Aktuelle Themen Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Deshalb habe ich auf die Ethik-Kommission verwiesen!
Dieser gehört der Justitiar des Hauses als auch Mediziner aus den verschiedenen Disziplinen an.
So habe ich in meiner beruflichen Laufbahn die Kommission kennengelernt.
Meli
Dieser gehört der Justitiar des Hauses als auch Mediziner aus den verschiedenen Disziplinen an.
So habe ich in meiner beruflichen Laufbahn die Kommission kennengelernt.
Meli
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
richtig meli,
aber nicht alle wissen watt mit dem begriff "Ethikkommission" anzufangen und ein weg hin zum nächstgelegenen krankenhaus, die m.e. einfachste art das zu erfahren, scheint mir als tipp nicht überflüssig zu sein.
--
pilli
aber nicht alle wissen watt mit dem begriff "Ethikkommission" anzufangen und ein weg hin zum nächstgelegenen krankenhaus, die m.e. einfachste art das zu erfahren, scheint mir als tipp nicht überflüssig zu sein.
--
pilli
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Es geht darum, dass die behandelnden Ärzte die Ethikkommission einzuschalten haben, wenn der Patient oder der per Vollmacht festgelegte Betreuer für den Fall, dass der Patient sich selbst nicht mehr äußern kann, die Vollmacht oder Verfügung vorliegen haben.
Die Ärzte wissen genau was gemeint ist - und mein Hinweis gilt den Menschen, die überraschend in eine solch bedrängende Situation kommen können.
Da sollte die Information worauf man achten muss, bereits da sein - sie hinterher einzuholen, nützt dem Schwerstkranken nämlich nicht mehr viel, weil die Apparatemedizin dann angelaufen ist.
Ein geplanter Krankenhausaufenthalt wie bei Gudrun ist etwas anderes. Sie konnte, da schon länger im Besitz und aufgeklärt, selbst für sich handeln.
Aber nicht jede Situation, die u.U. sehr emotional belegt ist, läßt das zu.
Und die Zusammensetzung einer solchen Kommission ist ja nun geklärt.
Und so wichtig wie das ist, ist es eben auch, sich selbst zu überzeugen und aufklären zu lassen und zwar vor Ort, d.h. auf der Station, in welcher Weise die Willenserklärung befolgt und beachtet wird.
Meli
Die Ärzte wissen genau was gemeint ist - und mein Hinweis gilt den Menschen, die überraschend in eine solch bedrängende Situation kommen können.
Da sollte die Information worauf man achten muss, bereits da sein - sie hinterher einzuholen, nützt dem Schwerstkranken nämlich nicht mehr viel, weil die Apparatemedizin dann angelaufen ist.
Ein geplanter Krankenhausaufenthalt wie bei Gudrun ist etwas anderes. Sie konnte, da schon länger im Besitz und aufgeklärt, selbst für sich handeln.
Aber nicht jede Situation, die u.U. sehr emotional belegt ist, läßt das zu.
Und die Zusammensetzung einer solchen Kommission ist ja nun geklärt.
Und so wichtig wie das ist, ist es eben auch, sich selbst zu überzeugen und aufklären zu lassen und zwar vor Ort, d.h. auf der Station, in welcher Weise die Willenserklärung befolgt und beachtet wird.
Meli
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
weitere überlegenswerte aspekte zum thema bietet der verlinkte artikel des wdr:
"Patientenverfügung – vielleicht doch nicht sinnvoll?
patientenverfügungen
der artikel macht für mich deutlich, wie schwierig es sein kann, diese verfügung derart exakt auszufüllen, dass sie sinnvoll ist.
--
pilli
"Patientenverfügung – vielleicht doch nicht sinnvoll?
...Es ist schwer, als Gesunder eine Entscheidung für eine Situation zu treffen, die man noch nie erlebt hat und die auch nicht in allen Einzelheiten vorausgesagt werden kann. Vielleicht würde ein Sterbender ganz anders entscheiden als zu gesunden Zeiten, als er sich noch äußern konnte.
Professor Dr. Voltz, Leiter Palliativmedizin Uniklinik Köln (Hospiz Mildred-Scheel-Haus), lehnt eine Patientenverfügung nicht grundsätzlich ab, weist aber darauf hin: „Eine Patientenverfügung ist ja ohnehin nur dann anwendbar, wenn exakt der medizinische Zustand oder die Maßnahme zutrifft, den oder die man in der Patientenverfügung beschrieben hat. Es gilt ja nur, was ganz exakt festgelegt wurde, und die Wahrscheinlichkeit, dass man das so genau vorhergesehen oder festgelegt hat, ist sehr gering. Dazu kommt, dass Formulierungen wie ‚ich möchte nicht an Schläuche angeschlossen sein’ sehr differenziert zu betrachten sind. Manchmal sind Schläuche unangenehm, manchmal ein Segen bei der Behandlung. Man kann eben vorab nicht alle Eventualitäten berücksichtigen.“
Bei vorhersehbarem Krankheitsverlauf ist eine Patientenverfügung sinnvoll...
patientenverfügungen
der artikel macht für mich deutlich, wie schwierig es sein kann, diese verfügung derart exakt auszufüllen, dass sie sinnvoll ist.
--
pilli
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von Sonny
Liebe Meli,
Herzlichen Dank für den Beitrag, obwohl wir uns ungern mit diesem Thema befassen.
Schon vor 10 Jahren erstellte ich eine über einen Notar beglaubigte Generalvollmacht
( Vorsorgevollmacht) für beide Töchter.
Durch meine langjährige Chronische Erkrankung war ich mehrmals in kritischen Situationen die auch Ärzte vor ein Rätsel stellten.
Auch meine Patientenverfügung unterschrieb ich heute neu. Allerdings wurde diese bis heute nicht vom Hausarzt unterschrieben, sicher sollte ich das noch mit ihm besprechen.
War wieder einmal für 14 Tage im Krankenhaus. Die Krankheit suchte sich ein neues Wirkungsgebiet.
Als Notfall wurde ich in eine Stuttgarter Klinik eingewiesen.Der Verdacht auf Herzinfakt bestätigte sich nicht. Entzündungen und Funktionsstörungen des Herzens sind mal wieder auf meine Grunderkrankung zurückzuführen.
Nun bin ich seit 15 Tagen wieder zu Hause, doch leider widerholen sich die schmerzhaften Krampfanfälle des Oberkörpers und beider Arme täglich.
Die einzige Hilfe den Krampf zurückzudrängen sind Opiade ( Tilidin AL ).
viele Grüße
Sonny
Herzlichen Dank für den Beitrag, obwohl wir uns ungern mit diesem Thema befassen.
Schon vor 10 Jahren erstellte ich eine über einen Notar beglaubigte Generalvollmacht
( Vorsorgevollmacht) für beide Töchter.
Durch meine langjährige Chronische Erkrankung war ich mehrmals in kritischen Situationen die auch Ärzte vor ein Rätsel stellten.
Auch meine Patientenverfügung unterschrieb ich heute neu. Allerdings wurde diese bis heute nicht vom Hausarzt unterschrieben, sicher sollte ich das noch mit ihm besprechen.
War wieder einmal für 14 Tage im Krankenhaus. Die Krankheit suchte sich ein neues Wirkungsgebiet.
Als Notfall wurde ich in eine Stuttgarter Klinik eingewiesen.Der Verdacht auf Herzinfakt bestätigte sich nicht. Entzündungen und Funktionsstörungen des Herzens sind mal wieder auf meine Grunderkrankung zurückzuführen.
Nun bin ich seit 15 Tagen wieder zu Hause, doch leider widerholen sich die schmerzhaften Krampfanfälle des Oberkörpers und beider Arme täglich.
Die einzige Hilfe den Krampf zurückzudrängen sind Opiade ( Tilidin AL ).
viele Grüße
Sonny
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ich denke, wir befassen uns alle nicht gern mit dieser Thematik und ich habe lange überlegt, wie ich dieses Thema anschneide und aufbereite.
Doch nach meinem eigenen Erleben in der letzten Zeit war ich der Meinung, dass wir alle wissen sollten, worauf es auch für die Angehörigen, die u.U. die Handelnden für uns sein werden, achten sollten.
Und das nicht, um den Ärzten das Leben schwer zu machen, sondern um sicherzustellen, dass diese auch wirklich in unserem Sinne handeln können.
Das haben wir in der Hand.
Ich danke Dir für Deine Offenheit und meine, dass Du unbedingt mit Deinem Hausarzt ein offenes Gespräch führen solltest. Es beruhigt, wenn man es hinter sich hat.
Meli
Doch nach meinem eigenen Erleben in der letzten Zeit war ich der Meinung, dass wir alle wissen sollten, worauf es auch für die Angehörigen, die u.U. die Handelnden für uns sein werden, achten sollten.
Und das nicht, um den Ärzten das Leben schwer zu machen, sondern um sicherzustellen, dass diese auch wirklich in unserem Sinne handeln können.
Das haben wir in der Hand.
Ich danke Dir für Deine Offenheit und meine, dass Du unbedingt mit Deinem Hausarzt ein offenes Gespräch führen solltest. Es beruhigt, wenn man es hinter sich hat.
Meli
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
zeitgerecht zur diskussion im Seniorentreff wurde heute in Köln die "Neue Christliche Patientenverfügung" vorgestellt, von der die lokalen sender bis hin zur Tagesschau während des tages berichteten:
wichtig scheint mir nach wie vor zu sein, dass besonders beachtet wird, wie eine patientenverfügung "unterlaufen werden könnte":
welt.de
tja, es scheint mir so zu sein, dass die Deutsche Bischofskonferenz aber auch die Evangelische Kirche in Deutschland nicht den an sie gestellten erwartungen entsprochen haben?
presseportal EKD
--
pilli
Kirchen raten zu Verzicht auf Patientenrechte
Wer alt wird, sollte eine Patientenverfügung ausfüllen. Doch wer dazu Formulare der Kirchen nutzt, verzichtet freiwillig auf viele Rechte.
Die christlichen Kirchen unterlaufen die Gesetzgebung des Deutschen Bundestages zur Wirksamkeit von Patientenverfügungen. Am Mittwoch stellten in Köln Erzbischof Robert Zollitsch für die katholische Deutsche Bischofskonferenz (DBK) sowie die Landesbischöfe Jochen Bohl und Friedrich Weber für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) eine „Christliche Patientenvorsorge“ vor, mit der die Kirchen eigentlich auf das neue Gesetz über Patientenverfügungen von 2009 reagieren wollen, diese aber tatsächlich nun in dessen Reichweite stark einschränken...
wichtig scheint mir nach wie vor zu sein, dass besonders beachtet wird, wie eine patientenverfügung "unterlaufen werden könnte":
...Eine solche Beschränkung der Willensbekundung auf die unmittelbare Lebensendphase („Reichweitenbegrenzung“) gibt es im Gesetz nicht, sie wurde während der überfraktionellen Beratungen im Parlament ausdrücklich verworfen. Laut Gesetz ist vielmehr jeder vorab festgelegte Behandlungswunsch und vor allem jedes Behandlungsverbot durch den Patienten – intensive Prüfung durch Arzt und Betreuer vorausgesetzt – umzusetzen, egal in welchem Krankheitsstadium man sich befindet und auch auf die Gefahr hin, dass der Patient durch den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen stirbt. Dies hat der Bundesgerichtshof in jüngster Zeit ausdrücklich bestätigt...
welt.de
tja, es scheint mir so zu sein, dass die Deutsche Bischofskonferenz aber auch die Evangelische Kirche in Deutschland nicht den an sie gestellten erwartungen entsprochen haben?
presseportal EKD
--
pilli
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von nasti
Hi Meli
ich habe keine ältere Angehörige mehr , jetzt bin an der Reihe......
die Patientenverfügung möchte ich für mich schließen, obwohl ich keine Krankheiten habe, ein Mensch weiß es nicht was in sich trägt....
und ich wünsche mir die doppelte Portion von Morphium, darf ich etwa mit lächeln die Welt verlassen und nicht an Schleuse hängen ....sowieso habe ich tief versteckte Adern, mich graust die Gedanke wie mich mit die ewige Spritzen quellen und finden nicht die Ader........
Nasti
ich habe keine ältere Angehörige mehr , jetzt bin an der Reihe......
die Patientenverfügung möchte ich für mich schließen, obwohl ich keine Krankheiten habe, ein Mensch weiß es nicht was in sich trägt....
und ich wünsche mir die doppelte Portion von Morphium, darf ich etwa mit lächeln die Welt verlassen und nicht an Schleuse hängen ....sowieso habe ich tief versteckte Adern, mich graust die Gedanke wie mich mit die ewige Spritzen quellen und finden nicht die Ader........
Nasti
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von crystal
Wenn ich die Diskussion so verfolge, dann frage ich mich, wie es sein kann, dass man im Krankheitsfall neben den Unannehmlichkeiten einer Erkrankung auch noch mit Behördenkram belastet werden muss? Allein beim Gedanken daran, woran ich denken muss, falls ich mal erkranke, kommt bei mir Unwohlsein auf.
Ich möchte hier nicht Vorsorgemaßnahmen in Abrede stellen, aber was wäre ein praktischer Grund über die normale Patientenverfügung hinaus aktiv zu werden?
Ich möchte hier nicht Vorsorgemaßnahmen in Abrede stellen, aber was wäre ein praktischer Grund über die normale Patientenverfügung hinaus aktiv zu werden?
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
Ich hab jetzt nicht alle Beiträge durchgelesen und möchte mich bloss an pillis Beitrag der kirchlichen Vorschläge anhängen.
Ich habe das Portal des BmJ (Bundesministerium der Justiz) angeklickt. Dort werden Bausteine für eine konfessionslose Patientenverfügung angeboten. Aus diesen Bausteinen habe ich mir diejenigen herausgesucht, die für mich in Frage kommen und damit meine Verfügung zusammengestellt.
Ich gehe mal davon aus, dass die Justiz doch wohl noch am Ehesten kompetent ist und deren Ausführungen müssten m.E. wasserdicht sein.
Dass ich so eine Verfügung aufgesetzt habe, ist für mich selbstverständlich. Eine Ausfertigung hat mein Hausarzt, eine meine Tochter, die auch eine allgemeine Vollmacht besitzt (auch aus Bausteinen des BMJ zusammengestellt)...und eine ist in meinem Nachtschrank deponiert.
e k o
Ich habe das Portal des BmJ (Bundesministerium der Justiz) angeklickt. Dort werden Bausteine für eine konfessionslose Patientenverfügung angeboten. Aus diesen Bausteinen habe ich mir diejenigen herausgesucht, die für mich in Frage kommen und damit meine Verfügung zusammengestellt.
Ich gehe mal davon aus, dass die Justiz doch wohl noch am Ehesten kompetent ist und deren Ausführungen müssten m.E. wasserdicht sein.
Dass ich so eine Verfügung aufgesetzt habe, ist für mich selbstverständlich. Eine Ausfertigung hat mein Hausarzt, eine meine Tochter, die auch eine allgemeine Vollmacht besitzt (auch aus Bausteinen des BMJ zusammengestellt)...und eine ist in meinem Nachtschrank deponiert.
e k o