Treffpunkt Amtsgericht (3)


Treffpunkt Amtsgericht (3)

Der tiefgekühlte Papagei

„Das ist ja eine ganz wilde Geschichte“, sagt der Amtsrichter leise lächelnd, und an die Klägerin schließt er die Frage an, warum sie eigentlich die tiefgefrorene Leiche so voreilig verschwinden ließ. Schon vor der Todesfallmeldung an die Versicherung.
 
Der Klägerin ist gar nicht nach Lächeln zumute. Erst starb ihr Lieblings-Papagei, ein Goldnackenzwerg-Ara, nun macht ihr auch noch seine Lebensversicherung Schwierigkeiten. Die bezeichnet den Totenschein des Tierarztes als unzureichend und weigert sich, die volle Versicherungssumme zu zahlen. Jedenfalls nicht, ehe nicht die Todesursache durch eine Sektion festgestellt wurde. Das aber ist unmöglich. Das corpus delicti existiert nicht mehr. Die Klägerin hatte es nicht übers Herz gebracht, auch diesen Papagei wie seinen Vorgänger mit eigener Hand auszustopfen. „Die Innereien hätten uns interessiert“, mäkelt der gegnerische Anwalt. Man bekämpft sich mit augenzwinkernder Heftigkeit.
 
Eine Lebensversicherung für Papageien? Das sei, hört man „hinter den Kulissen“ des Sitzungssaales, nichts Ungewöhnliches und ein gutes Geschäft für die Versicherungen – weil die Tiere so langlebig seien. Sie erreichten durchschnittlich ein Lebensalter von zwanzig Jahren. Nach zehn Jahren Prämienzahlung aber beginne der Versicherer schon Gewinn zu machen. Und für den Papageienhalter seien die 800 Mark Versicherungssumme ein schönes Zubrot beim Kauf eines neuen Vogels.
 
Gewöhnlich, trägt der Anwalt der Versicherung vor, gäbe es mit der Auszahlung auch gar keine Probleme. In diesem Fall aber sei der Klägerin wenige Monate zuvor schon ein Papagei gestorben. Das sei doch merkwürdig. Deshalb habe man jetzt auch nur die halbe Summe zahlen wollen, zumindest da keine Sektion erfolgt sei. Und vorwurfsvoll: „Wir behaupten ja keineswegs, dass der Papagei ermordet wurde oder Selbstmord beging, aber solange wir nicht gezahlt haben, kann die Dame den Vogel doch nicht einfach verschwinden lassen!“
 
Der Richter mutmaßt, die Klägerin habe vielleicht den Platz in ihrer Tiefkühltruhe gebraucht… Und dann entscheidet er „nach Aktenlage“ zu ihren Gunsten. Die Versicherung hatte es versäumt, in ihrer Schadensfall-Bestätigung die Rubrik „Sektionsbericht“ anzukreuzen.  
 

Kommentare (3)

Barbara90

Danke für Eure Kommentare

JuergenS

sorry, das mir das als erstes auffällt, die Linie, aus der ein beäugendes Gesicht wird und eine Stimmungsaussage darstellt.

Ansonsten natürlich tolle Geschichte aus dem Leben irgendwo. Augenzwinkernd 😉

Agathe

Was es nicht alles gibt! ☺️

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