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Aktuelle Themen Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht

Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Bei Vorliegen einer notariellen General- und Vorsorgevollmacht, die auch zur Entscheidung über den Abbruch von Therapien, zur Zustimmung und Ablehnung von Operationen berechtigt für den Fall, dass der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist selbst zu entscheiden, sollten Angehörige folgendes berücksichtigen.

Es wird eine Aufklärung durch den Arzt erfolgen.
Es sind die entsprechenden Papiere zu unterschreiben.

Wenn dies Procedere vorbei ist, rate ich euch dringend, lasst euch zeigen und informiert euch, was zum Schutz eurer schwerstkranken Angehörigen oder auch zu eurem Schutz innerhalb der Klinik erfolgen muss, damit dieser Willensäußerung Rechnung getragen wird.

Damit meine ich z.B. eine Kennzeichnung am Bett, für den Fall, dass Untersuchungen außerhalb der Station erfolgen.
Ebenso gehört diese Kennzeichnung auf jede Untersuchungsanweisung für außerhalb der Intensiv- oder auch Normalstation liegende Abteilungen.
Nur dann ist im Notfall auch das weitere medizinische Personal informiert z.B. in der Röntgen-Abteilung!

Ist dies nicht der Fall, so kann durchaus passieren, dass innerhalb der Maschinerie einer Klinik eine Reanimation oder Re-Intubation eures schwerstkranken sterbenden Angehörigen erfolgt, obwohl eine Patientenverfügung oder General- und Vorsorgevollmacht vorliegt.

Ein weiterer Punkt ist, dass die Papiere innerhalb der Kurve und der Krankenakte entsprechend gekennzeichnet sein muss z.B. durch den Stempel KR (Keine Reanimation).

Erkundigt euch, ob die Ethik-Kommission eines Krankenhauses benachrichtigt werden muss, um diese Verfügung durchsetzen zu können. Dies ist in großen Kliniken Standard, muss aber eben auch geschehen.
Die Ethik Kommission setzt sich aus den verschiedenen Gruppierungen der Ärzteschaft und des Justitiars der Klinik zusammen und wird dieser Entscheidung nach Rücksprache mit den Angehörigen und Prüfung der Papiere und Befunde die entsprechende rechtliche Rückendeckung für die Ärzte geben.

Meli



Mitglied_b12f0f2
Mitglied_b12f0f2
Mitglied

Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.01.2011, 06:16:56
Seit langen Jahren habe ich notariell verfügt und beglaubigt

1.eine Patientenverfügung
die ich jährlich neu mit Datum unterschreibe

2.für Kinder und Schwiegersöhne eine Generalvollmacht
(auch notariell verfasst)
über meinen Tod hinaus,
damit sie im Wennfall direkt handeln können!

Bei meiner letzten Klinikaufnahme habe ich eine diesbezügliche Kopie für meine Krankenakte machen lassen,
ausserdem in einer Klarsichthülle eine beglaubigte Kopie
an meinem Bett sichtbar befestigt.

So konnte ich sicher sein........

naja,diesmal haben wirs nicht gebraucht

Gudrun

lars
lars
Mitglied

Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von lars
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.01.2011, 06:16:56
Bei euch wird das aber sehr kompliziert gemacht meli, eine richtige Bürokratie!
Unser Hausarzt hat ein Formular "Patientenverfügung", uns gegeben, die muss ausgefüllt werden, und wird vom Patienten und Hausarzt unterschrieben, fertig.
Diese Formular sollte natürlich in Reichweite sein, auch im Spital. Der Stationsarzt muss das einsehen und das Pflegepersonal natürlich muss Bescheid wissen.
Dazu braucht das keine Ethikkommission.
Auch bei Bestattungen von Urnen geht das bei uns problemlos. Z.B. meine Frau wollte an unserem Lieblingsplatz in der Nähe von einer Eichenbank - Bach und Wald beigesetzt werden (Urne), der Pfarrer hat das auch gutgeheissen, und war bei der Beisetzung dabei, diese Stelle besuchen ich jeden Tag, bedeutet mir sehr viel. Die eigentliche Abdankung fand später in der Kirche statt.

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Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf lars vom 26.01.2011, 09:53:18
Ich habe diese Hinweise nicht ohne Grund eingesetzt.

Was ich schrieb sind Hinweise, die Angehörige beachten sollten, damit diese Willensäußerung beachtet wird und nicht irgendwo, weil viel zu tun ist und der Informationsfluß schlampig gehandhabt wird, dann entsprechendes eingeleitet wird.
Auch Ärzte und Pflegepersonal sind nur Menschen.

Es ist gut, wenn es wie bei Dir,Lars, entsprechend gelaufen ist. Das wünscht man doch jedem!

Auch wie Du gehandelt hast Gudrun, ist absolut gut und richtig. Aber es war bei Dir ein geplanter Krankenhausaufenthalt. Das ist nicht immer so und da kann, bei einer plötzlich auftretenden schweren Erkrankung vieles schief laufen.

Du darfst sicher sein, dass die Generalvollmacht bei uns auf der Intensivstation vorgelegen hat. Persönlicher möchte ich, was wohl verständlich ist, nicht werden.


Meli

chris
chris
Mitglied

Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von chris
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.01.2011, 10:48:58


Meli,

ich finde es wichtig, dass immer wieder darauf hingewiesen wird.
Viele sind ahnungslos und werden dann im Kranheitsfall überrumpelt.

Ich weise in meiner Familie auch immer wieder darau hin.

Auch junge Leute sollten nicht denken, sowas brauche ich nicht.


Chris
miriam
miriam
Mitglied

Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von miriam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.01.2011, 06:16:56
Danke dir Meli für das Thematisieren dieses umfangreichen Bereiches - und wieder musste ich feststellen, wie schwer ich mich tue mit allem was mit dem Tode zusammenhängt.

Bei dieser Gelegenheit, habe ich einen schönen Satz des Philosophen Baruch Spinoza (1632-1677), gefunden:


"Der freie Mensch denkt an nichts weniger als an den Tod; und seine Weisheit ist ein Nachsinnen über das Leben"

Dabei ist das Nachdenken über dem Tod bzw. über das Lebensende, aktueller den je, in einer Zeit, in der die Apparatemedizin unter Umständen über uns entscheiden könnte.

Miriam

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omaria
omaria
Mitglied

Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von omaria
DANKE für diesen wichtigen Beitrag!

Gar zu gern verdrängt und vergisst man (ich!) die Schattenseiten des Lebens!

Soeben habe ich meine vorliegende Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung
neu datiert und unterschrieben!
(Sinnvoll: In regelmäßigen Abständen wiederholen!)

Aus eigener Erfahrung beim Tod meiner Eltern und Geschwister
weiß ich um die Notwendigkeiten aus melis Beschreibung!

omaria
nasti
nasti
Mitglied

Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von nasti
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.01.2011, 06:16:56
Danke Meli

bin gerade dabei mir eine Patientenverfügung besorgen. Also reicht nicht nur das Formular ausdrucken und mit 2 Zeuge unterschrieben lassen, besser mit Arzt und Notar.

Nasti
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf nasti vom 26.01.2011, 12:29:08
Nasti,

es ist selbstverständlich, dass Dein Arzt informiert werden muss.

Mir ging es darum, dass Angehörige sich vergewissern, dass der Willenserklärung auch Rechnung getragen wird und es im Krankenhaus entsprechend offen gehandhabt wird, damit nicht genau das Gegenteil passiert.

Dein Arzt oder der Notar werden Dich über alles aufklären.

Meli
pilli
pilli
Mitglied

Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von pilli
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.01.2011, 06:16:56
Wenn dies Procedere vorbei ist, rate ich euch dringend, lasst euch zeigen und informiert euch, was zum Schutz eurer schwerstkranken Angehörigen oder auch zu eurem Schutz innerhalb der Klinik erfolgen muss, damit dieser Willensäußerung Rechnung getragen wird.
geschrieben von meli


dazu gehört auch ein gespräch mit der klinikleitung bzw. dem ärztlichen klinikdirektor, ob die in der nähe des wohnortes ansässigen krankenhäuser bereit sind, sich nach patientenverfügungen zu richten. kliniken, die unter einer konfessionellen trägerschaft stehen, werden dem geäusserten willen nicht immer zustimmen.


--
pilli

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