Treffpunkt Amtsgericht (2)


Treffpunkt Amtsgericht (2)

Ausgiebig gefeiert
 
In Saal 32 ist heute Stimmung. Der Schöffenrichter hat Termin in der Strafsache gegen Bernd, Peter und Hans-Jürgen anberaumt. Diverse Diebstähle und Einbrüche sind die Ursache.
 
Bernd wird aus der Untersuchungshaft vorgeführt, die beiden anderen kommen von draußen, begleitet von einem ganzen Tross farbenfroher  Gestalten. Da sind die reich tätowierten Freunde mit von der Partie, die Bräute und ihre kleinen Kinder. Und so gibt es in den Pausen ein munteres Versteckspiel in Bernds solide gezimmerter Anklagebank. In der Verhandlung allerdings sorgen Knüffe von Müttern und Onkels für angemessene Ruhe. Die Kinder benehmen sich vorbildlich – sie sind offenbar nicht zum ersten Mal im Gericht dabei. Bernd und Hans-Jürgen – 25 und 27 Jahre alt – haben reichlich Vorstrafen im Register.
 
Ohne Arbeit sind alle drei Angeklagten, einer bereits seit drei Jahren. Und was tut man, wenn man keine Arbeit, keine besonderen Interessen, keine Pflichten, aber eigentlich auch keinen Bock auf all das hat? Man feiert. Man tut das, was Bernd, Hans-Jürgen und Peter „feiern“ nennen. Auf gut deutsch: Man säuft sich in Gemeinschaft die Hucke voll.
 
Weihnachten vor einem Jahr feierte Bernd mit Carmen – und hinterher soll ihr Geld aus dem Portemonnaie gefehlt haben. Es war immer noch Weihnachten, als er im „Western Saloon“ weiterfeierte – da war aus Regines Handtasche Geld weg. Gefeiert hatte man auch zu dritt, ehe die Angeklagten auf einem Firmengelände einen VW entdeckten. Sie nahmen ihn mit.
 
„Warum?“ fragt der Richter. „Pfff!“ stößt Bernd nur verächtlich durch die Zähne, „betrunken natürlich.“ Wie Hans-Jürgen den Wagen in Gang bekam? Und der Angeklagte, vorwurfsvoll ob der einfältigen Frage vom Richtertisch: „Ja, wie? Was? Wo? Rückwärtsgang eingeschoben und denn Auf Wiedersehen.“ Das Publikum juchzt vor Freude.
 
Vielleicht denkt im Augenblick noch keiner der begeisterten Zuhörer daran, dass der ganze kriminelle Kleinkram wie Diebstahl von Wein und Whisky und Schwarzfahren und die merkwürdige Ausgestaltung des „feierns“ zumindest für die erheblich vorbestraften Angeklagten Bernd und Hans-Jürgen nicht ganz „billig“ werden könnte...
 
Am Ende geht nur Peter mit fünf Monaten auf Bewährung nach Hause, acht Monate „pur“ kassiert Hans-Jürgen, und Bernd, der zu Beginn so sicher war, heute noch ein freier Mann zu sein, sogar ein ganzes Jahr. Da kann man nur mit Hans-Jürgen sagen: „Rückwärtsgang eingeschoben und Auf Wiedersehen!“ Aber jetzt würden die Verurteilten und ihre Bräute und Kumpels das wahrscheinlich gar nicht mehr lustig finden.
 

Kommentare (1)

Agathe

Zuerst wird gefeiert
später nachgedacht.
Und das, hoffentlich nachhaltig!

Schön geschrieben.
Danke für die Erinnerungsgeschichte!
 

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