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Aktuelle Themen Pensionskürzung wegen Versorgungsausgleich an geschiedenen Ehegatten

weazle
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Mitglied

Pensionskürzung wegen Versorgungsausgleich an geschiedenen Ehegatten
geschrieben von weazle
Inwieweit ist die Kürzung der eigenen Pension wegen angeblicher Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehepartners rechtsgültig?? Ich wurde vor 10 Jahren nach etwa 20 Jähriger Ehe geschieden und von meiner Pension werden ca 600.-€ einbehalten.

Ob und wieviel Rentenansprüche meine Exfrau selbst erworben hat, weiß ich nicht. Ich hab für unsere gemeinsamen Kinder all die Jahre Unterhalt bezahlt. Kann alles irgendwie nicht sein.

Wer weiß Rat???

weazle
susannchen
susannchen
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Re: Pensionskürzung wegen Versorgungsausgleich an geschiedenen Ehegatten
geschrieben von susannchen
als Antwort auf weazle vom 06.02.2009, 16:11:59
Das wurde alles bei der Scheidung berechnet. Die Berechnungsunterlagen müssten dir oder deinem Anwalt eigentlich vorliegen.

Ein paar Infos
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susannchen
weazle
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Re: Pensionskürzung wegen Versorgungsausgleich an geschiedenen Ehegatten
geschrieben von weazle
als Antwort auf susannchen vom 06.02.2009, 16:28:58
Vielen Dank für die Antwort, werde mal mit meinem Anwalt reden.
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weazle

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weazle
weazle
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Re: Pensionskürzung wegen Versorgungsausgleich an geschiedenen Ehegatten
geschrieben von weazle
als Antwort auf susannchen vom 06.02.2009, 16:28:58
Hallo, Susannchen,

wirklich herzlichen Dank für diesen Tipp. Ich hab es an meinen Rechtsanwalt und meinen Steuerberater weitergegeben. Wenn ich damit die Kürzung umgehen kann bis meine Ex selbst in Rente geht, lade ich Dich herzlich zum Essen ein, wo immer Du auch wohnst.

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weazle
walter4
walter4
Mitglied

Re: Pensionskürzung wegen Versorgungsausgleich an geschiedenen Ehegatten
geschrieben von walter4
als Antwort auf weazle vom 06.02.2009, 18:37:08
Aufgrund des sog. "Rentnerprivilegs" bleibt deine Rente so lange ungekürzt, so lange deine Ex-Frau noch nicht Rente bezieht.

Und dann noch dieser Passus: Verstirbt der Berechtigte vor Erreichung des Rentenalters ohne je eine Rente erhalten zu haben, so tritt die Kürzung bei dem Verpflichteten nicht ein. Verstirbt der Berechtigte innerhalb von nicht mehr als zwei Jahren seit Bezug einer Altersrente, so tritt die Kürzung der Rente nur für diese Zeit ein.

Bei einem Bekannten von mir trat dieser Fall ein. Seine Ex-Frau rauchte im Bett eine Zigarrette, schlief ein und verbrannte. Makaber, aber seine Trauer hielt sich stark in Grenzen.
--
walter4
susannchen
susannchen
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Re: Pensionskürzung wegen Versorgungsausgleich an geschiedenen Ehegatten
geschrieben von susannchen
als Antwort auf walter4 vom 13.02.2009, 16:18:17
Ja Walter, genau so ist es dem Link zu entnehmen.
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susannchen

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weazle
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Re: Pensionskürzung wegen Versorgungsausgleich an geschiedenen Ehegatten
geschrieben von weazle
als Antwort auf walter4 vom 13.02.2009, 16:18:17
Aufgrund des sog. "Rentnerprivilegs" bleibt deine Rente so lange ungekürzt, so lange deine Ex-Frau noch nicht Rente bezieht.

Und dann noch dieser Passus: Verstirbt der Berechtigte vor Erreichung des Rentenalters ohne je eine Rente erhalten zu haben, so tritt die Kürzung bei dem Verpflichteten nicht ein. Verstirbt der Berechtigte innerhalb von nicht mehr als zwei Jahren seit Bezug einer Altersrente, so tritt die Kürzung der Rente nur für diese Zeit ein.

Bei einem Bekannten von mir trat dieser Fall ein. Seine Ex-Frau rauchte im Bett eine Zigarrette, schlief ein und verbrannte. Makaber, aber seine Trauer hielt sich stark in Grenzen.
--
walter4

Hallo Walter4,

Genau das hab ich ich auch gelesen und jetzt bei meiner "Versorgungsstelle" Einspruch eingelegt. mein Rechtsanwalt ist noch ein wenig skeptisch, aber auf den Zug krieg ich den noch. Mal sehen, wie die Versorungsstelle reagiert, die sind nicht unbedingt vertraut mit emails solchen Inhalts.

Meine Ex ist Jahrgang 1953, das dauert noch ewig, bis die ins Rentenalter kommt. Ach ja (ich bin im Vorruhestand).

Danke für Deine Antwort
Weazle
Re: Pensionskürzung wegen Versorgungsausgleich an geschiedenen Ehegatten
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf weazle vom 14.02.2009, 21:38:17
weisste weazle, so ganz kann ich dich nicht verstehen.

deine ex-frau hat dir 20 jahre lang die unterhosen gewaschen und als du geheiratet hast wusstest du doch sicher auch, dass ein teil deiner rente im falle einer scheidung entsprechend aufgeteilt wird? in deinem scheidungsurteil stand dies auch, warum also jetzt das grosse erstaunen?
--
plumpudding
susannchen
susannchen
Mitglied

Re: Pensionskürzung wegen Versorgungsausgleich an geschiedenen Ehegatten
geschrieben von susannchen
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 14.02.2009, 22:03:09
Nein,kein Erstaunen, sondern wird erst mit eintreten des Renteneintritts der Ex Frau sein Pensionskonto belastet, nicht schon jetzt wo seine Ex Frau noch arbeitet.
So steht es im Scheidungsrecht also sollte es auch so gehandhabt werden.
--
susannchen
Re: Pensionskürzung wegen Versorgungsausgleich an geschiedenen Ehegatten
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf susannchen vom 14.02.2009, 22:23:01
ist mir bekannt susannchen - so meinte ich es auch. für 20 jahre unterhosen waschen ab rentenzahlung.
--
plumpudding

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