Aktuelle Themen Abgeltungssteuer/Sparer-Freibertrag
Wer weiß noch mehr über die Abgeltungssteuer und die Freibeträge?
Der Sparer-Freibetrag bleibt erhalten!!!
Wenn letzterer noch nicht ausgeschöpft ist, werden dann trotzdem die 25% Abgeltungssteuer einbehalten, und muß man sie dann bei der Steuer geltend machen?
Oder, wird sie nicht einbehalten, solange der Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft ist?
Wäre für eine Antwort dankbar
LG
edi
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edi
Der Sparer-Freibetrag bleibt erhalten!!!
Wenn letzterer noch nicht ausgeschöpft ist, werden dann trotzdem die 25% Abgeltungssteuer einbehalten, und muß man sie dann bei der Steuer geltend machen?
Oder, wird sie nicht einbehalten, solange der Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft ist?
Wäre für eine Antwort dankbar
LG
edi
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edi
Was sagt dir das Wort Sparfreibetrag?
Die Einführung der Abgeltungssteuer hat nach derzeitigem Stand keine Auswirkungen auf den Sparerfreibetrag - der bleibt unverändert (801 € pro Person).
Bis zu diesem Betrag bleiben die Erträge von der Abgeltungssteuer von 25% unberührt.
susannchen
Die Einführung der Abgeltungssteuer hat nach derzeitigem Stand keine Auswirkungen auf den Sparerfreibetrag - der bleibt unverändert (801 € pro Person).
Bis zu diesem Betrag bleiben die Erträge von der Abgeltungssteuer von 25% unberührt.
susannchen
Re: Abgeltungssteuer/Sparer-Freibertrag
geschrieben von ehemaliges Mitglied
@susannchen,
"Die Einführung der Abgeltungssteuer hat nach derzeitigem Stand keine Auswirkungen auf den Sparerfreibetrag - der bleibt unverändert (801 € pro Person)."
RICHTIG !
Siehe auch "Finanztip" : http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/abgeltungssteuer.htm
--
klaus
"Die Einführung der Abgeltungssteuer hat nach derzeitigem Stand keine Auswirkungen auf den Sparerfreibetrag - der bleibt unverändert (801 € pro Person)."
RICHTIG !
Siehe auch "Finanztip" : http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/abgeltungssteuer.htm
--
klaus
Danke Klaus und Susannchen,
habe noch zu euren Informationen folgenden Link gefunden.
http://www.2009-abgeltungssteuer.de/
LG
edi
habe noch zu euren Informationen folgenden Link gefunden.
http://www.2009-abgeltungssteuer.de/
LG
edi
du kannst nach der günstiger Prüfung die Kapitaleinkünfte wahlweise jederzeit in der ESt-Erklärung ansetzen und dir die zuviel einbehaltene Abgeltungssteuer anrechnen.
Für Leute mit hohem Steuersatz ist die in Abgeltungssteuer verwandelte Kapitalertragsteuer eigentlich günstiger, wenn sie nicht die in der Steuererklärung bisher oft verschwiegenen Spekulationsgewinne einbeziehen. Für den Staat also eher ein Nullsummenspiel.
donaldd
Für Leute mit hohem Steuersatz ist die in Abgeltungssteuer verwandelte Kapitalertragsteuer eigentlich günstiger, wenn sie nicht die in der Steuererklärung bisher oft verschwiegenen Spekulationsgewinne einbeziehen. Für den Staat also eher ein Nullsummenspiel.
donaldd