Aktuelle Themen 87-jährige SChwarzfahrerin in den Knast?
Re: 87-jährige SChwarzfahrerin in den Knast?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Derzeit steht eine 87-jährige, obdachlose und kranke alte Dame vor Gericht, die mindestens 22 x schwarz gefahren ist. Sie wurde mit mehreren Bussgeldern belegt - und bezahlte nie.
ES klingt natürlich grausam eine solche Schlagzeile. Aber ist es das wirklich? Diese obdachlose Dame würde ein Dach über dem Kopf erhalten (in deutschen GEfängnissen ist es ja sauber und trocken), würde drei Mahlzeiten am Tag bekommen sowie medizinische Betreuung.
Das Gesetz gilt für alle - was ich sehr richtig finde. Bin gespannt, wie das hier weitergeht. Olga
Diese "Berichterstattung" ist ja fast ....zeitungsniveau!
Auch in unserer Tageszeitung war von der "Wiederholungstäterin" berichtet worden.
Nirgends eine Angabe über Obdachlosigkeit!
Im Gegenteil!
Von ihrer geringen Rente zahlt sie mehr als die hälfte für miete.
Danke,Mareike
du hast gleich den richtigen Link eingesetzt.
Gudrun,
verabscheut marktschreierische Beiträge!
eben nicht, die scheinbar verwirrte oder eben auch sehr uneinsichtige Dame ist nur bei ihrem Sohn gemeldet, wohnt dort aber nicht sondern gilt als obdachlos. Woher nur nimmt Grudrun ihr Wissen?
Was hier in dem bericht der Rheinischen Post steht, kam ähnlich auch im Morgenmagazin zur Sprache.
Im Übrigen ist die Frau wieder auf freiem Fuß
Also Olga, nun lasse mal die Kirche im Dorf.
So ein toller Vorschlag ist der Knast nun auch nicht. Auch wenn man/frau 80 ist, ist das Vorbestraftsein auch ein emotionales Problem. Frei und arm sein würde ich da persönlich immer noch vorziehen!
Ich denke, dass es für alte Menschen, und besonders dann wenn sie an der Grenze des Minimums leben, Möglichkeiten geben muss, dass sie das öffentliche Nahverkehrsnetz kostenlos nutzen dürfen. Und das ohne lange Anträge und Behördengänge. Der Staat weiß ja auch sonst alles über seine Bürger, nur da scheint er blind zu sein.
Ich könnte sogar dafür Verständnis entwickeln, wenn Obdachlose ziellos im Nahverkehr hin und her fahren, weil es da im Winter warm und trocken ist.... wenn es nicht gerade im Berufsverkehr ist.
Da sind sie besser aufgehoben als draußen bei Schnee und Eis.
Hafel
Hallo Hafel,
das wäre juristisch nicht haltbar. In diesem Alter gibt es nur noch bei Mord Gefängnisstrafen. Jemand aus meinem Umfeld in D hatte mit 80 Jahren zwei falsche eidestattliche Versicherungen abgegeben - dafür gab es Geldstrafen ;)
LG Loana
Derzeit steht eine 87-jährige, obdachlose und kranke alte Dame vor Gericht, die mindestens 22 x schwarz gefahren ist. Sie wurde mit mehreren Bussgeldern belegt - und bezahlte nie.
ES klingt natürlich grausam eine solche Schlagzeile. Aber ist es das wirklich? Diese obdachlose Dame würde ein Dach über dem Kopf erhalten (in deutschen GEfängnissen ist es ja sauber und trocken), würde drei Mahlzeiten am Tag bekommen sowie medizinische Betreuung.
Das Gesetz gilt für alle - was ich sehr richtig finde. Bin gespannt, wie das hier weitergeht. Olga
Olga, du bist doch mit einem Anwalt liiert, wie du hier schon mal geschrieben hast. Wie kann man dann solch einen Unsinn schreiben ? Du könntest dich doch vorab mal erkundigen, was Sache ist.
Es ist nicht zu fassen, wenn diese Frau tatsächlich verhaftet wurde. In Bayern wäre das nicht passiert.
das wäre juristisch nicht haltbar. In diesem Alter gibt es nur noch bei Mord Gefängnisstrafen.
..wo steht denn das????
..ein_lächeln_...
Dieser Fall wurde hier falsch geschildert, die alte Dame hatte eine Ladung des Gerichts nicht befolgt u. wurde somit per Haftbefehl gesucht.
Kurz vor Heiligabend droht einer 87-jährigen Frau in Wuppertal wegen wiederholten Schwarzfahrens eine Gefängnisstrafe. Fünf Tage vor Heiligabend muss sich in Wuppertal eine 87-jährige Frau als Schwarzfahrerin vor Gericht verantworten. "Oma Gertrud" ist bereits einschlägig bekannt. Ihr droht nun eine Gefängnisstrafe. Sie hatte im September ihren Gerichtstermin geschwänzt, war deswegen mit Haftbefehl gesucht und in der vergangenen Woche festgenommen worden. Nun soll sich die betagte Dame wegen 22 Fällen von Beförderungserschleichung vor dem Amtsgericht verantworten, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte.
Der Fall der armen Alten, die mit 87 Jahren noch putzen gehen muss, weil sie von ihrer kargen Rente nicht leben kann, hatte eine Welle des Mitleids ausgelöst. Zahlreiche Bürger hatten sich in den vergangenen Tagen gemeldet, um die 87-Jährige freizukaufen und ihr die Haft zu ersparen. Das wäre aber nur möglich, wenn es das Gericht erneut bei einer Geldstrafe beließe. Aus der Untersuchungshaft komme sie vor der Verhandlung nicht frei, auch nicht auf Kaution, hieß es beim Gericht.
560 Euro Rente
Bereits im Juni war die betagte Frau wegen Schwarzfahrens zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Eine Boulevard-Zeitung hatte damals die Strafe bezahlt und ihr die Ersatzhaft erspart. Angeblich muss die Frau mit 560 Euro Rente auskommen, von denen 350 Euro allein für die Miete abgehen.
Ihr Verteidiger hat einen Vorschlag parat, womit der alten Dame angesichts der Spendenbereitschaft wirklich geholfen wäre: Ein Jahresticket für den Nahverkehr.
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama/d/4013620/oma-gertrud-droht-gefaengnisstrafe.html
Kurz vor Heiligabend droht einer 87-jährigen Frau in Wuppertal wegen wiederholten Schwarzfahrens eine Gefängnisstrafe. Fünf Tage vor Heiligabend muss sich in Wuppertal eine 87-jährige Frau als Schwarzfahrerin vor Gericht verantworten. "Oma Gertrud" ist bereits einschlägig bekannt. Ihr droht nun eine Gefängnisstrafe. Sie hatte im September ihren Gerichtstermin geschwänzt, war deswegen mit Haftbefehl gesucht und in der vergangenen Woche festgenommen worden. Nun soll sich die betagte Dame wegen 22 Fällen von Beförderungserschleichung vor dem Amtsgericht verantworten, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte.
Der Fall der armen Alten, die mit 87 Jahren noch putzen gehen muss, weil sie von ihrer kargen Rente nicht leben kann, hatte eine Welle des Mitleids ausgelöst. Zahlreiche Bürger hatten sich in den vergangenen Tagen gemeldet, um die 87-Jährige freizukaufen und ihr die Haft zu ersparen. Das wäre aber nur möglich, wenn es das Gericht erneut bei einer Geldstrafe beließe. Aus der Untersuchungshaft komme sie vor der Verhandlung nicht frei, auch nicht auf Kaution, hieß es beim Gericht.
560 Euro Rente
Bereits im Juni war die betagte Frau wegen Schwarzfahrens zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Eine Boulevard-Zeitung hatte damals die Strafe bezahlt und ihr die Ersatzhaft erspart. Angeblich muss die Frau mit 560 Euro Rente auskommen, von denen 350 Euro allein für die Miete abgehen.
Ihr Verteidiger hat einen Vorschlag parat, womit der alten Dame angesichts der Spendenbereitschaft wirklich geholfen wäre: Ein Jahresticket für den Nahverkehr.
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama/d/4013620/oma-gertrud-droht-gefaengnisstrafe.html
das wäre juristisch nicht haltbar. In diesem Alter gibt es nur noch bei Mord Gefängnisstrafen.
..wo steht denn das????
..ein_lächeln_...
bei meinem Anwalt ;)
Gefängnisstrafe
..eine Begründung zum Erlass des Haftbefehls gibt es hierzu nicht.
Sicher, bei der betagten Dame besteht keine Fluchtgefahr, aber auf keinen Fall gibt es gem. StGB einen Paragraphen, der die Dame von 87 Jahren vor einer bedingten Haftstrafe schützt.
Sie ist ja nicht in Haft gekommen, weil sie Schwarzfahrerin ist sondern, weil sie per Haftbefehl gesucht wurde.
Und was das Verfahren im Juni angeht, so ist sie ersatzweise zu …Tagen Haft verurteilt worden.
Bei einer Reform der Strafgesetzgebung diesbezüglich, wäre gemeinnützige Arbeit für diese Dame wohl der Brüller des Jahres.
Die Solidarität der Mitbürger sehe ich als nicht gerecht an, da die Frau Beispiel für andere Bürger in gleicher Situation ist.
Vielmehr wäre angebracht, dass ihr Hilfe und Unterstützung gewährt wird, damit sie die ihre zustehende staatliche Hilfe beantragen und in Anspruch nehmen kann.
Die Frau würde, wenn sie es denn beantragt, Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, somit auch Mietzuschuss.
Ja Loana, und was ist nun mit deinem Anwalt?
Lass mal gut sein, zum Glück kommt hier keiner auf die Idee und probiert es aus, denn das StGB schütz Bürger im hohen Alter nicht ausdrücklich, wäre ja ein toller Freibrief…
..ein_lächeln_....
Auch der Amtsrichter hatte bemerkt, dass er den Haftbefehl "schweren Herzens" erlassen habe. Die rot-grüne nordrhein-westfälische Landesregierung will seit längerem eine bundesweite Reform der Strafgesetzgebung anstoßen. In entsprechenden Fällen sollen Richter als Strafe künftig auch gemeinnützige Arbeit verhängen können.
..eine Begründung zum Erlass des Haftbefehls gibt es hierzu nicht.
Sicher, bei der betagten Dame besteht keine Fluchtgefahr, aber auf keinen Fall gibt es gem. StGB einen Paragraphen, der die Dame von 87 Jahren vor einer bedingten Haftstrafe schützt.
Sie ist ja nicht in Haft gekommen, weil sie Schwarzfahrerin ist sondern, weil sie per Haftbefehl gesucht wurde.
Und was das Verfahren im Juni angeht, so ist sie ersatzweise zu …Tagen Haft verurteilt worden.
Bei einer Reform der Strafgesetzgebung diesbezüglich, wäre gemeinnützige Arbeit für diese Dame wohl der Brüller des Jahres.
Die Solidarität der Mitbürger sehe ich als nicht gerecht an, da die Frau Beispiel für andere Bürger in gleicher Situation ist.
Vielmehr wäre angebracht, dass ihr Hilfe und Unterstützung gewährt wird, damit sie die ihre zustehende staatliche Hilfe beantragen und in Anspruch nehmen kann.
Die Frau würde, wenn sie es denn beantragt, Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, somit auch Mietzuschuss.
Ja Loana, und was ist nun mit deinem Anwalt?
Lass mal gut sein, zum Glück kommt hier keiner auf die Idee und probiert es aus, denn das StGB schütz Bürger im hohen Alter nicht ausdrücklich, wäre ja ein toller Freibrief…
..ein_lächeln_....
Re: 87-jährige SChwarzfahrerin in den Knast?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
" eben nicht, die scheinbar verwirrte oder eben auch sehr uneinsichtige Dame ist nur bei ihrem Sohn gemeldet, wohnt dort aber nicht sondern gilt als obdachlos. Woher nur nimmt Grudrun ihr Wissen? "
@ Wolkenschieber
bevor ich etwas weitergebe,habe ich mich informiert!
Tu"s doch einfach auch
aber an der richtigen Stelle!
Gudrun
@ Wolkenschieber
bevor ich etwas weitergebe,habe ich mich informiert!
Tu"s doch einfach auch
aber an der richtigen Stelle!
Gudrun
Re: 87-jährige SChwarzfahrerin in den Knast?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Gudrun!
Dann nenne bitte Deine Quelle !!!
Dann nenne bitte Deine Quelle !!!