Aktuelle Themen Patientenverfügung und Corona
Ja - genau so ist es.
Vielleicht ist das auch mit einer der Gründe
(also gute Technik und geschultes Personal), dass die deutsche
Sterberate bei Corona im Vergleich zu anderen Ländern
relativ niedriger ist.
LG
Sam
Hier eine Sichtweise, die m E auch zumindest zur Kenntnis gebracht werden darf - ich versuche mich vorsichtig auszudrücken. 😉
Ärzte in aller Welt stellen fest, dass die invasive Beatmung von Covid-Patienten bestürzend schlechte Erfolgsquoten hat. Ein Selber Klinikarzt rät deshalb zur Zurückhaltung
In dem Beitrag beschreibt Schindler die schlechten Chancen von Beatmungspatienten und schildert überraschend gute Verläufe von betagten Patienten, die sich eine invasive Beatmung verbeten haben.
Liebe @Mareike,
auch die Erfahrungen eines einzelnen Arztes sind keine statistisch abgesicherte klinische Studie. Anstatt hier laienhaft Unruhe zu verbreiten, würde ich darauf vertrauen, dass derzeit weltweit ein ernsthafter Lernprozess der Covid-19 Medizin stattfindet. Dieser Lernprozess beruht aber nicht auf den episodenhaften Erzählungen einzelner Mediziner, sondern auf den etablierten statistischen Routinen der klinischen Studien.
Karl
Das begreife ich sehr wohl Karl.
Eine Entscheidung darüber, was ich für mich im Fall der Fälle bevorzuge, kann nur ich treffen.
Oder aber ich überlasse diese Entscheidung dem jeweiligen Arzt (auch wohl nur ein Einzelner, mit viel Glück ein Team).
Im Moment gibt es leider noch keine wirklich verlässliche Studien ..
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/corona-an-patientenverfuegung-vollmacht-und-betreuungsverfuegung-denken-46456
Ich würde - wenn ich könnte -
eine Entscheidung immer situations- bzw.
krankheitsbedingt treffen.
Bei einer Virusinfektion wie Corona zum Beispiel
würde ich persönlich einer Beatmung - wenn
medizinsch erforderlich - durchaus zustimmen wollen.
Da gibt es im Wesentlichen nur zwei Resultate:
Entweder man stirbt oder man wird geheilt -
und zwar geheilt in dem Sinne, dass man in aller Regel wieder
so hergestellt ist, wie vor der Krankheit.
Bei einigen anderen Kranheiten, wo man intensiv
medizinisch betreut werden muss, wird man mit
späteren Einschränkungen rechnen müssen -
sei es zeitweiliger oder dauerhafter Pflegefall
oder gar ein Wachkoma.
LG
Sam
Patienten müssen auch ohne künstliche Beatmung meistens nicht ersticken, wenn sie Medikamente zur Linderung von Atemnot erhalten. Leider bringt diese Palliativmedizin den Krankenhäusern nicht soviel ein wie eine maschinelle Beatmung. Es darf auch nicht verwundern, warum die Beatmung dann mindestens 96 Stunden aufrecht erhalten wird, denn ab dann zahlen die Kassen nochmal mehr! Sehr bedenklich!
Ist Dir bei Deiner Patientenverfügung aufgefallen, dass schon die erste Situation mit drei Einschränkungen daherkommt, nämlich »aller Wahrscheinlichkeit nach«, »unabwendbar« und »unmittelbar«? Und es heißt ausdrücklich »nach ärztlicher Einschätzung«.
Schon der Begriff »Sterbeprozess« ist nicht genau definiert, weder mit seinem Anfang, noch mit seinem Ende (wobei letzteres etwas genauer zu bennen ist).
»Die Bundesärztekammer definiert Sterbende als „Kranke oder Verletzte mit irreversiblem Versagen einer oder mehrerer vitaler Funktionen, bei denen der Eintritt des Todes in kurzer Zeit zu erwarten ist.“«
Hier ist natürlich zu unterscheiden zwischen Akutsituationen und einer chronischen zum Tode führenden Erkrankung, wie sie bei den meisten Covid-19-Erkrankungen, die intensivmedizinisch behandelt wurden, vorlag..
Das Problem bei den vier Situationsbeschreibungen in Deiner PV ist, dass sie in der Diagnosehoheit der Ärzte liegen und Ärzte bekanntermaßen nichts daran verdienen wenn Du tot bist und auch nicht wenn Du gesund bist. Unser Vergütungssystem honoriert die Behandlung von schwereren Erkrankung höher, weshalb ein ökonomisches Interesse daran besteht, das Sterben herauszuzögern.
Der Palliativmediziner Matthias Thöns hat dafür in seinem Buch »Patient ohne Verfügung« den Begriff »Sterbeverzögerungskartell« geprägt. Nun bezieht sich das offensichtlich auf Patienten ohne Verfügung, aber mit Deiner Verfügung bist Du leider nicht viel besser dran, weil die Situationen im Grunde erst greifen, wenn ein ethisch handelnder Arzt schon von sich aus, auf Palliativmedizin umstellen würde und alles Andere »liebevoll unterlassen würde« (Zitat Gian Domenico Borasio in seinem Buch »Über das Sterben«).
Hast Du Dich mal gefragt, warum bei Deiner vierten Situation zwei Ärzte »unabhängig voneinander« diagnostizieren müssen, dass Du mit Deiner Hirnschädigung keinerlei Aussicht auf Besserung hast? Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Arzt das diagnostiziert, wo für ihn doch klar ist, dass er bei der Verfügung danach an Dir nichts mehr verdienen kann? Wenn es schon so unwahrscheinlich ist, dass ein Arzt das diagnostiziert, warum dann noch die Hürde einer weiteren Diagnosestellung einbauen?
Deine Verfügung basiert auf den Empfehlungen des BMJV von 2004, wobei hier nur die dritte und vierte Situation in der Reihenfolge vertauscht wurden. 2009 hat der Bundestag aber das sog. Patientenverfügungsgesetz verabschiedet, das im Absatz 3 besagt: »Patientenverfügungen gelten unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung«, d. h. Dein Wille ist auch dann zu respektieren, wenn Du auch in anderen aussichtslosen Situation natürlich versterben wollen würdest.
Hast Du Lust Deine Verfügung mal mit einer zu vergleichen, die Dir diese Freiheit mit sechs weiteren Situationen anbietet? Du kannst dich dann immernoch dagegen entscheiden, aber hast zumindest die Wahl gehabt.
Sorry, dass das so lang geworden ist, aber dies ist kein einfaches Thema, das sich so nebenbei abhandeln lässt. Ich habe heute eine 80-jährige Dame eindreiviertel Stunden lang (kostenlos) dazu beraten. Wo gibt es denn sowas sonst noch?
Ja, wIrksame Patientenverfügungen zu erstellen - dass
ist nicht so einfach wie man erstmal denkt.
Auch das Urteil des BGH (Az XII ZB 61/16) hat die Sache
für den Patienten nicht einfacher gemacht.
In dem Urteil wurde eine Patientenverfügung
(Vordruck: christliche Patientenverfügung EKD)
für unwirksam erklärt, weil deren Inhalt zu ungenau war.
(viele andere Vordrucke sind ähnlich)
Weiterführender Link:
https://www.dipat.de/aktuelles/bgh/
Da es unmöglich ist, alle möglichen und zukünftigen
medizinischen Fälle in der Verfügung aufzuführen,
sollte man sich wenigstens bei neuauftretenden Krankheiten
(wie Corona) halt Gedanken machen, ob das "Verfügte"
weiter so gelten soll.
Nur deshalb habe ich das Thema aufgemacht.
LG
Sam
Hast Du Lust Deine Verfügung mal mit einer zu vergleichen, die Dir diese Freiheit mit sechs weiteren Situationen anbietet? Du kannst dich dann immernoch dagegen entscheiden, aber hast zumindest die Wahl gehabt.@spade
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort.
Da ich meine Patientenverfügung zusammen mit einer befreundeten Ärztin ausgefüllt habe, interessiert mich selbstverständlich ein Vergleich.
VG - Via
Diese zwei Krankheiten können nicht miteinander verglichen werden. Ich nehme mal an, dass deine Tochter eine gesunde Lunge hatte. Bei Corona-Kranken aber wird die Lunge stark geschädigt.………..
Meine Tochter wurde bis zu ihrem 25.Lebensjahr schon 3 mal künstlich beatmet, jedes Mal wegen eines Status Epileptikus, die Ärzte hätten ihr mit Sicherheit keinen zusätzlichen Schaden zugefügt, wenn das generell so wäre, was Du oben beschreibst!
Edita