Aktuelle Themen Marco ist frei !!!!
Re: Marco ist frei !!!!
extrem beengte und unzumutbare verhältnisse, angelottchen
hatte es auch in einer deutschen Justizanstalt in Siegburg, du erinnerst dich?
wünsch dir mal nicht, von deutschen *Bewachern* abhängig zu sein bei einer eventuellen haftstrafe; die könnten dann, wenn dein leben von anderen häftlingen bedroht wird, vielleicht ihr verlängertes wochenende feiern!
...
tani,
mich wundert, warum so wenige informiert sind, dass die Türkei nahezu die gleichen gesetze und rechtsverordungen zu beachten hat, wie die deutsche gesetzgebung es reglementiert?
war dir das tatsächlich nicht bekannt?
--
pilli
hatte es auch in einer deutschen Justizanstalt in Siegburg, du erinnerst dich?
wünsch dir mal nicht, von deutschen *Bewachern* abhängig zu sein bei einer eventuellen haftstrafe; die könnten dann, wenn dein leben von anderen häftlingen bedroht wird, vielleicht ihr verlängertes wochenende feiern!
Siegburg
Häftling vergewaltigt und totgefoltert
Im Gefängnis von Siegburg ist nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ein 20-jähriger Häftling schätzungsweise zwölf Stunden lang gequält, sexuell missbraucht und schließlich ermordet worden.
Die drei mutmaßlichen Täter, Mithäftlinge aus einer Gemeinschaftszelle im Alter von 17, 19 und 20 Jahren, haben den Angaben zufolge „weitgehende Geständnisse“ abgelegt. Zum Motiv habe einer der Beschuldigten gesagt, sie hätten „einen Menschen sterben sehen“ wollen.
Mord von Wachen nicht bemerkt
Dass dies alles zunächst unbemerkt blieb, erklärte Oberstaatsanwalt Fred Apostel am Mittwoch in Bonn unter anderem damit, dass die Tat am Samstag begangen wurde, als das Personal in der Justizvollzugsanstalt wegen des Wochenendes reduziert war. Nach derzeitigem Ermittlungsstand werde gegen keinen der Strafvollzugsbediensteten ein Verfahren wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht eingeleitet. „Ob sie hätten sensibler handeln müssen, das habe ich nicht zu beurteilen“, sagte Apostel. Es sei aber erschütternd, dass sich so etwas in einem Gefängnis zugetragen habe, da die Häftlinge ja dem Schutz des Staates unterstellt seien.
Opfer musste Urin mit Spucke trinken
Der 20-Jährige war am Sonntagmorgen tot aufgefunden worden. Die Gefängnisleitung hatte zunächst mitgeteilt, er habe Selbstmord verübt. Bei der Leichenschau wurden jedoch verdächtige Verletzungen festgestellt. Eingehende Ermittlungen begannen. Die Staatsanwaltschaft ist nun davon überzeugt, dass die Täter am Samstagmittag beschlossen, den 20-Jährigen zu töten. „Er ist geschlagen worden, er ist getreten worden, er ist gezwungen worden, Urin mit Spucke zu trinken“, sagte Apostel. „Es ist unfassbar.“
Schließlich hätten die Beschuldigten dreimal versucht, ihr Opfer aufzuhängen – der Strick aus Kabeln sei aber jedes Mal gerissen. Mit einem Strangwerkzeug aus Bettlakenstreifen sei die Tat schließlich ausgeführt worden – wobei die Beschuldigten den Strang zunächst nach eineinhalb Minuten noch einmal gelöst und das Opfer mit Schlägen ein letztes Mal zu Bewusstsein gebracht hätten.
Opfer verbüßte Jugendstrafe wegen Diebstahls
Während dieser Quälerei gelang es dem Opfer einmal, einen Rufknopf in der Zelle zu drücken und damit das Aufsichtspersonal zu alarmieren. Die Täter beteuerten aber über eine Sprechanlage, dass sie den Schalter nur versehentlich berührt hätten. Später wurde die Zelle dann sogar von einem Aufseher betreten, nachdem sich andere Häftlinge über Lärm beschwert hatten. Der Beamte habe aber keinen Verdacht geschöpft, sagte der ermittelnde Staatsanwalt Robin Faßbender. Der 20-Jährige lag im Bett und „war wohl schon derart misshandelt, dass er nicht mehr zu irgendwelchen rationalen Handlungen fähig war“. Das Opfer verbüßte eine Jugendstrafe von sechs Monaten wegen Diebstahls mit Waffen.
Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) verteidigte am Mittwoch die gemeinschaftliche Unterbringung junger Häftlinge. Völlig falsch wäre es, nun alle Gefangenen nur noch in Einzelzellen unterzubringen, sagte Friedhelm Sanker als Vize-Vorsitzender des NRW-Landesverbands des BSBD. „Die Gemeinschaftsunterbringung hat schon Hunderten von Menschen das Leben gerettet.“ Vor allem zu Beginn einer Haft seien junge Straftäter oft selbstmordgefährdet. Dadurch dass sie über Nacht nicht allein seien, sinke das Selbstmordrisiko erheblich. it/dpa
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tani,
mich wundert, warum so wenige informiert sind, dass die Türkei nahezu die gleichen gesetze und rechtsverordungen zu beachten hat, wie die deutsche gesetzgebung es reglementiert?
war dir das tatsächlich nicht bekannt?
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pilli
Die Angleichung des türkischen Strafrechts an das europäische war eine der Forderungen der EU.
Dem neuen Strafrecht der Türkei liegt vor allem das deutsche zugrunde.
--
rolf
Dem neuen Strafrecht der Türkei liegt vor allem das deutsche zugrunde.
--
rolf
Ja, aber:
Ich habe jedenfalls gelesen, daß die Verlegung von Marco in ein anderes Gefängnis mit besseren Verhältnissen von diesem bzw. seiner Rechtsvertretung abgelehnt wurde. -- ob das stimmt weiß ich nicht.
und mein zweiter Einwand.
Ich habe die Aussage eines namhaften Juristen gelesen, daß nun, da Marco in Deutschland ist, es seinem guten Willen unterliegt, ob er zum Prozeß in die Türkei zurückkehren will - oder nicht. Es gäbe keinen Auslieferungsvertrag zw. der Türkei und Deutschland. (Ich an Marcos Stelle würde nicht zurückfahren)
Damit sei auch ein Unterschied zu hugos hypothetisches Beispiel mit dem englischen Täter betont; da gibt es einen bilateralen Auslieferungsvertrag.
Es würde keiner Gerichte bedürfen, wenn des Volkes Stimme über schuldig oder unschuldig dieselbe Aufgabe besser erfüllen könnte. Sollte das wirklich gewollt werden?
Es liegt in der Natur der Sache, daß bei Gericht Aussage gegen Aussage stehen. Dafür sind Gerichtsverhandlungen da, die Beweiswürdigung durchzuführen u n d zu begründen.
Deshalb meine ich, es ist nicht gerade ein Vorbild für den Rechtsstaat Deutschland, wenn vorgemacht wird, wie eine unabhängige Rechtssprechung durch Vorverurteilung beeinflußt bzw. möglicherweise erpreßt wird.!!! Dazu rechne ich allerdings nicht das Vortragen des Falles beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; ich finde das richtig und zielführend.
Zu den hier oft geäußerten Meinungen, daß nun die englische Mutter wegen "Freiheitsberaubung"! oder auch falscher Zeugenaussage angeklagt werden muß bzw. eine gehörige Entschädigungssumme gefordert werden sollte, ist halt so einer Sache. Es müßte nachgewiesen werden, daß die Mutter wissenlich und absichtlich und nicht nur fahrlässig eine falsche Aussage machte, um den so Beschuldigten mit voller Absicht und im vollen Wissen für die Konsequenzen verurteilen zu lassen.
Derartige Anklagen sind natürlich möglich, allerdings glaube ich, daß hier der Beweis sehr schwer zu führen sein wird. --- (Aber die Rechtsanwälte würden sich natürlich darüber freuen.)
Bloß "Petting" und "Schmusen", na ja, ..... so viel ich weiß, wird gerade in Deutschland eine Gesetzesänderung in Hinblick auf einen viel stärkeren "sexuellen Schutz" von Kindern und Jugendlichen diskutiert, als es durch EU - "Richtlinien" (?) erforderlich sein wird.
Damit stelle ich nochmals die Frage nach der Glaubwürdigkeit!
--
mart
Ich habe jedenfalls gelesen, daß die Verlegung von Marco in ein anderes Gefängnis mit besseren Verhältnissen von diesem bzw. seiner Rechtsvertretung abgelehnt wurde. -- ob das stimmt weiß ich nicht.
und mein zweiter Einwand.
Ich habe die Aussage eines namhaften Juristen gelesen, daß nun, da Marco in Deutschland ist, es seinem guten Willen unterliegt, ob er zum Prozeß in die Türkei zurückkehren will - oder nicht. Es gäbe keinen Auslieferungsvertrag zw. der Türkei und Deutschland. (Ich an Marcos Stelle würde nicht zurückfahren)
Damit sei auch ein Unterschied zu hugos hypothetisches Beispiel mit dem englischen Täter betont; da gibt es einen bilateralen Auslieferungsvertrag.
Es würde keiner Gerichte bedürfen, wenn des Volkes Stimme über schuldig oder unschuldig dieselbe Aufgabe besser erfüllen könnte. Sollte das wirklich gewollt werden?
Es liegt in der Natur der Sache, daß bei Gericht Aussage gegen Aussage stehen. Dafür sind Gerichtsverhandlungen da, die Beweiswürdigung durchzuführen u n d zu begründen.
Deshalb meine ich, es ist nicht gerade ein Vorbild für den Rechtsstaat Deutschland, wenn vorgemacht wird, wie eine unabhängige Rechtssprechung durch Vorverurteilung beeinflußt bzw. möglicherweise erpreßt wird.!!! Dazu rechne ich allerdings nicht das Vortragen des Falles beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; ich finde das richtig und zielführend.
Zu den hier oft geäußerten Meinungen, daß nun die englische Mutter wegen "Freiheitsberaubung"! oder auch falscher Zeugenaussage angeklagt werden muß bzw. eine gehörige Entschädigungssumme gefordert werden sollte, ist halt so einer Sache. Es müßte nachgewiesen werden, daß die Mutter wissenlich und absichtlich und nicht nur fahrlässig eine falsche Aussage machte, um den so Beschuldigten mit voller Absicht und im vollen Wissen für die Konsequenzen verurteilen zu lassen.
Derartige Anklagen sind natürlich möglich, allerdings glaube ich, daß hier der Beweis sehr schwer zu führen sein wird. --- (Aber die Rechtsanwälte würden sich natürlich darüber freuen.)
Bloß "Petting" und "Schmusen", na ja, ..... so viel ich weiß, wird gerade in Deutschland eine Gesetzesänderung in Hinblick auf einen viel stärkeren "sexuellen Schutz" von Kindern und Jugendlichen diskutiert, als es durch EU - "Richtlinien" (?) erforderlich sein wird.
Damit stelle ich nochmals die Frage nach der Glaubwürdigkeit!
--
mart
Auch ohne Entjungferung kann der Straftatbestand des sexuellen Mißbrauchs erfüllt sein.
Auch eine Vergewaltigung (sexuelle Nötigung) kann vorliegen.
Danke, daß du auch diesen Punkt einmal ganz klar herausgestellt hast.
Nur "Schmusen" und "Petting"..... na ja, ist ja immer noch Jungfrau, bloß ein paar Spermaspuren auf dem Bauch .....das passiert halt so ....ist doch kein sexueller Mißbrauch, wenn mein Kind so nach Hause käme. Jungen Männern (älteren Männern) passiert das halt manchmal ----- Achtung Ironie und eine Verwunderung über die hier geäußerten Meinungen.
Hi pilli - oja.. Siegburg ...
Mein Vater war u.a. ca 15 Jahre in einem grossen "Jugenderziehungsheim" als Seelsorger und Pädagoge in NRW tätig, das auch eine "geschlossene" Abteilung und einige Arrestzellen hatte. Manchmal mussten Jungs ihre eigentliche Haftstrafe, deren Bewährung sie in diesem Heim verbrachten, denn doch "absitzen" und wurden verlegt - schon damals - und das war in den späten 60ern und den 70ern - war Siegburg verschrien als absolutes Drecks- und Gewaltloch, wo keiner hinwollte, warum dieser Kasten immer noch genau so einen üblen Ruf hat, ist schlimm genug. Schon damals berichteten Jugendliche, dass es dort besonders schlimm zuging, die Wärter prügelten und aller übelste Knastmethoden herrschten.
Marco ist aber noch keine 18 und befand sich immer noch inUntersuchungshaft - in so einem Falle wäre er in D nicht nach Siegburg gekommen, hätte begleitende Betreuung und ggf Schulunterricht gehabt ..
Übersicht über den Jugendstrafvollzug
und hier noch einmal: etwas vereinfacht
Jugendstrafrecht.de
--
angelottchen
Mein Vater war u.a. ca 15 Jahre in einem grossen "Jugenderziehungsheim" als Seelsorger und Pädagoge in NRW tätig, das auch eine "geschlossene" Abteilung und einige Arrestzellen hatte. Manchmal mussten Jungs ihre eigentliche Haftstrafe, deren Bewährung sie in diesem Heim verbrachten, denn doch "absitzen" und wurden verlegt - schon damals - und das war in den späten 60ern und den 70ern - war Siegburg verschrien als absolutes Drecks- und Gewaltloch, wo keiner hinwollte, warum dieser Kasten immer noch genau so einen üblen Ruf hat, ist schlimm genug. Schon damals berichteten Jugendliche, dass es dort besonders schlimm zuging, die Wärter prügelten und aller übelste Knastmethoden herrschten.
Marco ist aber noch keine 18 und befand sich immer noch inUntersuchungshaft - in so einem Falle wäre er in D nicht nach Siegburg gekommen, hätte begleitende Betreuung und ggf Schulunterricht gehabt ..
Übersicht über den Jugendstrafvollzug
und hier noch einmal: etwas vereinfacht
Jugendstrafrecht.de
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angelottchen
Dann jedoch müßten doch zumindest blaue Flecken am Körper des Opfers diagnostiziert worden sein. Denn, bei einer sexuellen Nötigung hätte sich das Mädchen gewehrt.
--
gila
--
gila
eleonore,
das stimmt. 13-jährige haben in der Disco nix verloren. Ich frag mich nur, was das für Eltern sind, die das zulassen.
Herzlichst
--
gila
das stimmt. 13-jährige haben in der Disco nix verloren. Ich frag mich nur, was das für Eltern sind, die das zulassen.
Herzlichst
--
gila
..eine angeblich superreligiöse Mutter, die sich zu der zeit mit dem Freund amüsieren wollte ... das pikante ist ja, dass man annimmt, die Mutter habe vor allem Angst, das Sorgerecht für ihre Tochter an den geschiedenen Mann zu verlieren ...
--
angelottchen
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angelottchen
Wie in ersten Berichten zu lesen war, hat sie ausgesagt, sie sei davon wach geworden, daß er auf ihr lag.
Im Schlaf bzw. Halbschlaf unter Alkoholeinfluß wird sie sich wohl kaum so gewehrt haben, daß blaue Flecken an ihrem Körper festgestellt worden wären, falls man danach gesucht hätte.
Blaue Flecken aufgrund von Abwehr müßte ja wohl Marco bekommen haben, und der wäre schön dumm, wenn er darauf aufmerksam gemacht hätte.
Dies alles natürlich unter der Voraussetzung, daß die Berichte der Wahrheit entsprachen,es war ja niemand dabei, der wirklich gesehen hat, was passierte.
--
rolf
Im Schlaf bzw. Halbschlaf unter Alkoholeinfluß wird sie sich wohl kaum so gewehrt haben, daß blaue Flecken an ihrem Körper festgestellt worden wären, falls man danach gesucht hätte.
Blaue Flecken aufgrund von Abwehr müßte ja wohl Marco bekommen haben, und der wäre schön dumm, wenn er darauf aufmerksam gemacht hätte.
Dies alles natürlich unter der Voraussetzung, daß die Berichte der Wahrheit entsprachen,es war ja niemand dabei, der wirklich gesehen hat, was passierte.
--
rolf
Nachdem niemand hier und schon gar nicht die Medien Zugang zu den Aussagen haben, sondern nur die von Anwälten lancierten Gerüchte kennen, wären alle inklusive wohlberaten sich mit Schuldzuweisungen zurückzuhalten. Das würde einem rechtsstaatlichen Verständnis und einer ausgewogenen Medienberichtserstattung entsprechen.
mart
mart