie wenden.
Bei der Pflegebegutachtung eines 83 jährigen Mannes am Donnerstag, dem 26. März 2015, verlangte o. g. Gutachter von diesem Bedürftigen, dass er sich anziehen solle. Unser Einwand, dass der Bedürftige ja noch den Schlafanzug an hätte, und sich der Versicherte dem nach vor ihm als Gutachter zunächst entkleiden müsste, wurde von Dr. Pautz bejaht.
Wir als Bevollmächtigte wiesen Dr. Pautz auf den Fakt hin, dass diese Prozedur nicht rechtens ist und die Überprüfung der körperlichen Funktionsfähigkeit anhand der gängigen Funktionsübungen zu erfolgen habe. Dem Versicherten machten wir damit klar, dass in diesem Falle keine Verpflichtung besteht, sich nackt dem Gutachter zu präsentieren.
Im späteren Telefonat desselben Tages mit besagtem Gutachter drohte dieser mir mit einer Anzeige. Und dass er nun sämtliche Medizinische Dienste instruieren wird, bei unserer bloßen Anwesenheit sofort die Begutachtung abzubrechen.
Wir verstehen nicht, wie derartige Androhungen in Einklang zu bringen sind mit dem Gebot, die Persönlichkeitssphäre und die Würde des zu Begutachtenden auch während der Begutachtung zu respektieren.
In der Informationsbroschüre des MDK Nord z. B. heißt es wörtlich: „Unseren Gutachtern ist dabei bewusst, dass die Befragung Ihre Persönlichkeitssphäre berührt und sind entsprechend einfühlsam.“
Wir haben in diesem wie auch in anderen Fällen als Bevollmächtigte nicht mehr und nicht weniger getan, als darauf zu achten, dass der Pflegebedürftige nicht in seinen elementaren Persönlichkeitsrechten in unbegründeter Weise und über Gebühr beeinträchtigt wird.
Hier soll ganz offensichtlich der Versuch gemacht werden, dem Versicherten de facto die Möglichkeit und das Recht zu nehmen, sich auch während der Begutachtung kompetent und wirkungsvollen Rat zu holen in einer für ihn u. U. unübersichtlichen und manchmal auch äußerst unangenehmen Situation.
Wir möchten Sie bitten, sich dieser prekären Angelegenheit anzunehmen.
Freundliche Grüße nach Berlin
sendet Ihnen
Veronika Voget
Herrn Karl-Josef Laumann
Mohrenstraße 62
11055 Berlin 29.03.2015
Beschwerde gegen Medic Proof GmbH, Gustav-Heinemann-Ufer 74, 50968 Köln, Gutachter Herr Dr. med. Thomas Pautz, Schierholzstraße 27, 30655 Hannover
Guten Tag, sehr geehrter Herr Laumann,
diese Beschwerde richtet sich gegen die dubiose Vorgehensweise von Medic Proof in Hannover durch Gutachter Herr Dr. med. Thomas Pautz
Es besteht dringender grundsätzlicher Klärungs- und Änderungsbedarf hinsichtlich der Vorgehensweisen bei der häuslichen Begutachtung.
Seit nunmehr neun Jahren unterstützen wir Bedürftige bei der Durchsetzung von Pflegestufen. Dabei müssen wir leider immer wieder feststellen, dass im Rahmen der Begutachtungen durch den MDK, Medic Proof und SMD der Knappschaft zwar einerseits die Krankheitsbilder schriftlich festgehalten werden; andererseits aber werden bei der Überprüfung der Pflegebedürftigkeit eben diese Krankheitsbilder regelmäßig ignoriert. Es wird also sozusagen „an den Krankheitsbildern vorbei“ begutachtet, weswegen es überhaupt nicht verwunderlich ist, dass es meist zu einer Ablehnung der berechtigten Pflegestufen kommt.
Unsere Aufgabe bei der Überprüfung der Pflegebedürftigkeit im häuslichen Bereich ist es, auf Einhaltung der folgenden Maßgaben zu achten und entsprechend zu intervenieren, sollten diese ignoriert werden:
• Keine Überforderung des Bedürftigen
• Berücksichtigung des individuellen Krankheitsbildes (Funktionsübungen der gelähmten Seite dürfen nicht als „vollständig durchgeführt“ beschrieben werden)
• Keine Suggestivfragen a la „Toilettengänge machen Sie doch bestimmt alleine?“
• Berücksichtigung des durch die Angehörigen und Pflegepersonen beschriebenen Aufwands und schriftliche Dokumentation im Gutachten
Weswegen wir uns heute an Sie wenden.
Bei der Pflegebegutachtung eines 83 jährigen Mannes am Donnerstag, dem 26. März 2015, verlangte o. g. Gutachter von diesem Bedürftigen, dass er sich anziehen solle. Unser Einwand, dass der Bedürftige ja noch den Schlafanzug an hätte, und sich der Versicherte dem nach vor ihm als Gutachter zunächst entkleiden müsste, wurde von Dr. Pautz bejaht.
Wir als Bevollmächtigte wiesen Dr. Pautz auf den Fakt hin, dass diese Prozedur nicht rechtens ist und die Überprüfung der körperlichen Funktionsfähigkeit anhand der gängigen Funktionsübungen zu erfolgen habe. Dem Versicherten machten wir damit klar, dass in diesem Falle keine Verpflichtung besteht, sich nackt dem Gutachter zu präsentieren.
Im späteren Telefonat desselben Tages mit besagtem Gutachter drohte dieser mir mit einer Anzeige. Und dass er nun sämtliche Medizinische Dienste instruieren wird, bei unserer bloßen Anwesenheit sofort die Begutachtung abzubrechen.
Wir verstehen nicht, wie derartige Androhungen in Einklang zu bringen sind mit dem Gebot, die Persönlichkeitssphäre und die Würde des zu Begutachtenden auch während der Begutachtung zu respektieren.
In der Informationsbroschüre des MDK Nord z. B. heißt es wörtlich: „Unseren Gutachtern ist dabei bewusst, dass die Befragung Ihre Persönlichkeitssphäre berührt und sind entsprechend einfühlsam.“
Wir haben in diesem wie auch in anderen Fällen als Bevollmächtigte nicht mehr und nicht weniger getan, als darauf zu achten, dass der Pflegebedürftige nicht in seinen elementaren Persönlichkeitsrechten in unbegründeter Weise und über Gebühr beeinträchtigt wird.
Hier soll ganz offensichtlich der Versuch gemacht werden, dem Versicherten de facto die Möglichkeit und das Recht zu nehmen, sich auch während der Begutachtung kompetent und wirkungsvollen Rat zu holen in einer für ihn u. U. unübersichtlichen und manchmal auch äußerst unangenehmen Situation.
Wir möchten Sie bitten, sich dieser prekären Angelegenheit anzunehmen.
Freundliche Grüße nach Berlin
sendet Ihnen
Veronika Voget
Habt ihr mal an betreutes Wohnen gedacht? Es gibt ja diese Residenzen, wo Senioren in einer eigenen Wohnung leben, aber medizinisch betreut werden können, wann immer nötig. Seit ich Probleme mit meinen Beinen habe lebe ich auch in einer (in dieser hier, falls es wen interessiert) und fühle mich so viel wohler. Davor hatte ich immer das Gefühl, dass ich meinen Kindern zur Last falle und sie haben ja immer noch die Möglichkeit mich sooft wie möglich zu besuchen. Und Privatsphäre habe ich auch mehr als genug.
Re: Pflegestufe
halloo lieber sprudli, jaja, die pflegestufe, ich kenne
das alles aus erleben und realität, mein gatte hatte
schwere schlaganfälle, ich hab ihn zu hause gepflegt,
abschieben kam nicht für mich infrage, ich sagte, nur
über meine leiche, -- meine fünf kinder standen mir zur
seite - 1 jurist, 1 arzt, 2 dipl-ings, 1 lehrerin,
-- mein gatte starb in meinen armen, ehrlich gesagt??
habs gar nicht gemerkt, wollte ihn gerade mit dem lifter
aus dem bett holen, ... nunjaja, alles alte kamellen, ..
es gibt kein rezept, was richtig, was falsch, im kopf
hellwach und selbst entscheiden, ich möchte gern in meinem
ruf-bett verscheiden, fünf jahre alt, bald kommt ein boxspring-
bett dran?? ich weiß es noch nicht, -- für dich alles glück,--
deine witta-marie
das alles aus erleben und realität, mein gatte hatte
schwere schlaganfälle, ich hab ihn zu hause gepflegt,
abschieben kam nicht für mich infrage, ich sagte, nur
über meine leiche, -- meine fünf kinder standen mir zur
seite - 1 jurist, 1 arzt, 2 dipl-ings, 1 lehrerin,
-- mein gatte starb in meinen armen, ehrlich gesagt??
habs gar nicht gemerkt, wollte ihn gerade mit dem lifter
aus dem bett holen, ... nunjaja, alles alte kamellen, ..
es gibt kein rezept, was richtig, was falsch, im kopf
hellwach und selbst entscheiden, ich möchte gern in meinem
ruf-bett verscheiden, fünf jahre alt, bald kommt ein boxspring-
bett dran?? ich weiß es noch nicht, -- für dich alles glück,--
deine witta-marie
Also wenn ich mir die Preise anschaue, RhoenSprudli, die wären bei uns nicht mal für eine Person bezahlbar, geschweige denn für zwei.
Wir sind nicht arm, aber in dieser Kategorie ist bei uns beim besten Willen nichts drin.
Desillusionierte Grüße von ff
Wir sind nicht arm, aber in dieser Kategorie ist bei uns beim besten Willen nichts drin.
Desillusionierte Grüße von ff