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Aktuelle Themen Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab

Edita
Edita
Mitglied

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von Edita
als Antwort auf Edita vom 20.01.2013, 12:44:40
Na, wie schrieb ich schon am 20.01.2013 um 12:44h?

Ich kann mir auch durchaus vorstellen, daß hier ein " Kräftemessen " von militanten Gegnern und Befürwortern von Abtreibungen angezettelt wurde, aber natürlich nur eine Spekulation meinerseits, die letzte in dieser Sache, es heißt wirklich.......abwarten!

Edita


Gerade habe ich das hier im Tagesspiegel gefunden !

tagesspiegel.de - Aggressive Abtreibungsgegner schicken Detektive in Kliniken

Da in solchen Fällen, wenn das Opfer sich an nichts erinnern kann, meist ein öffentlicher Zeugenaufruf erfolgt, was aber hier bis jetzt nicht geschehen ist, sondern " nur "der Skandal der unterlassenen Hilfeleistung seitens der Kliniken im Vordergrund steht, spekuliere ich weiter auf ein Kräftemessen der Gegner und der Befürworter von Abtreibungen! Mir sieht das nach "Präzedenz-Fall" und "Fakten schaffen" aus!

Edita
justus39
justus39
Mitglied

Re: Krankenhäuser lehnen Behandlung einer vergewaltigten Frau ab
geschrieben von justus39
als Antwort auf pilli vom 23.01.2013, 02:49:13
nun frage ich mich tatsächlich justus,

ob dir nicht mehr in erinnerung sein könnte, dass du selbst doch als anwort an weserstern am 18.01/19.49 entsprechende infos mitgeteilt hast, die du nicht gefunden haben willst? guckst du:



---
pilli

Es geht doch nicht darum, dass die Staatsanwaltschaft keinen Anlass sieht, gegen die Kliniken zu ermitteln, nur weil sie die Abtreibungspille verweigerten.
Mir fällt auf, dass man nichts darüber erfährt, ob gegen die Straftäter (und das sind ja wohl die Vergewaltiger und die Giftmischer) ermittelt wird.
Nur darum ging es mir.
Und da gebe ich Edita voll Recht, hier geht es weniger darum eine Vergewaltigung aufzuklären, sondern eher um einen Intrigenkampf zwischen Abtreibungsgegnern und Befürworter und darum, wieder einmal gegen Kirche und Ärzte Stimmung zu machen.

justus
schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht bei öffentlichen Einrichtungen
geschrieben von schorsch
als Antwort auf Karl vom 23.01.2013, 09:13:46
Nach unserem westlichen Rechtsempfinden steht immer noch der Staat als oberste Instanz. Es gibt aber Kleriker, die sich einen Deut um diese Regel kümmern.

Da die Kirchen aber immer noch auf eine geballte Kraft an Gläubigen zählen können, die die Bibel über das weltliche Gesetz stellen, scheuen sich sogar fortschrittliche Politiker, den Klerikern auf die Finger zu klopfen.

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clara
clara
Mitglied

Re: Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht bei öffentlichen Einrichtungen
geschrieben von clara
als Antwort auf Karl vom 23.01.2013, 09:13:46
In unserem Grundgesetz ist das Selbstbestimmungsrecht der Religionen garantiert und daran sollten wir festhalten. Allerdings sollte diese auf die Gestaltung des Gottesdienstes und alle wirklich innerkirchlichen Bereiche beschränkt sein.

Es darf m. E. aber nicht sein, dass überall dort, wo die Kirchen als Träger öffentlicher Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen auftreten, staatliches Recht ausgehebelt wird. Dies ist insbesondere nicht akzeptabel, da diese Einrichtungen im gleichen Umfang vom Staat gefördert werden als wenn ein weltlicher Träger diese betreiben würde. Das heißt konkret, dass sich die Kirchen mit eigenem Geld kaum beteiligen (1-2%), aber den eventuellen Gewinn abschöpfen und zu 100% die Regeln bestimmen wollen, obwohl alle Steuerzahler, auch die aus der Kirche ausgetretenen Bürger die Einrichtung bezahlen.

Karl.
geschrieben von karl

Genau meine Meinung! Dem ist nichts hinzu zu fügen.

Clara
pilli
pilli
Mitglied

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von pilli
als Antwort auf Edita vom 23.01.2013, 09:29:51
Na, wie schrieb ich schon am 20.01.2013 um 12:44h?

Ich kann mir auch durchaus vorstellen, daß hier ein " Kräftemessen " von militanten Gegnern und Befürwortern von Abtreibungen angezettelt wurde, aber natürlich nur eine Spekulation meinerseits, die letzte in dieser Sache, es heißt wirklich.......abwarten!

Edita


Gerade habe ich das hier im Tagesspiegel gefunden !

tagesspiegel.de - Aggressive Abtreibungsgegner schicken Detektive in Kliniken

Da in solchen Fällen, wenn das Opfer sich an nichts erinnern kann, meist ein öffentlicher Zeugenaufruf erfolgt, was aber hier bis jetzt nicht geschehen ist, sondern " nur "der Skandal der unterlassenen Hilfeleistung seitens der Kliniken im Vordergrund steht, spekuliere ich weiter auf ein Kräftemessen der Gegner und der Befürworter von Abtreibungen! Mir sieht das nach "Präzedenz-Fall" und "Fakten schaffen" aus!

Edita


der tagesspiegel berichtet ja von dem, das ich bereits heute nacht mit dem link zu gloria-tv geschrieben habe. auch von diesen obskuren fundis, las ich in deinem link den kommentar eines lesers:



für die Nichtinternetkenner:

Ein kleiner Trost ist, dass diese ominöse Hetzer-Website "Gloria" nicht in Deutschland gemeldet ist, sondern auf einer dieser Südseeinseln, also anstatt .de = .tv
Denn es zeigt: die wissen, dass ihr Tun nicht legal ist und sie hier ziemlichen Ärger bekommen könnten, ähnlich wie die Hassgemeinde der PI-Website. Also verstecken sie sich im fernen Ausland.
geschrieben von kommentar aus dem link von editha


siehe hierzu auch meinen beitrag von heute nacht:

mittlerweile ist bekannt, wer da als fundamentalistisches, katholisches sprachrohr im internet heftig im video des u.a. link zu dieser webseite, (die kath.net nahe gestanden hat), agiert:

gloria tv


justus,

was möchtest du denn von einem laufenden verfahren lesen, wenn du die vergewaltiger meintest? doch wohl nicht die teilergebnisse einer ermittlung der von der Staatsanwaltschaft beauftragten ermittlungsbehörden?



Die Ermittlung im Strafverfahren ist in § 160 StPO geregelt. Die Ermittlung beginnt, wenn die Staatsanwaltschaft durch Anzeige oder auf sonstige Weise Kenntnis von dem Verdacht einer Straftat erlangt hat. Das Ermittlungsverfahren und die Befugnisse der Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung sind in der StPO in den §§ 158 bis 169a geregelt. Das Ermittlungsverfahren endet, wenn die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage erhebt, § 169a StPO.

Die meiste Anlassgebundene Ermittlungstätigkeit zur Klärung eines Anfangsverdachts wird im Vorfeld durch ein polizeiliches Ermittlungsverfahren von der Polizei geleistet. Beim Vorliegen einer Straftat zum Beispiel im Ersten Angriff. Die Ergebnisse werden vollständig der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt und ist daher wichtig für die Entscheidungsfindung der Staatsanwaltschaft. Die Polizei handelt hier als deren Ermittlungsperson.
geschrieben von wiki


wieder gilt für mich: abwarten!

aber dass nun militante katholische fundamentalisten, die womöglich detektive aussenden, von Schnarchzapfen als linke bezeichnet werden, dazu erlaube ich mir zu kommentieren:

"datt hat schon watt sehr besonderes"

---
pilli

editiert:

hier die weiteren von gloria-tv denunzierenden nachrichten der kath, fundamentalisten von heute: video
Mareike
Mareike
Mitglied

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von Mareike
als Antwort auf pilli vom 23.01.2013, 12:57:40
" Die Ermittlung beginnt, wenn die Staatsanwaltschaft durch Anzeige oder auf sonstige Weise Kenntnis von dem Verdacht einer Straftat erlangt hat."

Mitlerweile müsste doch zumindest geklärt sein ob eine Vergewaltigung stattgefunden hat und ob Anzeige erstattet wurde.
In der Berichterstattung wird jedoch nach wie vor von einer "mutmaßlichen Vergewaltigung" gesprochen.
Und ob mitlerweile in dieser Richtung ermittelt wird ist nicht bekannt.

Wäre diese Information für die öffentliche Meinungsbildung von Relevanz?

Mareike

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olga64
olga64
Mitglied

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von olga64
als Antwort auf Mareike vom 23.01.2013, 15:37:55
Eine Anzeige erstatten kann nur das mutmassliche Opfer einer mutmasslichen Vergewaltigung. Diese Dame wird auch ihre Gründe haben, wenn sie so zögerlich ist. Nachdem sie sich so weit in die Öffentlichkeit wagte - warum auch immer - dürfte das alles nicht ganz angenehm für sie sein.
Das Verhalten der Klinik scheint auch auf menschlichen Fehlern der behandelnden Ärzte zu beruhen, die ihrerseits verunsichert waren, da der Oberbischof für diese Region eine anscheinend missverständliche Losung herausgegeben hat, wie in solchen Fällen zu verfahren ist und wie nicht.
Ich bleibe aber bei meiner Meinung, dass es in einer Stadt wie Köln sicher viele andere Krankenhäuser gibt, wo solche Probleme, Abtreibungen nicht zu akzeptieren, nicht bestehen. Weshalb diese erstbehandelnde Ärztin dies nicht machte, grenzt in meinem Verständnis ebenfalls an menschlicher/fachlicher Fehlleistung.
Oder alles ist so gewollt, weil höheres Schmerzensgeld, hohe öffentliche Aufmerksamkeit oder ähnlicher Wahnsinn gewünscht sind. Letzteres klappt ja, wenn sogar wir Senioren uns hier echauffieren. Olga
Mareike
Mareike
Mitglied

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von Mareike
als Antwort auf olga64 vom 23.01.2013, 16:03:21
Zum Schwangerschaftsabbruch bleibt noch zu erwähnen:

Kein Arzt ist verpflichtet einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, außer es liegt ein medizinischer Notfall mit Lebensgefahr für die schwangere Frau vor.

Mareike

http://www.dr-gumpert.de/html/schwangerschaftsabbruch.html
olga64
olga64
Mitglied

Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von olga64
als Antwort auf Mareike vom 23.01.2013, 17:20:09
So ist es - ist vergleichbar mit Beschneidungen, zu denen ja auch kein Arzt gezwungen werden kann.Auch Ärzte sind ja unabhängig von ihrem Beruf Menschen und Bürger, die Gewissensentscheidungen unterliegen und darin frei sind.
Und in dem aktuellen, doch sehr obskuren Fall ist ja bis heute anscheinend nicht mal bekannt, ob die Dame vergewaltigt wurde - in Lebensgefahr schwebte sie wohl nicht, das wäre längst als Schlagzeile irgendwo erschienen. Olga
justus39
justus39
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Re:Natürlich nicht o.t.
geschrieben von justus39
als Antwort auf pilli vom 23.01.2013, 12:57:40
justus,

was möchtest du denn von einem laufenden verfahren lesen, wenn du die vergewaltiger meintest? doch wohl nicht die teilergebnisse einer ermittlung der von der Staatsanwaltschaft beauftragten ermittlungsbehörden?

Mir würde es genügen, zu erfahren, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt wegen einer Vergewaltigung ermittelt.

Dass ein katholisches Krankenhaus, welches gegen Abtreibungen und Schwangerschaftsabbrüche ist, auch keinen nachträglichen Abbruch unterstützt ist bekannt. Da muss man keinen solchen Aufriss machen.

Auch in Privatpraxen oder Kliniken, die nicht von der Kirche geleitet werden, können Ärzte Maßnahmen verweigern, die nicht unmittelbar der Rettung oder Heilung des Patienten dienen.

Ich werde mich zu diesen Thema auch nicht mehr äußern.

justus

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