Aktuelle Themen Führerschein weg auch bei Diebstahl?
Re: Führerschein weg auch bei Diebstahl?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Es hat etwas gedauert, bis ich den Titel des Themas richtig verstanden hatte.
Zunächst fand ich ihn irgendwie doof. Natürlich ist der Führerschein weg, wenn er gestohlen wird (also bei Diebstahl)! Das waren meine ersten Gedanken.
Nicht nur die Füße arbeiten langsamer, auch der Verstand. Bei mir jedenfalls! Wie schrööcklich!!
Du bist nicht allein
Und zum Thema. Ich wäre sogar dafür, der Führerschein obligatorisch ohne Kommentar zu kassieren. Straftat > Führerschein weg. Basta!
Denn wer klaut, hat sich außerhalb gesellschaftlicher Gepflogenheiten gestellt. Er könnte irgend etwas (Lebensnotwendiges?) gestohlen haben, dessen Wiederbeschaffung erheblichen Ärger bereitet. Und so könnte man den Übeltäter auch mit irgend etwas beliebig aus der Luft Gegriffenem an die Kandare nehmen. Man könnte ihm auch eine Glatze rasieren zB.
Es muss doch kein Zusammenhang mit der Tat -oder der Sache der Tat- und der Strafe bestehen.
Wenn einer ne CD moppst, dann wäre es unlogisch, ihn dazu zu verdonnern, einen Tag lang sich CDs aus den Rippen zu schnitzen. Demgemäß besteht auch genau so kein Zusammenhang zwischen der CD und 2 Tagen Einsitzen und Streichhölzer zu schnitzen (Da wäre der Lappen gar nutzlos, also praktisch auch so gut wie weg).
Nein, die Gemeinschaft sollte sich durchaus etwas dazu einfallen lassen, was den Dieb genau so unerwartet trifft wie den Beklauten. Und das wäre der weche Führerschein.
Sooo schrecklich unlogisch finde ich das gar nicht.
Re: Führerschein weg auch bei Diebstahl?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Wenn es sich um ein ungesichertes (unverschlossenes) Auto handelt, liesse sich darüber diskutieren.
Nein, da bin ich gar nicht Deiner Meinung, Schorsch.
Der Dieb WEISS doch, dass eine Sache ihm nicht gehört; verschlossen, an die Kette gelegt, festgenietet, ... ist.
Es hat sich einfach keiner an anderer Menschen Eigentum zu vergreifen. Basta. Dafür wäre nicht einmal eine Sicherung nötig.
Wenn ich einen 500.-€- Schein draußen auf die Fensterbank lege, dann müsste der liegen bleiben, ohne dass er mit jemandem mitgeht.
Im 8. Stock ist sowas natürlich leichtes Tröten.
Re: Führerschein weg auch bei Diebstahl?
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Wenn ich einen 500.-€- Schein draußen auf die Fensterbank lege, dann müsste der liegen bleiben, ohne dass er mit jemandem mitgeht.
Im 8. Stock ist sowas natürlich leichtes Tröten.
Schade, daß Du in keiner Kellerwohnung wohnst.
Da würde ich gerne mal vorbei kommen und testen ob ich der Versuchung widerstehen kann ))))))
Versprechen tue ich nix )))))))))
Monja.
[quote=Monja]Eine Strafe sollte immer angemessen der Tat erfolgen.
Wenn zum Beispiel ein Jugendlicher mal in Versuchung gerät und eine CD im Kaufhaus heimlich einsteckt, ist das auch Diebstahl und sollte auch bestraft werden.
Dann aber gleich den Führerschein einziehen ist nicht angemessen.
Monja
Ich finde diesen Vorschlag schon recht gut - es würde dem deutschen Steuerzahler immer wiederkehrende Knastaufenthalte auch von Jugendlichen ersparen und sie an einer sehr empfindlichen Stelle treffen - vielleicht hülfe es ja etwas, sie auf den richtigen Weg zurückzuführen.
Ob man nun den CD-Diebstahl eines Jugendlichen milde behandeln sollte, kommt auf die Sicht des Betrachters an: vielleicht dann auch den Diebstahl einer Handtasche nebst Geldbeutel eines alten Menschen, wenn der Geldbeutel sowieso nicht sehr voll war? Auch dafür eine Ausnahme? Olga
[quote=Monja]Eine Strafe sollte immer angemessen der Tat erfolgen.
Wenn zum Beispiel ein Jugendlicher mal in Versuchung gerät und eine CD im Kaufhaus heimlich einsteckt, ist das auch Diebstahl und sollte auch bestraft werden.
Dann aber gleich den Führerschein einziehen ist nicht angemessen.
Monja
Ich finde diesen Vorschlag schon recht gut - es würde dem deutschen Steuerzahler immer wiederkehrende Knastaufenthalte auch von Jugendlichen ersparen und sie an einer sehr empfindlichen Stelle treffen - vielleicht hülfe es ja etwas, sie auf den richtigen Weg zurückzuführen.
Ob man nun den CD-Diebstahl eines Jugendlichen milde behandeln sollte, kommt auf die Sicht des Betrachters an: vielleicht dann auch den Diebstahl einer Handtasche nebst Geldbeutel eines alten Menschen, wenn der Geldbeutel sowieso nicht sehr voll war? Auch dafür eine Ausnahme? Olga
Olga, ich schrieb die Strafe muß angemessen der Tat und individuell erfolgen und nicht pauschal.
Übrigens warum geht man davon aus, daß Diebstähle überwiegend von Jugendlichen oder jungen Personen ausgeübt werden?
Hier wird sehr oft beobachtet, daß es sehr oft Personen sind, die in den Geschäften unbezahlt etwas einstecken, die bereits älter oder sogar alt sind.
Finanziell nötig hätten es diese Personen in den seltensten Fällen.
Auch hier wird wieder personifiziert und auf eine bestimmte Gruppe gelenkt.
Ich denke schon, daß es einen Unterschied macht, ob einer mal zulangt oder ob im großen Stil Einbrüche gemacht werden.
Ersteres sollte auch bestraft werden, aber in einem anderen Umfang als Letzteres!
Ich habe etwas gegen pauschale Verurteilungen und Bestrafungen!!!
Monja.
Re: Führerschein weg auch bei Diebstahl?
So etwas ist ganz einfach nicht möglich.
Wenn die Benutzung des KFZ in keinem Zusammenhang mit der Tat steht, kann man nicht den Führerschein einbehalten.
Es wäre ja auch eine Strafe, die nur Inhaber von Führerscheinen betreffen würde, wer keinen hat oder wer ihn schon weggenommen bekam geht dann straffrei aus.
Es ist ganz einfach Blödsinn.
Wenn die Benutzung des KFZ in keinem Zusammenhang mit der Tat steht, kann man nicht den Führerschein einbehalten.
Es wäre ja auch eine Strafe, die nur Inhaber von Führerscheinen betreffen würde, wer keinen hat oder wer ihn schon weggenommen bekam geht dann straffrei aus.
Es ist ganz einfach Blödsinn.
Wenn es sich um ein ungesichertes (unverschlossenes) Auto handelt, liesse sich darüber diskutieren.
Nein, da bin ich gar nicht Deiner Meinung, Schorsch.
Der Dieb WEISS doch, dass eine Sache ihm nicht gehört; verschlossen, an die Kette gelegt, festgenietet, ... ist.
Es hat sich einfach keiner an anderer Menschen Eigentum zu vergreifen. Basta. Dafür wäre nicht einmal eine Sicherung nötig.
Wenn ich einen 500.-€- Schein draußen auf die Fensterbank lege, dann müsste der liegen bleiben, ohne dass er mit jemandem mitgeht.
Im 8. Stock ist sowas natürlich leichtes Tröten.
Ich interpretiere nur das Gesetz. Und dieses verlangt eben, dass man sein Auto abschliesst. Und so halten sich eben auch die Versicherungen daran: Wer seinen Wagen nicht abschliesst, wird durch Abzüge oder gar Nichtbezahlen bestraft.
Stimmt alles, Monja - und noch viel mehr. Ich möchte mich aber eigentlich nur darauf beschränken,dass hier Gesetze wirksam werden und die Urteile von Gerichten gefällt werden - je nach Einzelfall und juristischer Interpretation und Güte des Anwalts werden diese dann ausfallen. Evtl. dann auch einem diebischen Senior den Führerschein wegnehmen - lernen kann man ja lebenslang. Olga
Es könnte ja aber auch sein, dass dieser Vorschlag von einem der wenigen Nichtjuristen stammt.
..ein_lächeln_...
...oder der Vorschlag kam von einem, der selbst keinen Führerschein besitzt
maggy
In jedem Fall gehört auch für diese Bevölkerungsgruppe das Recht auf freie Meinungsäusserung so wie wir Senioren diese ja auch tagein tagaus z.B. in diesem Forum nutzen. Olga