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Aktuelle Themen Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig.

pschroed
pschroed
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Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig.
geschrieben von pschroed
Das kann für die Mieter teuer werden, durch den Mietendeckel der in Berlin eingeführt wurde, waren die Mieten auf den Stand von July 2019 eingefroren.
In einem zweiten Schritt mußten die Mieten ab November 2020 sogar gesenkt werden.

Von dem Urteil sind ungefähr 350000 -  500000 Mieter betroffen, weil das Gesetz verfassungswidrig ist, müssen jetzt die Mieten wieder erhöht werden sowie mit Nachzahlungen gerechnet werden.

Das wird für Ärger sorgen und fördert nicht gerade das Vertrauen in die Politik der Linke, SPD und Grüne.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist endgültig.
Bundesländern ist es nach der aktuellen Verfassungslage damit verboten, in den Mietmarkt einzugreifen.
Phil.


QUELLE https://www.focus.de/immobilien/mieten/mietpreisbremse-gilt-weiter-berliner-mietendeckel-ist-verfassungswidrig-das-sind-die-auswirkungen-des-urteils_id_13192163.html
Mitglied_cde6d1e
Mitglied_cde6d1e
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RE: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pschroed vom 15.04.2021, 12:28:01

Jedem, der in der Immobilienwirtschaft tätig ist, war die Verfassungswidrigkeit dieses "Mietendeckels" von vornherein klar und auch das zu erwartende Verfassungssgerichtsurteil.

Die Berliner Senatslaienspielschar hat sich damit nur einen weiteren linkspopulistischen Klops geleistet. 🤣🤣🤣

Morvan

RE: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 15.04.2021, 12:45:48
Jedem, der in der Immobilienwirtschaft tätig ist, war die Verfassungswidrigkeit dieses "Mietendeckels" von vornherein klar und auch das zu erwartende Verfassungssgerichtsurteil.

Die Berliner Senatslaienspielschar hat sich damit nur einen weiteren linkspopulistischen Klops geleistet. 🤣🤣🤣

Morvan
Aber die Bundesregierung verschläft den Bau von Sozialwohnungen um die Wohnungsnot im unteren und mittleren Miet-Preissegment zu lindern. Soweit ich mich erinnern kann, gibt es in Bezug auf das Jahr 2000 (?) nur noch 1/3tel der damals existierenden Sozialwohnungen.

Stattdessen gehen die Mieten weiter durch die Decke in den Ballungsräumen, abgesehen vielleicht vom Norden des Ruhrgebiets.

Das Problem, das der Berliner Mietpreisdeckel exemplarisch beheben sollte, ist somit in Berlin und auch bundesweit immer noch nicht behoben. Stattdessen verdienen sich raffgierige Vermieter (damit meine ich nicht alle Vermieter) und ihre Investoren eine goldene Nase.

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Michiko
Michiko
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RE: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig.
geschrieben von Michiko
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 15.04.2021, 12:45:48

Mein Vermieter ist eine Berliner Wohnungsbaugenossenschaft. Als der Mietendeckel beschlossen wurde, gab es Protest, auch bei vielen anderen Wohnungsbaugenossenschaften. Wir Genossenschafter bekamen einen Rundbrief mit Stellungnahme, die die WBG an den Berliner Senat schickte. Darin hiess es u.a.

"Der genannte Mietendeckel bedeutet einen empfindlichen Eingriff in die genossenschaftliche Substanz. Berlin braucht keinen Mietendeckel, Berlin braucht bezahlbaren Wohnungsneubau, die vorauszusehende fehlende Investitionskraft verhindert Modernisierung und Neubau. Der Mietendeckel bedeutet zudem eine Aushebelung des gültigen Mietspiegels. Denn der kann nur auf Grundlage von Mieten ohne staatliche Beeinflussung erstellt werden und schützt alle Mieter vor überzogenen Mieterhöhungen.
Der Mietendeckel wäre auch ein tiefgreifender Eingriff in die gesetzlich verbriefte genossenschaftliche Selbstverwaltung und das Genossenschaftsgesetz.   (...)"

 

Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig.
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 15.04.2021, 13:03:27


Stattdessen gehen die Mieten weiter durch die Decke in den Ballungsräumen, abgesehen vielleicht vom Norden des Ruhrgebiets.
 

Selbst dort nicht, lieber @Schaschlik_Tango, ich habe dort Verwandte (Essen, Gelsenkirchen), deren Mieten haben sich in den letzten 20 Jahren zum Teil fast verfünffacht.
 
olga64
olga64
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RE: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig.
geschrieben von olga64
als Antwort auf pschroed vom 15.04.2021, 12:28:01

Das ist eine bittere Schlappe für den Rot-Rot-Grünen Berliner Senat. Spontan fragte ich mich, ob diese REgierungsparteien keine hauseigenen Juristen haben oder hatten oder ob sie denen einfach nicht glauben wollten?
Berliner Vermieter haben während der Gerichtsanhängigkeit ihre Mietverträge schon mit dem Passus versehen,dass bei einem entsprechenden Gerichtsurteil Nachzahlungen geleistet werden müssen. Das trifft dann vermutlich einen Mieter mit mindestens 1.000. Euro.
Und da gibt es in Berlin ja noch ein recht aufmüpfiges Projekt: Enteignung von grossen Wohnungsgesellschaften.
An die hatte auch mal eine rote Berliner Regierung viel Wohnungsbestand verkauft, damit Geld in die Senatskassen kam. Und jetzt möchte sie enteignen, muss aber laut Grundgesetz dafür äquivalenten, finanziellen Ersatz bezahlen. Dieser ist um ein Vielfaches höher als Berlin seinerzeit bekam.
Aber es wird sie ja weiter geben, die robusten, alten sozialistischen Sprüche, auch oft mit einer DDR-Nostalgie versehen, wo Wohnungen ja extrem billig waren. Dafür musste man dann Kohleheizungen und Klo auf der TReppe in Kauf nehmen - aber vielleicht erscheint das im Nachhinein doch recht romantisch?
Auch in Berlin gibt es nicht nur Miet-Haie, wie dies auch in München nicht generell der Fall ist. Ein Grossteil der VErmieter sind einfach Leute, die sich beizeiten Wohneigentum angeschafft haben, so wie es von allen Regierungen immer empfohlen wurde, um damit ihre Altersversorgung durch Mietzahlungen sicherer zu machen. Und die versucht man jetzt im Nachhinein für ihre Vernunft auch noch zu bestrafen? Wäre schon seltsam. Olga


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RE: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 15.04.2021, 14:57:10
Und da gibt es in Berlin ja noch ein recht aufmüpfiges Projekt: Enteignung von grossen Wohnungsgesellschaften.
An die hatte auch mal eine rote Berliner Regierung viel Wohnungsbestand verkauft, damit Geld in die Senatskassen kam.
 
Geld "musste" damals in die Senatskasse gespült wegen des so genannten Berliner Bankenskandals 2001 unter einer Großen Koalition in Berlin, weswegen, so weit ich mich erinnern kann, Berlin einen Schuldenstand von damals 64 Milliarden Euro hatte. Deswegen, so weit ich mich erinnern kann, hat der damals neue Brliner Senat 100.000e landeseigene Wohnungen an die Privatwirtschaft verkauft. Wäre das alles nicht passiert, wäre die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt heutzutage wahrscheinlich nicht so prekär wie es jetzt der Fall ist.

Ich schlussfolgere hieraus, dass der Kapitalismus folgenden entscheidenden Nachteil hat: Er beflügelt die Gier des Menschen nach immer mehr Geld, was zu gesellschaftlichen Verwerfungen führt.

Der marxistisch-leninistische Sozialismus hingegen hat auch seine entscheidenden Nachteile.
olga64
olga64
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RE: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig.
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 15.04.2021, 13:03:27
 
Aber die Bundesregierung verschläft den Bau von Sozialwohnungen um die Wohnungsnot im unteren und mittleren Miet-Preissegment zu lindern. Soweit ich mich erinnern kann, gibt es in Bezug auf das Jahr 2000 (?) nur noch 1/3tel der damals existierenden Sozialwohnungen.

 
Wenn das alles so einfach wäre, wie es manche sozialistisch/linke Ideologien weismachen wollten.
Die Bevölkerung in Deutschland nahm zwischen 2000 - 2019 um mehr als 1 Mio Menschen zu. Ferner leben wir in einer immer weiter, fortschreitenden SingleGesellschaft, insbesondere in Grossstädten wie Berlin.
Das bedeutet, dass heute sehr viel mehr Menschen sehr viel mehr Wohnraum für sich beanspruchen als es vor Jahrzehnten noch der Fall war. Und dies bedeutet dann eine VErknappung des Wohnraumes.
Für Sozialwohnungen ist nicht nur die Bundesregierung zuständig; sondern auch die Länder. In diesen Sozialwohnungen, die es nach wie vor gibt, wohnen mittlerweile auch Menschen, die längst nicht mehr dort wohnen sollten, weil sie sich auch höhere Mieten am freien Markt leisten könnten.

Da auch Wohnhäuser nicht "in die Luft gebaut werden können", sondern Grundstücke benötigen, ist das das eigentliche Problem in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland und insbesondere in den Grossstädten.
Wir erleben es hier in Bayern sehr gut: da stehen viele Grundstücke unbebaut. Die Eigentümer sind u.a. auch Bauern, die damit spekulieren,dass die Preise nach wie vor explodieren. Sie "müssen" nicht bauen und oft wollen sie es auch nicht, weil die Baubestimmungen ebenfalls seit Jahren so streng sind, dass sich viele das nicht antun möchten.
Und wenn dann doch gebaut werden soll, möge sich jeder ehrlich fragen, der z.B. in einer Einfamilienhaussiedlung mit Garten usw. lebt, ob er oder sie es wirklich möchten, dass dahinter Hochhäuser entstehen für Sozialwohnungen und dort dann eine Klientel lebt, die man oft nicht so gerne in der Nachbarschaft haben möchte.
Auch das erleben wir hier sehr gut,dass bei solchen Bauvorhaben umgehend sich Bürgerinitiativen dagegen bilden, Gerichte jahrelange involviert werden und dann "nicht" gebaut wird, bzw. doch wieder Einfamilienhäuser o.ä.
Und somit spitzt sich das Wohnproblem weiter zu, wobei man sich natürlich dann bei Grossstädten schon auch fragen sollte, weshalb die Leute nicht einige Kilometer weiter rausziehen und dann z.B. die S-Bahn benützen, um zu ihren Arbeitsstätten zu gelangen. Das geht ja meistens problemlos, wenn man es nur will. Olga
werderanerin
werderanerin
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RE: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig.
geschrieben von werderanerin
als Antwort auf Michiko vom 15.04.2021, 13:46:56

Das Hauptproblem z.b. in Berlin war ja, dass die Investoren abgesprungen sind und woanders gebaut haben, wo es wesentlich einfacher war, zu bauen !
Berlin braucht dringend ... aber das schon seit Jahren , bezahlbaren Wohnraum, den es aber eben kaum noch gab/gibt.
Das dieser Mietendeckel nun ausgehebelt wurde, war für Fachleute kein Wunder.


Kristine

olga64
olga64
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RE: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig.
geschrieben von olga64
als Antwort auf werderanerin vom 16.04.2021, 17:02:45

Vor ca 12 Jahren, als ich 'Rentnerin wurde, überlegte ich auch, ob ich nicht nach Berlin ziehen solle. Diese Stadt liebe ich seit mehr als 40 Jahren; ausserdem lebt ein Teil meiner Familie dort.
Ich erkundigte mich nach Mietpreisen für eine Zwei-Zimmer-Wohnung in einem Viertel wie Charlottenburg, Schöneberg o.ä. und war ehrlich erstaunt, wie günstig diese Mieten dort waren (ich verglich ja mit Oberbayern und München). Einige Vermieter boten mir sogar an, in einer völlig sanierten und renovierten Wohnung zwei Monate kostenlos dort wohnen zu dürfen.
Einige Wohnungen sah ich mir auch an und sprach auch mit potentiellen Vermietern. Diese waren vermutlich auch deshalb an mir als Mieterin interessiert, weil ich nicht mehr zu dieser Feier-Genration gehört, ein festes Einkommen hatte, keine Kinder, Tiere usw.
Ich entschied mich dann anders - aber aus anderen Gründen.
In den Jahren darauf stiegen auch in Berlin die Mieten, weil auch immer mehr Menschen dort leben wollten. ABer wie mir auch mein Bruder bestätigt (der selbst seit 45 Jahren in einer 100-qm-Altbauwohnung in Schöneberg zu einer Traummiete mit altem Mietvertrag lebt, stiegen die Mieten in Berlin dann auch auf der Basis derfrüheren, niedrigeren Mieten. Aber für den Einzelnen sind und waren das Mieterhöhungen, was ich ja verstehen kann.
Aber auch heute dürfte es in Berlin noch nicht normal sein, für eine ca 50 qm-Wohnung bis zu 1500.-- Euro monatlich zu bezahlen, wie dies in München schon fast ein Schnäppchenpreis wäre.
Die Investoren bauen dort, wo sie eine entsprechende Rendite erwarten können und wenn Berlin zu vieles verkompliziert, springen sie dort ab.
Auch in München sollte eine Bewegung gegründet werden so nach dem Berliner Mietenstopp-Muster. Die ist seit gestern Vergangenheit. Olga


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