Aktuelle Themen 87-jährige SChwarzfahrerin in den Knast?
Loana,
was schreibst du denn da?
Ich kenne, auch persönlich, etliche Menschen, die nicht rückfällig geworden sind.
Im Übrigen empfehle ich dir, falls die Lektüre nicht zu anspruchsvoll ist, diesen Link:
Strafbemessung
Wenn dir die Seniorin so leid tut, nimm sie zu dir auf, spendiere ihr ein Ticket und täglich eine warme Mahlzeit.
So lange die Frau nicht Geschäftsunfähig ist, hat sie die Konsequenzen aus ihrer Straftat zu tragen.
Ob diese Konsequenz nun bedingte Haftstrafe ist oder wie auch immer (gemeinnützige Arbeit bei einer 87- jährigen, wer kommt denn auf die Idee?).
Auf keinen Fall ist das Alter ein Freibrief zur Erschleichen von Leistungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Wo fängt denn hier die Großzügigkeit des „.. ein Auge zudrücken…“ an?
Betrifft sie nur alle 87 –jährigen, oder alle Hartz IV Empfänger oder geht es nach heruntergekommenem Aussehen?
Wer entscheidet, wer ab wann kostenlos befördert wird?
Ab wann treten Ausnahmeregelungen in Kraft?
Dein Vorschlag der Wohngruppe löst aber nicht das eigentliche Problem.
Das Gericht wird schon prüfen, inwieweit die Person in der Lage ist, ihre Handlungsweise zu überschauen.
Dementsprechend wird das Strafmaß auch ausfallen.
Und was wird mit den „Schwarzfahrern“, die nicht öffentlich benannt werden?
Schade, dass dein Richter kein RA ist.
..ein_Lächeln_...
was schreibst du denn da?
Ich kenne, auch persönlich, etliche Menschen, die nicht rückfällig geworden sind.
Im Übrigen empfehle ich dir, falls die Lektüre nicht zu anspruchsvoll ist, diesen Link:
Strafbemessung
Wenn dir die Seniorin so leid tut, nimm sie zu dir auf, spendiere ihr ein Ticket und täglich eine warme Mahlzeit.
So lange die Frau nicht Geschäftsunfähig ist, hat sie die Konsequenzen aus ihrer Straftat zu tragen.
Ob diese Konsequenz nun bedingte Haftstrafe ist oder wie auch immer (gemeinnützige Arbeit bei einer 87- jährigen, wer kommt denn auf die Idee?).
Auf keinen Fall ist das Alter ein Freibrief zur Erschleichen von Leistungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Wo fängt denn hier die Großzügigkeit des „.. ein Auge zudrücken…“ an?
Betrifft sie nur alle 87 –jährigen, oder alle Hartz IV Empfänger oder geht es nach heruntergekommenem Aussehen?
Wer entscheidet, wer ab wann kostenlos befördert wird?
Ab wann treten Ausnahmeregelungen in Kraft?
Dein Vorschlag der Wohngruppe löst aber nicht das eigentliche Problem.
Das Gericht wird schon prüfen, inwieweit die Person in der Lage ist, ihre Handlungsweise zu überschauen.
Dementsprechend wird das Strafmaß auch ausfallen.
Und was wird mit den „Schwarzfahrern“, die nicht öffentlich benannt werden?
Schade, dass dein Richter kein RA ist.
..ein_Lächeln_...
Du vergisst dass es immer einen Ermessenspielraum im Strafrecht gibt und ich hoffe, dass das Gericht in dem Fall human ist.
Laß mal die Kirche im Dorf ;)
Deinen Link muss ich nicht lesen, denn die Gerichte legen das meist nicht nach den Paragraphen aus, sondern unter Berücksichtigung der Gesamtumstände.
Zum Glück haben Menschen unterschiedliche Sichtweisen ;)
Loana
Laß mal die Kirche im Dorf ;)
Deinen Link muss ich nicht lesen, denn die Gerichte legen das meist nicht nach den Paragraphen aus, sondern unter Berücksichtigung der Gesamtumstände.
Zum Glück haben Menschen unterschiedliche Sichtweisen ;)
Loana
Loana,
was schreibst du denn da?
Ich kenne, auch persönlich, etliche Menschen, die nicht rückfällig geworden sind.
Im Übrigen empfehle ich dir, falls die Lektüre nicht zu anspruchsvoll ist, diesen Link:
Strafbemessung
Wenn dir die Seniorin so leid tut, nimm sie zu dir auf, spendiere ihr ein Ticket und täglich eine warme Mahlzeit.
So lange die Frau nicht Geschäftsunfähig ist, hat sie die Konsequenzen aus ihrer Straftat zu tragen.
Ob diese Konsequenz nun bedingte Haftstrafe ist oder wie auch immer (gemeinnützige Arbeit bei einer 87- jährigen, wer kommt denn auf die Idee?).
Auf keinen Fall ist das Alter ein Freibrief zur Erschleichen von Leistungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Wo fängt denn hier die Großzügigkeit des „.. ein Auge zudrücken…“ an?
Betrifft sie nur alle 87 –jährigen, oder alle Hartz IV Empfänger oder geht es nach heruntergekommenem Aussehen?
Wer entscheidet, wer ab wann kostenlos befördert wird?
Ab wann treten Ausnahmeregelungen in Kraft?
Dein Vorschlag der Wohngruppe löst aber nicht das eigentliche Problem.
Das Gericht wird schon prüfen, inwieweit die Person in der Lage ist, ihre Handlungsweise zu überschauen.
Dementsprechend wird das Strafmaß auch ausfallen.
Und was wird mit den „Schwarzfahrern“, die nicht öffentlich benannt werden?
Schade, dass dein Richter kein RA ist.
..ein_Lächeln_...
nein, er ist mit Leib und Seele Strafrichter ;);)
..zum Glück ist es in der Justiz nicht so wie beim Arzt, wo dessen Ehefrau automatisch Arzthelferin ist.
..ein_Lächeln_...
..ein_Lächeln_...
es gibt betreute Wohngruppen - diese wären möglicherweise geeignet ;);)
Re: 87-jährige SChwarzfahrerin in den Knast?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ich würde die Kontrolleure entlassen.
Ein öffentlich genehmigtes Unternehmen hat auch gewisse Verpflichtungen.
Natürlich kann nicht jeder deswegen Schwarzfahren.
Aber angesichts des Alters der Oma sollte mal das Augenmaß der Kontrolleure überprüft werden; und ganz nebenbei auch das der Schreibtischtäter.
Ein öffentlich genehmigtes Unternehmen hat auch gewisse Verpflichtungen.
Natürlich kann nicht jeder deswegen Schwarzfahren.
Aber angesichts des Alters der Oma sollte mal das Augenmaß der Kontrolleure überprüft werden; und ganz nebenbei auch das der Schreibtischtäter.
Bisher habe ich mitgelesen was viele sich Gedanken machen wo man die "Alte Dame" unterbringen könnte.
Eine Alternative wäre wohl, die Dame wird gefragt was sie möchte!
Da fällt mir eine Begebenheit vor vielen Jahren bei uns ein.
Eine Dame im Alter so um die 80 lebte auch auf der Straße. Man sah sie oft (ich sah sie auch öfters) mit einen Einkaufswagen voll bepackt auf einer Bank schlafen, Im Winter suchte sie sich Hauseingänge. Gelegentlich sah man sie auch in der Kleiderstube, wo sie umsonst Kleidung bekam. Auch durfte sie dort duschen, wenn sie es mal mochte.
Geistig war sie total fit.
Es kamen oft Anrufe in der Stadtverwaltung und im Sozialamt an, von Mitbürgern und Touristen, ob man der Dame nicht helfen könnte.
Da ich beruflich Kontakt mit diesen Ämtern hatte, erfuhr ich, man hat ihr in Abständen immer wieder eine kleine Seniorenwohnung und auch Mietzuschuß angeboten.
Sie hatte selbst eine kleine Rente.
Sie lehnte es immer ab, sie wolle so weiter leben. Auf Nachfragen wollte sie nie den Grund nennen.
Es gab keine rechtliche Voraussetzung gegen ihren Willen sie irgendwo unterzubringen.
Monja.
Eine Alternative wäre wohl, die Dame wird gefragt was sie möchte!
Da fällt mir eine Begebenheit vor vielen Jahren bei uns ein.
Eine Dame im Alter so um die 80 lebte auch auf der Straße. Man sah sie oft (ich sah sie auch öfters) mit einen Einkaufswagen voll bepackt auf einer Bank schlafen, Im Winter suchte sie sich Hauseingänge. Gelegentlich sah man sie auch in der Kleiderstube, wo sie umsonst Kleidung bekam. Auch durfte sie dort duschen, wenn sie es mal mochte.
Geistig war sie total fit.
Es kamen oft Anrufe in der Stadtverwaltung und im Sozialamt an, von Mitbürgern und Touristen, ob man der Dame nicht helfen könnte.
Da ich beruflich Kontakt mit diesen Ämtern hatte, erfuhr ich, man hat ihr in Abständen immer wieder eine kleine Seniorenwohnung und auch Mietzuschuß angeboten.
Sie hatte selbst eine kleine Rente.
Sie lehnte es immer ab, sie wolle so weiter leben. Auf Nachfragen wollte sie nie den Grund nennen.
Es gab keine rechtliche Voraussetzung gegen ihren Willen sie irgendwo unterzubringen.
Monja.
Es gab keine rechtliche Voraussetzung gegen ihren Willen sie irgendwo unterzubringen.
Monja.
Doch, die gibt es schon, wenn sie (oder er) sich oder andere gefährdet. Wenn jemand z.B. bei Minusgraden im Freien übernachtet, gefährdet er (oder sie) sich selbst massiv. Da müssen die Behörden einschreiten und machen dies auch. Stellen Sie sich vor, man fände am nächsten Tag eine solche alte Obdachlose starr und tot auf der Strasse, was da für ein Geschrei losgehen würde? Olga