Aktuelle Themen Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
Deine blaue Schrift würde ich mal weglassen miriam, oder möchtest du dich damit von allen Usern abgrenzen? Bist du ein besserer Mensch?
lars: Schießt Du da nicht ein bisschen übers Ziel hinaus? Warum willst Du miriam Vorschriften über die Schriftfarbe machen? Das kann doch jeder so halten, wie er es möchte. Warum muss denn alles gleich sein? Denk dran, was schorsch über Dich sagt!
Wir in Deutschland sind jedenfalls äußerst sensibel, wenn es um solche Art von Gleichmacherei geht.
Nix für ungut!
Grüezi
e k o
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Sonny,
ich freue mich für Dich, dass Du tätig geworden bist und für Dich gesorgt hast und dass ekos Hinweise Dich den Weg weiterführen konnten.
Ich wünsche Dir alles Gute!
Meli
ich freue mich für Dich, dass Du tätig geworden bist und für Dich gesorgt hast und dass ekos Hinweise Dich den Weg weiterführen konnten.
Ich wünsche Dir alles Gute!
Meli
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
bis jetzt habe ich mich mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten noch nicht beschäftigt,nach diesen Artikeln werde ich das jetzt in Angriff nehmen,
danke an meli,sorella und eko für eure Hinweise
M.
danke an meli,sorella und eko für eure Hinweise
M.
Lars, wenn dich die Schriftfarbe stört, mach es doch wie ich, einfach nicht lesen.
Noch mehr, als beim ganzen Artikel stören aber einzelne Wörter in blau, da sie leicht mit einem Link verwechselt werden können.
Noch mehr, als beim ganzen Artikel stören aber einzelne Wörter in blau, da sie leicht mit einem Link verwechselt werden können.
Rolf,
Lars und Du haben ein wunderbares Beispiel dafür geliefert, wie man ein wirklich ernstes Thema, dass uns alle berühren kann (wenn man(n) die Größe hat, es zuzulassen) ordentlich stört.
Ich danke Dir dafür, dass ich mein Empfinden zu Euren Schrieben so deutlich ausdrücken kann - und damit schließe ich hier ab.
Meli
Lars und Du haben ein wunderbares Beispiel dafür geliefert, wie man ein wirklich ernstes Thema, dass uns alle berühren kann (wenn man(n) die Größe hat, es zuzulassen) ordentlich stört.
Ich danke Dir dafür, dass ich mein Empfinden zu Euren Schrieben so deutlich ausdrücken kann - und damit schließe ich hier ab.
Meli
Da muss ich dir Recht geben meli, das gehört nicht in diesen Thread! Ueber diese bestimmte blaue Farbe müsste man einen eigenen Thread aufmachen, will darüber aber nicht schreiben.
Es gibt in diesem Forum ja noch einen andere Themen, betreffend (Suizid/Sterbehilfe ) dort kann man sich weiter einbringen.
Es gibt in diesem Forum ja noch einen andere Themen, betreffend (Suizid/Sterbehilfe ) dort kann man sich weiter einbringen.
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von bombeiro
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
ich habe bereits eine Betreuungsvollmacht und eine Patientenverfügung für mich erstellt.
In der nächsten Ausgabe von "TEST" der Stiftung Warentest, sollen Vordrucke erscheinen.
Meine Verfügung habe ich aus dem Internet von der Ärztekammer Hamburg heruntergeladen und
soweit verändert, das meine Vorstellungen deutlich dargestellt sind.
Für mich als Rettungsassistenten mit Tätigkeit auf Intensivstationen natürlich einfach.
Um sicher zu gehen, werden im Falle einer Erkrankung mindestens zwei Kopien mit in die Klinik genommen und
dort im Behandlungsvertrag von mir oder meiner Bevollmächtigten Person
schriftlich darauf hingewiesen, das die Verfügung Teil des Behandlungsvertrages ist.
Außerdem werden die Behandelnden Ärzte auf das Vorhandensein einer P - Verfügung hingewiesen und eine Kopie in einer Folie am Bett,
für jeden sichtbar befestigt.
Damit ist sicher gestellt, daß bei einer Verlegung oder einem Transport zu einer Untersuchung alle Personen Kenntnis von der Verfügung haben.
Sollte ich nicht mehr in der Lage sein, all dies selbst zu veranlassen,
ist die von mir bevollmächtigte Person zu Durchsetzung meines Willens verpflichtet.
bombeiro
ich habe bereits eine Betreuungsvollmacht und eine Patientenverfügung für mich erstellt.
In der nächsten Ausgabe von "TEST" der Stiftung Warentest, sollen Vordrucke erscheinen.
Meine Verfügung habe ich aus dem Internet von der Ärztekammer Hamburg heruntergeladen und
soweit verändert, das meine Vorstellungen deutlich dargestellt sind.
Für mich als Rettungsassistenten mit Tätigkeit auf Intensivstationen natürlich einfach.
Um sicher zu gehen, werden im Falle einer Erkrankung mindestens zwei Kopien mit in die Klinik genommen und
dort im Behandlungsvertrag von mir oder meiner Bevollmächtigten Person
schriftlich darauf hingewiesen, das die Verfügung Teil des Behandlungsvertrages ist.
Außerdem werden die Behandelnden Ärzte auf das Vorhandensein einer P - Verfügung hingewiesen und eine Kopie in einer Folie am Bett,
für jeden sichtbar befestigt.
Damit ist sicher gestellt, daß bei einer Verlegung oder einem Transport zu einer Untersuchung alle Personen Kenntnis von der Verfügung haben.
Sollte ich nicht mehr in der Lage sein, all dies selbst zu veranlassen,
ist die von mir bevollmächtigte Person zu Durchsetzung meines Willens verpflichtet.
bombeiro
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Du hast damit das Möglichste getan, um Dich selbst zu schützen und Deinen Angehörigen damit die optimale Handlungsgrundlage verschafft.
Leider wissen das nicht alle Patienten und dann kann es - wie schon vorher ausgeführt - zu den Irrtümern kommen und es kann passieren (und passiert eben auch), dass entgegen der Verfügung gehandelt wird.
Meli
Leider wissen das nicht alle Patienten und dann kann es - wie schon vorher ausgeführt - zu den Irrtümern kommen und es kann passieren (und passiert eben auch), dass entgegen der Verfügung gehandelt wird.
Meli
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
...........dort im Behandlungsvertrag von mir oder meiner Bevollmächtigten Person
schriftlich darauf hingewiesen, das die Verfügung Teil des Behandlungsvertrages ist.
Nach nochmaligem Lesen habe ich diesen Teil Deiner Ausführungen ausgeschnitten und extra hervorgehoben.
Diese Handlungsweise wurde in keinem Beitrag aufgeführt, ist aber extrem wichtig.
Meli
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
dort im Behandlungsvertrag von mir oder meiner Bevollmächtigten Person
schriftlich darauf hingewiesen, das die Verfügung Teil des Behandlungsvertrages ist.
Hallo bombeiro,
danke für diesen Hinweis!
Ich halte ihn für extrem wichtig, kann man doch m.E. damit von Anfang an möglichen Erschwernissen durch Ärzte, die solche Verfügungen gerne ignorieren, einen Riegel vorschieben.
Ich werde das sofort meiner krankenschwesternden Tochter, die meine Vollmacht hat, mitteilen.
Gruß vom e k o